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Haftung Gleitschirm-Unfall
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AirWay
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 14.11.2002
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: Mi, 02 Jul 2003, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also, in einem Land, wo man sich ein UL Flugzeug kaufen kann, dieses nachgewiesenermassen 5 monate fliegt ohne jemals zu tanken, und dann, oh Wunder, beim Fliegen der Sprit ausgeht, man das Fluggerät bei einer Aussenlandung zerstört (mit Fluglehrer an Bord) daraufhin den Hersteller anklagt und auch noch Recht und Schadenersatz bekommt, da kann man sich sicher auch ne gebrochene Schulter beim Drachenfliegen vergolden lassen. USA und Produkthaftung lassen grüssen.....

Air
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muftijaja



Hier seit: 01.07.2003
Beiträge: 3
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 03 Jul 2003, 7:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die ernstgemeinten und qualifizierten Beiträge, bes. Axel, .chs und frankito.

Dei Welt ist immer einfacher, wenn man sie nur schwarz-weiss betrachtet, soviel zu den kurzen polemischen und undifferenzierten Beiträgen.

Mein Freund ist nach diesem Vorfall sicherlich geheilt von riskanten Sportarten, aber jetzt geht es schlicht darum, seine Existenz als Selbständiger zu sichern. Eine Haftpflichtversicherung, die die Flugschule ja abgeschlossen hat macht ja sicher auch irgendeinen Sinn, sonst gäbe es sie ja nicht. Und sicher gibt es da Klauseln, die kennen wir aber noch nicht. Von Vollkaskomentalität kann keine Rede sein, sondern von Absicherung von Risiken durch Fahrlässigkeit und Unaufmerksamkeit der Fluglehrer. Soweit ich den Sachverhalt verstanden habe, ist nach dem erneuten Aufstieg eben nicht ein Ausbilder an der Kante gewesen und hat geprüft, ob es geht oder ob nicht. Das hätte ich als Teilnehmer erwartet. Und ich denke auch dass es erwartbar wäre, wenn der Ausbilder einen hochmotivierten und voller Tatendrang steckenden Flugschüler davon abhält, sich in eine absehbar riskante Situation zu begeben. Dafür ist der Mann ja in einem Kurs gewesen, dass er Anleitung bekommt.

Ich halte auch nichts davon, dass sich jedes Jahr erneut Leute mit einem Gleitschirm von einem knapp 40 m hohen Müllberg hier in Hamburg stürzen, dabei ist regelmässig ein schwerer Unfall pro Jahr dabei. Aber das ist höchst eigenes Risiko und das muss jeder selber wissen, da kenne ich auch kein Pardon.
Ich glaube auch, dass es einen Unterschied macht, wenn man sich ein Mountainbike kauft und sich einen Hang hinunterstürzt oder ob man sich in die Obhut einer registrierten Flugschule begibt. Da hat man doch eine gewisse (nicht Vollkasko-) Gewähr für Anleitung und Sicherheit.

Ich habe selbst eine Flugschule an der Wasserkuppe erlebt, wo in den ersten zwei Tagen fünf Stunden Theorie zu absolvieren waren und dann eine gewissenhafte, funderte Ausbildung stattfand. Da ist keiner ohne Anweisung des Fluglehrers gestartet, jeder hat vor dem Start gehört was er machen muss und jeder hat sich Risiken anhören müssen. Das nenne ich fundiert und verantwortungsvoll. Was ich von meinem Freund gehört habe klang nicht so. Letztlich wird das sicher ein Anwalt bzw. Gericht klären müssen, und ich denke auch es geht um MIT-Verantwortung an dem Unfall, nicht um 100% ja oder nein.

Also bitte, wenn dann differenziert und nicht hau-drauf und alle anderen sind blöd....

PS: Ich habe in meiner Klinik schon genug Leute liegen gehabt, die trotz aller Vorsichtsmassnahmen, Risikoabwägung, technischer Sicherung und und und Unfälle mit schwersten Folgen gehabt haben, davor gibt es keinen 100% Schutz. Ich hoffe, dass alle Polemiker hier nie in die Lage kommen, von jemand anderes abhängig zu sein, der seiner Verantwortung nicht gerecht wird und sich dann fragen zu müssen, wer nun haftbar ist. Das ist schon bitter. Und mein Freund ist da im Vergleich ´noch mit einem blauen AUge davongekommen. Und er ist sich seiner Mitverantwortung durchaus bewusst.


Gruss muftijaja
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flyingmik
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 144
Ort: Heidelberg/Germany

BeitragVerfasst am: Do, 03 Jul 2003, 8:57    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemein: bei der kurzen, knappen und allgemein gehaltenen Beschreibung des Vorfalls im ersten Beitrag kannst Du nicht wirklich erwarten, eine individuell passende und den tatsächlichen Vorgang berücksichtigende Antwort zu erhalten.

