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Haftung Gleitschirm-Unfall
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muftijaja



Hier seit: 01.07.2003
Beiträge: 3
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di, 01 Jul 2003, 22:34    Titel: Haftung Gleitschirm-Unfall Antworten mit Zitat

Hallo eddh-Forum,

bin neu hier und habe folgende Frage: Confused
Ein guter Freund von mir liegt seit heute im Krankenhaus mit einer gebrochenen Schulter von einem Gleitschirm-Absturz/Unfall. Die Rage der Haftung hat uns dabei beschäftigt. Der Unfall ereignete sich wie folgt:
Der Freund hat an einer einwöchigen Schulung in einer Gruppe, angeleitet von zwei ausgebildeten Fluglehrern, teilgenommen. Am ersten Tag 1 Stunde Theorie, dann Übungen und Schirmaufstellen, erste Flüge am Hang. Am zweiten Tag ist die erste Tageshälfte auch zu fliegen, dann regnet es. Nach dem Regen ist der Wind so gut wie weg. Der Teilnehmer motiviert den Rest der Gruppe, noch weitere Starts zu machen. Kein Widerspruch von den Fluglehrern. Er macht den ersten Start, (keinerlei Aufklärung über Risiken des Startens mit wenig/ohne Wind und/oder mit noch nassem Schirm...), läuft an und merkt, dass der Schirm noch nicht trägt, kann aber nicht mehr geordnet am Hang bremsen und stürzt, überschlägt sich mehrfach und bricht sich das Schultergelenk.


1. War das alles eigenes und überschaubares Risiko?
2. Hätte nicht eine Aufklärung des Neulings durch die Fluglehrer erfolgen müssen, wenigstens über die o.a. Risiken?
3. Kann der Teilnehmer die Fluglehrer wegen Fahrlässigkeit haftbar machen und
4. Kann er seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
5. Kann so etwas nur ein Fachanwalt für Luftverkehrsrecht klären oder ein "normaler" Anwalt?

Viele Fragen ich weiss, aber aktuell natürlich sehr drängend.

Ich danke schon mal im Voraus für jede Antwort, auch auf Teile meiner Fragen,

Gruss Muftijaja
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swisscubpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 0:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anspruchsgesellschaft lässt schön grüssen!

Hans
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Bogyman
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 6:19    Titel: Haftung Gleitschirm-Unfall Antworten mit Zitat

In Deutschland MUSS immer jemand schuld sein !

Wie wär's mit Edward Fagan oder seinem Deutschen Epigonen Michael Witti als Anwalt Idea ?

Gruß Bogyman
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flyingmik
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 144
Ort: Heidelberg/Germany

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn einer mit dem Mountainbike einen Hang runterfällt ist wahrscheinlich auch der Fahrradhändler schuld....

Bestimmt kann ein Anwalt irgend einen Grund zum Klagen finden, aber dazu müsste ja erst mal klar sein was der Verletzte für einen Kurs gebucht hat und was in den AGB und bestimmt auch in der Haftungsfreistellungserklärung drin steht. Dann ist nämlich wahrscheinlich NIX mit Schadensersatz/Schmerzensgeld.

Traurig jedenfalls, dass immer ein anderer Schuld sein soll oder zumindest noch ein paar Euro herausrücken muss. Da fangen die Leute mit Abenteuer-/Funsport und so weiter an und dann wundern sie sich, wenn mal eine Schulter bricht. Tsss - Vollkaskomentalität pur!
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Axel
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 30.03.2003
Beiträge: 140
Ort: Halle

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nun schlagt doch nicht gleich so drauf ein. War doch nur ’ne Frage.

Ich bin kein Anwalt. Aus meiner Sicht klingt’s ein bißchen wie: selbst dran schuld. Wie ich dich verstehe war es dein Freund, der am zweiten Tag seiner Ausbildung gleich das Ruder in die Hand genommen hat. Für so was bin ich eher weniger zu haben. Aber das dürfte auch rechtlich unerheblich sein. Denn andererseits begibt er sich als Schüler ja so ein bißchen in die „Obhut“ des Lehrers. Er selbst kann die Erfahrung noch nicht haben, und hofft deshalb (zu Recht) darauf, dass der Lehrer einen Riegel vorschiebt bzw. eingreift, wenn er sich zu weit rauslehnt. Tja, da ist wohl ein „starker“ Schüler-Charakter auf einen „schwachen“ Lehrer-Charakter getroffen.

Wäre technisch zu klären, ob der mangelnde Wind und nasse Schirm tatsächlich die Ursache waren – und somit für den Lehrer absehbar. Oder ob dein Freund einfach nur – sorry – Mist gebaut hat (zu schnell/langsam gelaufen, gestolpert ... was weiß ich, was man beim Gleitschirmfliegen alles falsch machen kann). Beim Fußballspielen kann man sich auch was tun, und keiner wird den Trainer verantwortlich machen.
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frankito
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Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 10:49    Titel: Frage ist berechtigt Antworten mit Zitat

Moin,

ich kann mich meinen Vorrednern nicht wirklich anschließen. Ich finde die Frage nach der Verantwortung der Fluglehrer völlig legitim. Wenn die Verhältnisse nach einem Regenguss und ohne Wind für Anfänger ungeeignet sind, sollte ein Fluglehrer in der Lage sein, dies zu erkennen und den (vielleicht hochmotivierten und etwas übereifrigen) Schüler ggf. auch bremsen und nicht starten lassen.

