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Fly2003
Hier seit: 02.05.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: So, 02 Mai 2004, 1:24 Titel: Einge Fragen zur Luftraumstrukur |
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Hallo,
ich habe keine deutsche Lizenz, werde aber bald das eine oder andere mal nach bzw. in Deutschland fliegen.
Ich habe mich daher kurz mit der Luftraumstruktur auseinander gesetzt und habe hierzu jetzt noch ein paar Fragen.
Es wäre schön wenn mir an dieser Stelle etwas weiter geholfen werden könnte.
1. Was hat es mit den F(X) und H(X) Zonen auf sich.
Welche Einschränkungen haben diese für mich als VFR Pilot ?
Darf ich derartig gekennzeichnete Flugplätze einfach, natürlich in entsprechender Höhe, überfliegen (ohne Freigabe bzw. Kontakt zum Tower) ? Wenn ja, wie hoch muß ich sein bzw. wo ist das angegeben.
2. Darf ich Kontrollzonen (CTR's) von Verkehrsflughäfen in entsprechender Höhe überfliegen soweit kein anderer Luftraum darüber liegt. Gibt es diese Konstellation überhaupt ?
3. Wie siehts bei kleinen Plätzen ohne Kontrollzone, H(X) oder dergleichen aus. Wie sind hier die Mindesthöhen für einen Überflug ?
4. Muß ich beim Nachts fliegen etwas beachten, ist z.B. unbedingt ein Flugplan nötig ? Gelten für die GA die allgemeinen Betriebszeiten der Flughäfen (also teilweise 24h) oder gibt es da Einschränkungen ?
5. Welche Services des "Flight Following", etc. gibt es bzw. gibt es das überhaupt ?
6. [vielleicht etwas blöde Frage] Wo wird an deutschen Flughäfen der Run-Up gemacht ? Nach dem Taxiing kurz vor (15m) der Bahn oder gibt es spezielle Areas oder direkt an der Parkposition nach dem Anlassen ?
7. Wird man auf größeren Flughäfen von einem Follow-Me Car "abgeholt" und zur Parking Position geführt ?
Werden Pilot und Paxe zwingent mit einem Bus zum Terminal gefahren oder ist das laufen übers Vorfeld erlaubt ?
Fragen über Fragen, das war erstmal das was mir für den Anfang einfiel.
Der eine oder andere wird sich sicher über manche Frage wundern, aber ich Frage lieber als unsafe zu sein ;-)
Vielen Dank erstmal... |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: So, 02 Mai 2004, 8:25 Titel: Einge Fragen zur Luftraumstrukur |
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Zitat: |
1. Was hat es mit den F(X) und H(X) Zonen auf sich.
Welche Einschränkungen haben diese für mich als VFR Pilot ?
Darf ich derartig gekennzeichnete Flugplätze einfach, natürlich in entsprechender Höhe, überfliegen (ohne Freigabe bzw. Kontakt zum Tower) ? Wenn ja, wie hoch muß ich sein bzw. wo ist das angegeben.
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Es soll ein "geschützter" Luftraum sein, in dem IFR-Flieger sozusagen "Vorflugrecht" haben,
Einschränkungen für VFR nur dann, wenn die Sichtweite unter 5000m ist,
sind die 5km unterschritten, muss man entweder "draussen warten" oder den gekennzeichneten Bereich umfliegen,
Über- oder Durchfliegen bei vorhandenen Minima jederzeit und ohne Freigabe möglich, "F" ist auch wenn aktiviert unkontrollierter Luftraum,
ansonsten F = G,
Höhe Sicherheitsmindesthöhe, bzw. Reiseflughöhe.
Mithören auf der entsprechenden Frequenz wäre empfehlenswert.
Du wirst lediglich über den aktuellen Status informiert, und evtl. darauf hingewiesen, etwas genauer rauszusehen, falls ein IFR-Flieger dort unterwegs ist, denn der soll seinen Anflug ungestört durchführen können, das ist einfach ausgedrückt, was man bei F beachten sollte.
