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Flying Friese eddh.de User
Hier seit: 13.02.2008 Beiträge: 31 Ort: Norddeutschland und Süddeutschland
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Verfasst am: Sa, 22 Nov 2014, 11:51 Titel: Sprachtest Lev. 4 abgelaufen |
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Moin,
ich habe den Termin für den Sprachtest Level 4 verstreichen lassen. Nach dem BZF II und I habe ich vor Jahren das AZF gemacht.
Entspricht jetzt das AZF dem BZF II?
Besten Dank
FF |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: Mi, 26 Nov 2014, 10:47 Titel: |
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Tach Friese,
Die Berechtigungen aus den deutschen Sprechfunkzeugnissen sind nur noch mit dem passenden ICAO-Sprachnachweis wahrnehmbar.
AZF gilt für VFR deutsch und englisch, und IFR
BZF I gilt für VFR deutsch und englisch
BZF II gilt für VFR deutsch
Die ICAO-Sprachnachweise sind als neue Regelung oben drauf gepfropft, sie sind verpflichtend, egal welches Sprechfunkzeugnis Du hast. Du hast das AZF erworben, darfst aber seit 2010 nur noch in englischer Sprache funken, so lange Du auch einen gültigen ICAO-Sprachnachweis Englisch hast. Ohne ICAO-Sprachnachweis Englisch bist Du mit Deinem AZF oder einem BZF I im englischen Funkbetrieb nicht legal.
PS: Gerade habe ich bei uns im Verein gelesen, dass die bisherige "Karenzzeit" von 12 Monaten für eine Verlängerungsprüfung bei den befristeten Sprachnachweisen (Level 4 und 5) ersatzlos gestrichen wurde. Wer das Ablaufdatum auch nur um einen Tag verpasst, der muss demnach wieder eine Erstprüfung ablegen .
PPS: Was bin ich froh, dass ich Level 6 gemacht habe |
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Flying Friese eddh.de User
Hier seit: 13.02.2008 Beiträge: 31 Ort: Norddeutschland und Süddeutschland
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Verfasst am: Mi, 26 Nov 2014, 12:20 Titel: |
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Moin,
besten Dank. So sah und sehe ich das auch. Ich darf also nur noch in Deutscher Sprache funken. Ok.
Um aber weiterhin mit einer ECHO-Maschine fliegen zu dürfen, braucht es aber ein Funksprechzeugnis. Ich stelle meine Frage anders: Ist das AZF für den deutschsprachigen Sprechfunk aber weiterhin gültig?
Sorry, falls die Frage dämlich ist.
Gruss FF |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: Mi, 26 Nov 2014, 15:14 Titel: |
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Eigentlich sollten sie Dir als Muttersprachler Deutsch Level 6 automatisch in die Lizenz eingetragen haben, und in Verbindung mit (egal welchem) deutschen Funksprechzeugnis funkst Du weiterhin legal auf Deutsch, wo es passt.
Durch die ICAO-Sprachprüfungen sind die deutschen Funksprechzeugnisse in die zweite Reihe gerückt - immer noch vorgeschrieben, aber halt nur einzusetzen mit der/den tatsächlich ICAO-eingetragenen Sprache/n.
Mir ist es damals genau so gegangen, nur weil ich in USA gelernt habe und immer wieder gerne im Ausland fliege (die deutschen Amtsschimmel erkennen ja auch echte Erfahrung einfach nicht an), habe ich nach Einführung der ICAO-Sprachzeugnisse dann letztlich Englisch Level 6 draufgepackt, damit endgültig Ruhe ist. |
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