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Brauche mal wieder Rat...
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HCL
eddh.de User


Hier seit: 01.04.2003
Beiträge: 39
Ort: Laatzen

BeitragVerfasst am: Mi, 05 Mai 2004, 21:18    Titel: Brauche mal wieder Rat... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!!!

Folgende Situation:

Ich werde meine nächste Scheinverlängerung (PPL) nicht schaffen, weil ich nicht auf meine Stundenzahl kommen werde. Und es ist abzusehen, dass auf längere Sicht, wahrscheinlich auf Jahre hinaus auch eine Erneuerung nicht möglich sein wird. Trotzdem möchte ich natürlich, sobald es mir wieder möglich sein sollte, wieder mit dem Fliegen anfangen.

Frage: Hat jemand von Euch schon einmal eine solche oder ähnliche Erfahrung gemacht bzw. machen müssen? Wenn ja, würde ich mich über Eure Tips und Ratschläge sehr freuen...

Euer HCL
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swisscubpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Mi, 05 Mai 2004, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einemn JAA Ausweis ist dies kein grosses Problem mehr. Er verfällt nicht mehr.

Daher unbedingt noch einemal erneuern und in JAR Ausweis umwandeln.

Hans
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HCL
eddh.de User


Hier seit: 01.04.2003
Beiträge: 39
Ort: Laatzen

BeitragVerfasst am: Di, 11 Mai 2004, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ja nicht so, dass ich nicht wollen würde. Ich würde liebend gerne verlängern. Mein Problem ist nur, dass ich es mir nicht leisten kann. Ich bekomme das Geld für die fehlenden Stunden nicht zusammen.

Hardy
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swisscubpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Di, 11 Mai 2004, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid für Dich. Es wird dann wohl irgendwann wieder eine Prüfung absetzen.

Haste alle Alternativen durch? TMG oder UL Stunden? Die dürften doch zumindest auch teilweise mitgezählt werden.

Hans
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HCL
eddh.de User


Hier seit: 01.04.2003
Beiträge: 39
Ort: Laatzen

BeitragVerfasst am: Do, 13 Mai 2004, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Alternativen wie UL-Stunden bestehen für mich leider nicht. Ich habe nur den PPL-E. Ich kann nichts fliegen außer Hubschrauber. Das ist das eine. Daraus ergeben sich gleich die nächsten Probleme. Und zwar zum einen die Kosten. Das Heli-Fliegen ist leider verdammt teuer.

Das nächste Problem besteht aus den lokalen Flugmöglichkeiten. Es besteht doch an so ziemlich jedem Flugplatz die Möglichkeit, Fläche zu fliegen (ich hoffe, ich sage da jetzt nichts falsches). Bei der Heli-Fliegerei sieht das leider anders aus. Es gibt verhältnismäßig wenig Flugplätze mit gewerblichen Helikoptern zum Chartern. Und dabei gibt es auch noch ein sehr starkes Nord-Süd-Gefälle. In Süddeutschland bestehen noch relativ viele Chartermöglichkeiten für Hubschrauber. Hier in Norddeutschland gibt es so gut wie gar keine Möglichkeiten.
Ich wohne in Laatzen, das liegt bei Hannover. Die nächste Möglichkeit für mich, den Schein zu machen, war damals in Rendsburg. Das sind gut 250 km von hier. Die ersten Jahre bin ich auch dort geflogen, bis mein Vercharterer nach ein, zwei Firmenwechseln geschlossen hat. Seitdem fliege ich in Schönhagen, das liegt bei Berlin, weil es für mich die nächstgelegene Möglichkeit war. Ist ungefähr die gleiche Distanz. Das bedeutet, dass ich leider schon allein durch die Entfernung nicht so oft fliegen kann wie ich gerne würde.

