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PPLA nach altem Recht Mindeststunden

 
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frankito
Family-Member


Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Di, 03 Jun 2003, 14:03    Titel: PPLA nach altem Recht Mindeststunden Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

nur um sicher zu gehen, würde ich eure meinung erfragen wollen, wie die 35 std regel bei der ppla ausbildung zu verstehen ist. ich habe mitte märz 2003 mit der flugausbildung begonnen, theorie und bzf waren da bereits fertig. die flugschule hat mich januar 2003 bei der behörde angemeldet, aber die praktische ausbildung hat wie gesagt erst zweieinhalb monate später begonnen.

nun die frage. von wann an gerechnet beginnen die 5 monate, in denen man die flugausbildung auch innerhalb mind. 35 stunden beenden kann? was genau ist hier mit flugausbildung gemeint? wäre damit tatsächlich der beginn der praxisausbildung gemeint, dann müsste ich ja bis mitte august zeit haben.

weiss jemand rat?
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Marcel
eddh.de User


Hier seit: 02.04.2003
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: Di, 03 Jun 2003, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

ich bin mir ziemlich sicher, das die 5 Monate ab Anmeldung gelten.
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frankito
Family-Member


Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Mi, 04 Jun 2003, 9:22    Titel: hm... Antworten mit Zitat

das wäre ja sch.....

Evil or Very Mad
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 04 Jun 2003, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo frankito,

voraussetzend, daß Du allgemein Deine Ausbildung noch vor dem 01.05.03 begonnen hast und damit nach altem Recht die Schulung durchführst gilt:

Die 5-Monatsfrist beginnt mit dem Tag der ersten praktischen Schul-Flugstunde!

Der Beginn der Ausbildung, sei es formal hinsichtlich der "Anmeldung zur Ausbildung" oder dem Beginn der Theorieausbildung, hat mit der 5-Monatsfrist nichts zu tun. Wink
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frankito
Family-Member


Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Mi, 04 Jun 2003, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:

Hallo frankito,

voraussetzend, daß Du allgemein Deine Ausbildung noch vor dem 01.05.03 begonnen hast und damit nach altem Recht die Schulung durchführst gilt:

Die 5-Monatsfrist beginnt mit dem Tag der ersten praktischen Schul-Flugstunde!



JAWOLL ATCler, genau das wollte ich doch hören! Smile

Beide Kriterien treffen bei mir zu, angemeldet seit Januar 2003, erste Flugstunde 16.3. Bin jetzt bei 23 Stunden, die noch fehlenden bekomme ich also locker in den verbleibenden 2 1/2 Monaten zusammen. Fein!

Immerhin spare ich so 5 std a 140 eur, die nutze ich doch dann MIT fertigem Schein lieber zum alleine fliegen! Sehr cool, vielen Dank für die Info!
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