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VFR von Deutschland nach Östereich und Schweiz

 
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Andre



Hier seit: 18.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do, 21 Feb 2008, 10:23    Titel: VFR von Deutschland nach Östereich und Schweiz Antworten mit Zitat

Hallo,

wer weiß, welche Bedingungen bezüglich Flugplan, BZF, Zoll, etc. für VFR-Flüge von Deutschland nach Östereich und in die Schweiz gelten?
Braucht man in die Schweiz das BZF 1 oder reiht das BZF 2 ?
Wir wollen mit einer DR 400 ( E-Klasse ) im Frühjahr einen Trip unternehmen.

Vielen Dank für die Hilfe

André
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Speedbird
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Do, 21 Feb 2008, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andre!
Alles nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Gewähr:

Schweiz:
Flugplan - für alle grenzüberschreitenden Flüge immer
BZF I oder AZF (BZF II reicht nicht!!!)
Zollflugplatz in Deutschland und der Schweiz ist verpflichtend (Einflug- und Ausflug)
Ausnahme: Flüge von Friedrichshafen nach St. Gallen-Altenrhein und umgekehrt sind weder zoll- noch flugplanpflichtig.

Österreich:
Flugplan nur falls in Österreich auf einem kontrollierten Platz gelandet wird (z.B. Salzburg), kein Flugplan nach z.B. Zell am See
BZF I oder AZF (BZF II reicht nicht!!!)
Zoll für Privatflüge nicht erforderlich
ELT muss an Bord sein und eingeschaltet sein (zumindest bei UL, bei Echo weiß ich es nicht)

Grüße
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Andre



Hier seit: 18.02.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do, 21 Feb 2008, 15:16    Titel: vielen Dank Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Hat mir sehr geholfen.

Gruß

André
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einpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2007
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: Do, 21 Feb 2008, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Bzgl. der Schweiz ist die Antwort nicht ganz korrekt.

Im Luftraum C und D wird der Sprechfunk "in der Regel" in Englisch durchgeführt. Konkret ist das also über FL100 (bzw. 130 in den Alpen) und in den CTRs der kontrollierten Plätze. Was auch immer dieses "in der Regel" juristisch gesehen bedeutet.

Ausserhalb dieser Gebiete (also unterhalb FL100 und auf unkontrollierten Plätzen) kannst Du auch in der Landessprache funken. Wichtig ist dabei aber, dass Du die Landessprache des entsprechenden Gebiets benutzt! Also je nach Gebiet Deutsch, Französisch oder Italienisch. (Dabei muss man gegebenenfalls nebst den Sprachgrenzen auch so Kleinigkeiten beachten wie dass der Flughafen Basel in Frankreich liegt, dass Biel zweisprachig ist...) Auch der Kontakt zu FIS darf in einer Landessprache stattfinden (ZH Information deutsch, GE Information französisch), das ist zwar unüblich, aber erlaubt.

In der Praxis wird aber praktisch immer englisch gefunkt, mit wenigen Ausnahmen. Die "Frequenzen für besondere Zwecke" sind dann wieder ein anderes Kapitel, wie auch gewisse undokumentierte Lokalspezialitäten.

Der langen Rede kurzer Sinn: Als Ausländer, der die lokalen Verhältnisse nicht kennt, ist Englisch auf jeden Fall der sichere Wert. Grundsätzlich geht es auf unkontrollierten Plätzen aber auch ohne.

Gilt alles natürlich nur für VFR.
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Speedbird
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 29.07.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Fr, 22 Feb 2008, 9:34    Titel: Antworten mit Zitat

H ihr beiden!
Die Frage war ja nicht, ob man in der Praxis nun englisch oder deutsch funkt. Die Frage war, welches Sprechfunkzeugnis für die Schweiz vorgeschrieben ist. Und das BZF II gilt bekanntermaßen nur für "Flugfunk und Radionavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln innerhalb der Bundesrepublik Deutschland".
Natürlich kann man in Österreich und der Schweiz problemlos auch in deutsch funken. Trotzdem reicht das BZF II rechtlich gesehen nicht!
In der Praxis ist vor allem auch kontrollierten Plätzen bzw. im Kontakt mit FIS englisch erste Wahl.
Grüße
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einpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2007
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: Fr, 22 Feb 2008, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast natürlich recht, ich hab mich wieder mal hinreissen lassen.
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FL
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.01.2006
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: Sa, 23 Feb 2008, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

bezüglich des BZF's!

Mit den österreichischen und schweizerischen Kollegen gab es mal ein Agreement, dass das BZF II im deutschsprachigem Ausland (allerdings nur Schweiz und Österreich) ausreicht!

Ein kurzer Anruf kann Wunder wirken!!


Gruß
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