Natürlich habe ich mir Gedanken über Alternativen gemacht, wie ich Stunden sammeln könnte. Zum Beispiel Rundflüge auf Selbstkostenbasis. Also, wie an Mitflieger kommen? Da ich nur einmal im Monat für einen Tag in Schönhagen sein kann, ist nie die Zeit geblieben, entsprechende Kontakte aufzubauen. Und in meinem persönlichen Umfeld gibt es leider auch niemanden, der für einen Mitflug im Helikopter extra bis nach Berlin fahren will. Über die Mitflugbörse habe ich es auch ein paarmal versucht, aber die Resonanz war mehr als mager.

Ich habe mich auch mal bei gewerblichen Heli-Betreibern erkundigt, wie ich am besten vorgehen sollte (mein großer Traum war natürlich der CHPL), und man sagte mir, ich solle sämtliche Unternehmen abklappern, ob ich Überführungsflüge machen dürfte. Als ich dem Rat gefolgt bin, hieß es, das so was aus versicherungstechnischen Gründen nicht gemacht wird. Ich weiß aber, dass es – zumindest inoffiziell – doch gemacht wird. Aber da kommt man wohl nur über Beziehungen ran. Und genau die fehlen mir.

Aber jetzt noch mal zu den Kriterien für die PPL-Verlängerung. Meine letzte Verlängerung war im Januar 2003, also BEVOR die neuen Richtlinien in Kraft getreten sind. Als die Änderungen dann kamen, sagte mein Vercharterer, nach meiner nächsten Scheinverlängerung würden für mich die neuen Richtlinien gelten, also Scheingültigkeit fünf Jahre mit insgesamt mindestens 10 Stunden plus Checkflug, also im Schnitt zwei Stunden pro Jahr. Aber bis dahin würden noch die alten Kriterien gelten.
So, nun bin ich etwas verwirrt, denn in den letzten zwei Wochen habe ich jetzt unabhängig voneinander zweimal die Aussage gehört, dass die neuen Kriterien auch schon für Piloten gelten, deren letzte Verlängerung vor Einführung der neuen Richtlinien erfolgt ist.
Wenn dem so wäre, würde ich es doch noch gerade so hinkriegen. Jetzt müsste ich nur wissen, welche Version richtig ist.

Hardy
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Robin
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Sa, 15 Mai 2004, 3:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hi swisscubpilot,

genau, Deiner Meinung: 2003 wurde mein PPL (A) umgeschrieben, entsprechend ICAO. Gültig nun bis 09/2008.

Ich muss zugeben, dass ich zuerst sehr erstaunt war, über diese lange Gültigkeit. Hier meine ich vor allem den Nachweis der Mindestflugzeiten in einem vorgeschriebenen Zeitraum (24 Flugstunden innerhalb von zwei Jahren nach neuer Richtlinie, also um 50% gegenüber dem "alten" PPL(A) reduziert. Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege mit den Mindestflugzeiten, habe diesbezüglich jetzt nicht noch einmal explizit nachgesehen).

Somit ist es also theoretisch möglich, dass jemand, der überhaupt nicht mehr innerhalb von fünf Jahren im Flugzeug sitzt, einen "gültigen (rechtlich gesehen, nach Flugzeiten geprüften)" Flugschein besitzt. Die Berechtigung als PIC ist jedoch wieder abhängig vom Medical und muss nach meiner Info durch einen Fliegerarzt verlängert und in den Flugschein eingetragen werden.

Ich bin kommenden Monat selbst von der Verlängerung als PIC betroffen, also Medical. Ich gehe davon aus, dass ich lediglich meinen Flugschein beim Fliegerarzt vorlegen muss und bei positiven Entscheid dieser die Verlängerung einträgt.

Oder?

P.S: Meine Mindesflugzeiten habe ich, nope Problem, sogar weit drüber.

Liebe Grüße
Robin
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 15 Mai 2004, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Robin,

Zitat:
(24 Flugstunden innerhalb von zwei Jahren nach neuer Richtlinie, also um 50% gegenüber dem "alten" PPL(A) reduziert. Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege


Korrektur, wenn Du die Klassenberechtigung meinst:
Es sind 12 Stunden in den letzten 12 Monaten vor der Verlängerung plus Übungsflug von mindestens 1 Stunde Flugzeit. Dieser ebenfalls in den letzten 12 Monaten.
Die LuftPersV ist hier etwas mißverständlich, denn Du mußt noch die Ausführungen der JAR-FCL 1, Abschnitt F, 1.245, c1, (ii) mit dazunehmen.