Gruß Andreas |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: So, 02 Mai 2004, 9:46 Titel: Einge Fragen zur Luftraumstrukur |
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Hallo Fly2003,
kein Problem... na, dann fangen wir mal an:
Fly2003 schrieb: |
Es wäre schön wenn mir an dieser Stelle etwas weiter geholfen werden könnte.
1. Was hat es mit den F(X) und H(X) Zonen auf sich.
Welche Einschränkungen haben diese für mich als VFR Pilot ?
Darf ich derartig gekennzeichnete Flugplätze einfach, natürlich in entsprechender Höhe, überfliegen (ohne Freigabe bzw. Kontakt zum Tower) ? Wenn ja, wie hoch muß ich sein bzw. wo ist das angegeben. |
Zunächst stimmt die Bezeichnung oben nicht, denn es kann maximal so heißen: C(HX), D(HX), E(HX), F(HX),
Das HX bedeuted dabei, das diese Lufträume nur zeitweilig aktiv sind. Das bedeutet nicht, dass sie nur am Wochenende deaktiviert sind. Die Aktivierungszeiten kannst Du in der AIP unter ENR 2.1 (FIR, UIR, Luftraumklassifizierung) nachlesen.
Selbstverständlich natürlich auch auf Anfrage während des Fluges bei der zuständigen Flugplatzkontrolle bzw. FIS.
Freigaben benötigst Du nur im Luftraum C, D (Kontrollzone und nicht Kontrollzone), sofern diese aktiv ist. Dann gelten auch die veröffentlichten maximalen An- / Abflughöhen oder wie vom Tower zugewiesen.
Bei Luftraum F handelt es sich um unkontrollierten Luftraum und bei E um kontrollierten Luftraum. du mußt hier die entsprechenden Wetterminima beachten! (AIP VFR ENR 1-1 bis 1-3)
In der AIP VFR ENR 1-5 findest Du auch die Regelungen für HX-Lufträume und die zugehörigen Verhaltensweisen. Maßgebend dafür ist das NfL I-327/02. Angaben zum Luftraum D nicht CTR, steht dort ebenfalls unter ENR 1-11 bzw. NfL I-43/00.
Was "Überflughöhen" betrifft, so liegt das an Dir bzw. dem umgebenden Luftraum. Hier gibt es keine Patenthöhe.
Beispiel: Ist eine CTR 3500FT MSL, dann kannst Du Sie in 3501 FT überfliegen ohne Freigabe und Funkkontakt. Ob dies sinnvoll ist bzw. der allgemeinen Sicherheit dient, ist ne andere Sache, aber möglich ist es.
Zitat: |
2. Darf ich Kontrollzonen (CTR's) von Verkehrsflughäfen in entsprechender Höhe überfliegen soweit kein anderer Luftraum darüber liegt. Gibt es diese Konstellation überhaupt ? |
Klar kannst du wie bereits oben beschrieben drüberweg fliegen.
Ausnahme Luftraum C, wenn dieser auf die CTR aufgesetzt ist. Dann brauchst Du eine C-VFR-Freigabe. Und dies ist bis auf wenige Ausnahmen fast an allen Verkehrsflughäfen der Fall.
Beispiele für CTR´s ohne drüberliegenden Luftraum: Augsburg, Hof,
Normalerweise sind um diese Lufträume D immer noch Lufträume der Klasse E, aber dies ist kein Hinterungsgrund, da sie nur die Wetterminima beschreiben, die dort erhöht einzuhalten sind.
Zitat: |
3. Wie siehts bei kleinen Plätzen ohne Kontrollzone, H(X) oder dergleichen aus. Wie sind hier die Mindesthöhen für einen Überflug? |
Solange Du nicht mitten durch die Platzrunde "hämmerst", bleibt es Dir überlassen. Ein Puffer von 500FT oder mehr ist aber empfehlenswert.
Vergiß bitte NIE, dass Du im VFR-Flug für alles verantwortlich bist! Im genannten Fall also aufmerksam den Platzverkehr beachten, ggf auch mal mit der Bodenstelle reden oder zumindest auf der Frequenz mithören.