Wer nun für die HAFTUNG bei diesem Unfall verantwortlich ist, steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Hier ist es sicher z.T. richtig, was die Vorredner sagen, nämlich dass es mit Sicherheit im Ausbildungsvertrag genügend Klauseln gibt, die die Schule entsprechend absichern. Hier kann nur ein Anwalt helfen, fürchte ich.

Ich finde allerdings die schleichende Gehässigkeit einiger eurer Beiträge tatsächlich sehr unangemessen und distanziere mich auch davon. Es ist IMMER unschön, wenn ein Unfall passiert. Ganz egal, ob nun Drachen-, Segel-, Motor-, UL-, oder Mofapilot, Fußgänger, oder Autofahrer....

In unserem Forum darf einer ernstgemeinten Frage auch eine angemessene Antwort folgen. Soweit meine 50 cent zu diesem Beitrag.

In diesem Sinne einen schönen Tag und gute Besserung,

Frank
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Bogyman
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 11:53    Titel: Haftung bei Gleitschirmunfall Antworten mit Zitat

@frankito

Eine "schleichende Gehässigkeit" im Sinne einer "klammheimlichen Freude über den Unfall" ist sicherlich aus keinem der Postings herauszulesen.

Was zumindest ich allerdings aus der Anfrage herauszulesen glaubte, ist die leider inzwischen weit verbreitete Vollkaskomentalität, nach der für jegliches Ungemach und Unglück andere zur Verantwortung zu ziehen und zum Schadensersatz zu verpflichten sind.

Have a nice Wednesday

Bogyman
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flyingmik
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 144
Ort: Heidelberg/Germany

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

@bogyman

Genau! Von wegen Gehässigkeit...

@frankito

Klar ist es immer sch....e wenn ein Unfall passiert. Aber es wurde im Ausgangsbeitrag nicht dezidiert danach gefragt, ob dem/den Fluglehrer/n die Verantwortung für den Unfall zuzuschreiben ist, sondern allgemein erst mal sämtliche Möglichkeiten gelistet, wen man alles dafür verantwortlich machen kann. Deshalb wohl die kritische Distanz in den Antworten.

Yep!
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.chs
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 17.02.2003
Beiträge: 76
Ort: EDSH

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne mich bei den Gleitschirmen nicht aus, aber ich bin Fluglehrer. Deswegen MHO:

1) Wenn es so war, dass die Wettersituation wirklich nicht dem Ausbildungsstand des Schülers entsprochen hat, hätte ich als Fluglehrer eingegriffen = den Flug verhindert. Und wenn ich das nicht geschafft hätte, wäre ich verschärft in mich gegangen, auch ohne Unfall!
2) Wenn die gesamten Verhältnisse nicht zum Fliegen geeignet waren, und schon Theorieunterricht stattgefunden hatte, konnte dann der Verunglückte nicht selbst einschätzen, auf was er sich einlässt?
3) Wenn die Verhältnisse geeignet waren (Wetter / Kenntnisstand), ist die Sache wohl eher im eigenen Einflussbereich des Schülers zu sehen.
4) Warum will der Schüler jemanden haftbar machen? Seine Krankenversicherung wird das, wenn Erfolgsaussicht besteht, schon von sich aus tun.

5) und zum Schluss:

WELCHE RÜCKSCHLÜSSE UND ERKENNTNISSE FÜR DIE ZUKUNFT ZIEHT DER SCHÜLER AUS DEM UNFALL? HAT ER SCIH SCHON EINMAL ÜBERLEGT, OB NICHT VIELLEICHT SOGAR ER SELBST (MIT-)SCHULD AM UNFALL TRÄGT?

Erst wenn diese Frage ehrlich beantwortet ist, kann er m.E. die Schuldfrage bei anderen stellen!
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frankito
Family-Member


Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 12:53    Titel: ok ok ok! Antworten mit Zitat

OK, .... ich habe mich mit dem wort "gehässigkeit" vielleicht etwas vertan. was ich einfach nicht richtig fand, war die tatsache, dass in unserem board voller verantwortungsbewusster menschen, flieger sollten das auf jeden fall ja sein, zunächst auf eine wie auch immer zu interpretierende frage, nur wie ich finde, blöde kommentare zu lesen waren.

sorry also soweit.

@ .chs: absolut korrekt ist, dass JEDER (flugschüler oder scheininhaber) sich immer seiner eigenen verabtwortung bewusst sein muss. egal, ob ein lehrer oder fluggast dabei ist, oder nicht.
wenn die besagten lehrer zu recht davon ausgegangen sind, dass der schüler die situation eigentlich im griff haben müsste, kann man ihnen auch keinen vorwurf machen. das echte eingreifen ist dem fluglehrer ja bei einem alleinflug ohnehin kaum mehr möglich. nur wer das kapiert hat, sollte sich einen lenkschirm, drachen oder ein flugzeug umschnallen dürfen und damit losknattern.

es bleibt also tatsächlich zu hoffen, dass der besagte unglücksrabe auch etwas aus dem zwischenfall gelernt hat, nämlich dass auch auch er einen großen batzen verantwortung trägt bzw. an seinem gleitschirm aufhängt. bei den sog. "funsportarten" ist eine gute vorbereitung ebenso unerlässlich wie beim fliegen mit flugzeugen.
ps: und wer sagt eigentlich, dass motorfliegen keinen "fun" macht...

Very Happy

Frank
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