Es ist zu unterscheiden zwischen der Lizenz und der jeweiligen Klassenberechtigung.

Ausführliche und aktuelle Informationen hierzu erfährst Du beim BWLV:
http://www.bwlv.de/JAR/verlaengerung.htm
http://ausbildung.bwlv.de/uebungsflug.htm

bzw. auf den Seiten von Franz-Peter Schmidt-Lademann, der Verbandsausbildungsleiter und Prüfer beim BWLV ist:
http://home.t-online.de/home/schmila3/pers_checkliste.htm

Wink
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Robin
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Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: So, 16 Mai 2004, 4:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hi ATCler,

danke für die Links! "Weia", an die neuen Regelungen muss ich mich erst gewöhnen.

Bezüglich Flugstunden, richtig, 12 Stunden in den letzten 12 Monaten vor der Verlängerung plus Übungsflug bzw. Befähigungsüberprüfung.

Habe mich eingelesen und verstanden Wink - Thanks!

Werde demnächst einfach den geforderten Übungsflug einplanen und durchführen. Jetzt ist mir die Sachlage klar.

P.S: Bei mir liegt der Ablauf des Medical und der Klassenberechtigung zufällig im gleichen monatlichen Zeitraum. Aus diesem Grund anfänglich meine leichte Verwirrung bezüglich Medical und dessen Erfassung. Aber wie ich nun erkannt habe, wird das Medical überhaupt nicht explizit im Flugschein erfasst.

Liebe Grüße
Robin
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: So, 16 Mai 2004, 8:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Robin,

schön, dass ich helfen konnte... ja so macht man das halt in der eddh-Family Smile

Zitat:
P.S: Bei mir liegt der Ablauf des Medical und der Klassenberechtigung zufällig im gleichen monatlichen Zeitraum. Aus diesem Grund anfänglich meine leichte Verwirrung bezüglich Medical und dessen Erfassung. Aber wie ich nun erkannt habe, wird das Medical überhaupt nicht explizit im Flugschein erfasst.

Kleine Anmerkung:
Auch in der neuen JAR-FCL-Welt gilt nach wie vor die alte "45-Tage-Regel". Das bedeutet, dass man 45 Tage vor Ablauf der Berechtigung zum Fliegerarzt gehen kann, ohne das sich das Ablaufdatum der Berechtigung ändert.
Beispiel: Ich habe am 03.07.04 Verlängerung. Zur FTU gehe ich am 18.06.04, also innerhalb der 45-Tage. Damit ändert sich am Ablaufdatum 03.07. für den neuen Zeitraum nichts.
Gleiches gilt übrigens auch für die FVK-Tauglichkeit (ATC), denn die mache ich gleich im selben Aufwasch mit... das klappt schon seit 12 Jahren. Wink

Mögliche Ausnahme: Ich bekomme dieses Jahr meinen ICAO-konformen neuen Schein. Da könnte es möglich sein, dass sich durch die edv-mäßige Ersterfassung ein neues Datum erhalte. Aber nachdem ich in der Regel immer am letzten Tag verlängere, hat sich das auch erledigt.
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swisscubpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Fr, 28 Mai 2004, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:

12 Stunden in den letzten 12 Monaten vor der Verlängerung plus Übungsflug von mindestens 1 Stunde
Mehrmals wurde plus Übungsflug geschrieben. Da ich davon ausgehe, das die JAR-FCL bei uns die gleichen sind wie in DE, möchte ich darauf hinweisen, dass in den 12 Stunden durchaus auch der Übungsflug enthalten sein darf.

... und schon wieder eine Stunde weniger.... Ob diese Entwicklung zu immer weniger Pflichtstunden allerdings positiv zu werten sei, würde ich mal bezweifeln.

Hans
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