Zitat: |
4. Muß ich beim Nachts fliegen etwas beachten, ist z.B. unbedingt ein Flugplan nötig ? Gelten für die GA die allgemeinen Betriebszeiten der Flughäfen (also teilweise 24h) oder gibt es da Einschränkungen ? |
Grundsätzlich benötigen Flüge nach Sicht bei Nacht im kontrollierten Luftraum einen Flugplan, da dieser Verkehr von Radar gestaffelt werden muß und Du auch Radar rufen mußt und eine Freigabe erhältst.
Ausgenommen hiervon sind Flüge in Flugplatznähe, bei denen man noch die Platzrunde eingesehen werden kann.
Die veröffentlichten Betriebszeiten eines jeden Platzes, egal ob Flughafen oder Segelfluggelände, sind bindend, egal mit was geflogen wird, da steht die Citation gleichauf mit dem Motorsegler!
Zitat: |
5. Welche Services des "Flight Following", etc. gibt es bzw. gibt es das überhaupt ? |
"Flight Following" wird gerne von VFR-Fliegern bei FIS (Flight Imformation Service) "requested", ist aber eigentlich die a) die falsche Bezeichnung und b) wird man es im Sinne des Wortes auch nicht erhalten.
Flight Follow würde voraussetzen, dass der FIS-Controller Deinen Flugweg kontinuierlich überwacht und dir Verkehrsinformationen gibt. Dies ist aber gerade bei verkehrsstarken Zeiten im Sommer nicht machbar.
Man requested offiziell "Verkehrsinformation" beim Fluginformationsdienst und dieser beinhaltet folgendes:
> Infos über besondere Aktivitäten im Luftraum
> Infos über Einschränkungen und Nutzbarkeit von Anlagen
> Wetter-Infos und -meldungen
> Verbreitung von Verkehrsinformationen, sofern dies der Arbeitsanfall zulässt.
> Entgegenahme und Weiterleitung von Meldungen wie FPL-Daten, AIREPS, Standortmeldungen
Zitat: |
6. [vielleicht etwas blöde Frage] Wo wird an deutschen Flughäfen der Run-Up gemacht ? Nach dem Taxiing kurz vor (15m) der Bahn oder gibt es spezielle Areas oder direkt an der Parkposition nach dem Anlassen ? |
Wie Du richtig gesagt hast und wie auf anderen Plätzen auch, meist am Taxi-Holdíng. Sofern nichts anderes dagegen steht, kann man natürlich auch an der Parkposition den Check machen, allerdings sollte man schon beachten, was so um einen herumsteht oder läuft.
Im Übrigen sind spezielle Verfahren oder Areas auf einzelnen Flugplätzen auch in der AIP veröffentlicht. Gerade bei den Verkehrsflughäfen, sollte man mal einen Blick in die AIP werfen oder beim GAT nachfragen.
Zitat: |
7. Wird man auf größeren Flughäfen von einem Follow-Me Car "abgeholt" und zur Parking Position geführt ?
Werden Pilot und Paxe zwingent mit einem Bus zum Terminal gefahren oder ist das laufen übers Vorfeld erlaubt ? |
Auf Verkehrsflughäfen ist es eigentlich nicht üblich, dass man selber läuft, was durch die neuen Sicherheitsvorschriften sowieso noch weiter eingeschränkt wurde.
Informationen hierzu kannst Du beim jeweiligen GAT erfragen.
Bei allem solltest zu den genannten Antworten nicht vergessen, dass sie natürlich nur eine grobe Erklärung abgeben und Du selber verantwortlich bist, was Deine Informationspflicht und Flugvorbreitung (§3a LuftVO) betrifft.
Will sagen:
Egal wie fundiert und fachlich richtig die Antworten hier im Forum sind, rechtlich verbindlich sind nicht, insofern Du dich NICHT auf Sie berufen kannst, falls was schiefgeht. |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: So, 02 Mai 2004, 10:05 Titel: |
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Hallo Luftauge,
Zitat: | Es soll ein "geschützter" Luftraum sein, in dem IFR-Flieger sozusagen "Vorflugrecht" haben,
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IFR hat kein "Vorflugrecht, warum auch. Leider hat sich diese Unsitte eingeschlichen, so dass man allenfalls diese Art von Verkehr "bevorzugt" abfertigt.