Im letzten Beitrag kommen einige weitere Details über den Ablauf zur Sprache, aber auch darauf lässt sich wohl keine qualifizierte Antwort stützen: die Wahrnehmungsunterschiede zwischen Handelndem und Beobachter sind schon längst eine Forschungsgebiet der Psychologie und insbesondere bei Unfällen jeder Art treten diese Differenzen deutlich zutage. Schlussendlich schildert jeder sein subjektives Erleben das dann durch Kontrollbefragungen von möglichen Zeugen "objektiviert" werden muss...

Ich hatte die Diskussion auch nicht als "Hau drauf" oder hämisch empfunden, lediglich die geäußerte Kritik an der vermuteten "Vollkaskomentalität" aufgrund der eindeutig Richtung Schuldzuweisung zielenden Fragen im Ausgangsbeitrag hat wohl diesen Eindruck erweckt.

Eine objektive Stellungnahme kann man wohl nur von einem Gutachter erwarten der vor Ort die Gegebenheiten untersucht. Hinsichtlich der Existenzsicherung gibt es allerdings ein paar Fragen: hat der Verletzte keine Versicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz abgeschlossen? Krankenversicherung mit Krankentagegeld wäre wohl angebracht. Wie sieht es mit einer Unfallversicherung aus? Besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Da ich nicht weiß in welcher Branche der Verletzte ttig ist und wie sein Versicherungsschutz aussieht enthalte ich mich weiterer Kommentare, halte es aber für sehr gewagt, bei nicht ausreichender Vorsorge unnötige Risiken einzugehen wenn die Existenz dadurch gefährdet wird - und sei es auch "nur" die wirtschaftliche...

Viele Grüße und gute Besserung
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muftijaja



Hier seit: 01.07.2003
Beiträge: 3
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 03 Jul 2003, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Deinen Beitrag, flyingmik,

also ich beende dann mal einfach meinerseits die Diskussion an diesem Punkt, da Du sicher recht hast, dass eine Untersuchung eines Gutachters darüber befinden muss, wer welche Verantwortung wofür hatte oder nicht eingehalten oder wie auch immer. Ich kenne ja auch die Details des Herganges nur aus einer Seit und kann mir kein objektivierendes Urteil erlauben.

Zu den Versicherungsfragen: Als gerade erst gestarteter Selbständiger (Computerteile) hatte der Freund eben nicht einen "Vollkasko"- Versicherungsschutz, weil das ja wie man weiss richtig Geld kostet. Er hat eine Krankengeldversicherung ab dem 42.Tag, ab dann bekommt er 800.-Euro, also gerade mal die Miete und ein bisschen wird davon getragen. eine Risiko-Unfallversicherung, die erst bei bleibenden Schäden (Invalidität) was auszahlt, und eben leider keine Tagegeldversicherung. Man weiss hinterher immer genau wie man sich hätte versichern sollen.

Und das mit den Risiken die man eingeht ist das Gleiche: Hinterher weiss man es genau, was zu gewagt war und was nicht! Ich persönlich hätte den geschilderten Start sicher auch nicht gemacht, dafür bin ich zu vorsichtig und habe mit meinen Modellflugerfahrungen auch genug Erfahrungen und schon genug Bruch gemacht/gesehen. Ausserdem arbeite ich wie gesagt in einer Klinik und sehe da täglich, was bei riskanter Fahrweise und anderen Dingen passiert. Aber die Menschen sind halt verschieden, das sagte ich bereits.

Danke für die Besserungswünsche, die OP ist vorbei, alles verschraubt und verplattet, gute Chance auf volle Nutzbarkeit - von daher alles glimpflich...

Gruss muftijaja
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swisscubpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Do, 03 Jul 2003, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte es noch keiner gemerkt haben: Gleitschirmfliegen ist immer mit erhöhtem nicht voll kalkulierbarem Risiko verbunden. Auch bei sehr sehr guten langjährigen Piloten! Die Statistiken bei uns sprechen Bände.

Hätte ich also eine Gleitschirm Schule, würde die erste Lektion darin bestehen, genau das den Leuten zu vermitteln. Anschliessen käme dann der Schulungsvertrag, der einen totalen Haftungsausschluss für meine Schule beinhaltet zur Unterzeichnung.

Der Fehler der Flugschule kann meiner Meinung nach daher nur darin bestehen, nicht genau so gehandelt zu haben. Ich glaube mich zu erinnern, dass ich so einen Vertrag selbst bei meiner PPL Schulung habe unterschreiben müssen.

Also auch von mir: "Gute Besserung dem Unglückraben!" und an alle andern die Ermahnung, immer davon auszugehen, dass man das Risko, was immer man tut, sowieso selber trägt.

Hans
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