Wer eine Vorangbehandlung vor anderen Verkehr erhält regelt die BA-FVK Pkt. 250 glasklar und da ist von normalem IFR-Traffic nichts zu lesen.
Aber eines ist auch klar: Wer zuerst kommt malt zu erst!
Wäre nicht das erste Mal, dass ich einen IFR-Flug ins Holding oder in den Missed Approach geschickt hätte. Natürlich solllte man das vermeiden, aber auf ein wie auch immer geartetes "Vorflugrecht" kann sich dieser auch "zähneknirschend" nicht berufen.
Dies rührt vermutlich daher, dass solche Flüge mit entsprechend teuren Lfz und mit Passagieren, die dann auch noch einen Termin haben, unterwegs sind...
Aber deswegen haben sie auch nicht mehr Rechte als andere, schließlich gibt´s auf der Autobahn auch keinen Unterschied zwischen Mercedes und Polo, wenn beide im Stau stehen... und die Ambulanz durch will!!! |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: So, 02 Mai 2004, 10:39 Titel: |
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@ Thomas:
Ist schon klar, deshalb habe ich die kritischen Begriffe mittels " " eingeschränkt.
Der Ausdruck ging mir darum, dass der VFR-Flieger in diesem Bereich noch etwas genauer rausschaut, als sonst, die IFR-Anflieger sind meist von der schnelleren Sorte (bei mir zumindest).
Er (VFR) kann ja nur ein geradeausfliegendes LFZ zu sehen bekommen - wenn überhaupt in dem aktuellen Zeitraum. Mehrere IFR-Anflüge hatte ich bisher im ca. 10min Abstand.
Und vom "F"-Turm können beide sowieso nur die Hinweise bekommen, mehr geht nicht und darf nicht.
Gruß Andreas |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: So, 02 Mai 2004, 12:45 Titel: |
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Hallo luftauge,
sollte auch kein Vorwurf sein, vielmehr hab ich gleich die Gelegenheit genutzt, mal auf diese Tatsachen hinzuweisen, weil es immer noch genügend Leute gibt, die glauben, sie hätten IFR irgendwelche Vorechte... |
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Fly2003
Hier seit: 02.05.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: So, 02 Mai 2004, 15:30 Titel: |
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Ich danke euch für die ausführlichen Antworten.
Ich werde mich mit den genannten Informationswerken nochmals eingehent beschäftigen. |
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Torsten eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 24.06.2003 Beiträge: 56 Ort: EDDS
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Verfasst am: So, 02 Mai 2004, 22:01 Titel: |
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Sehr interessanter Beitrag, vielen Dank!
Gibt es die genannten Quellen (AIP, NfL, ...) irgendwo (online) zum nachlesen?
Viele Grüsse
Torsten |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mo, 03 Mai 2004, 2:34 Titel: |
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Hallo Torsten,
die Krux an der Sache ist: Die Luftfahrtvorschriften wie AIP gibt´s online wie auch die NfL nur gegen Abo-Gebühren.
Einzig die Militärische AIP und zugehörige Charts und Maps gibt´s kostenlos im Netz...
Wir sind leider nun mal in Deutschland und da gibt´s nix umsonst.
Wirst wohl oder übel zur Papierform greifen müssen... |
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Holger Dell eddh.de-Premium-User
Hier seit: 22.04.2003 Beiträge: 159 Ort: Deutschland
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Verfasst am: Mo, 10 Mai 2004, 15:16 Titel: |
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ATCler schrieb: Zitat: | Grundsätzlich benötigen Flüge nach Sicht bei Nacht im kontrollierten Luftraum einen Flugplan |
Das klingt so, als ob nur Flüge im kontrollierten LR bei Nacht einen Flugplan benötigten.
Meiner Meinung nach braucht man aber mittlerweile auch für Flüge bei Nacht im unkontrollierten LR ein FPL, sofern sie nicht in der direkten Umgebung des Startflugplatztes stattfinden.
Korrigiert mich bitte, falls ich da falsch liege. |
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