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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Di, 11 Jun 2002, 3:45 Titel: Endlich überall Wasserfliegen in Deutschland? |
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Hallo eddh-Gemeinde,
mal abgesehen davon, daß Wasserfliegen nur in Kanada das einzig wahre ist (..sag ich mal so... ) , wo ich auch meine Lizenz gemacht habe, scheint diese Art des Fliegens in Deutschland nicht so recht vorangekommen zu sein. Obwohl wir ja wissen, daß die wichtigsten Flugboote bei uns entwickelt wurden (Bodensee).
Wie dem auch sei, neben ein paar hart erkämpften kleinen Ausnahmen des Wasserflugs im Norden der Repuplik und in Berlin, fristet die Wasserfliegerei ein unscheinbares Dasein in Deutschland.
Nun habe ich im Internet auf "Flyman-Info" folgende Meldung gefunden:
Zitat: |
GERMANY INFORMATION A011023 ....... Court decision of 2000 FEB 02: Use of public waterways by seaplanes is generally allowed. Seaplanes to be considered as normal water vehicles.
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Heißt das, daß in Deutschland endlich überall mit dem Wasserflugzeug geflogen werden darf?
Ist dieses Urteil rechtskräftig, wo kann man es nachlesen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ich finde sowieso, daß man hier bei uns das Wasserfliegen viel zu sehr einschränkt, obwohl es nur fadenscheinige Begründungen gibt. Warum eigentlich?
Warum kann man nicht auf Gewässern, auf denen auch Schiffs- oder Bootsverkehr erlaubt ist, auch mit dem Wasserflieger landen?
Das man nicht in Trinkwasser-Reservoirs landet ist doch klar!
Das neue Urteil scheint nun zu erlauben, daß man generell keine festgelegten Gebiete mehr braucht (eine Art Flugplatzzwang auf dem Wasser)...
Oder bin ich da mal wieder zu optimistisch, was unsere kleinkarierten deutschen Vorschriften betrifft?
Fragen über Fragen! Gibt´s Antworten dazu? |
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sigi Redaktion
Hier seit: 24.05.2002 Beiträge: 292 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Di, 11 Jun 2002, 9:53 Titel: |
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Hi Thomas!
Also, ich bin zwar geborener Optimist, aber was die Fliegerei in D angeht, fällt es schwer, das zu bleiben...
Keine Ahnung, wo das 'verankert' ist, aber streng genommen kann man daraus (wenn's denn stimmt) nur entnehmen, dass öffentliche Wasserflächen für Seplanes benutzt werden dürfen - natürlich nach den hier geltendn Bestimmungen: Sportbootführerschein, etc. Von fliegen steht da nix... Und das soll kein Witz sein: Ich glaube nicht, dass das so mal eben nebenbei, ohne dass jemand was davon gemerkt hat, genehmigt worden ist...!
Wenn ich an den jahrelangen Kampf denke, den Jörg Steber hier in Hamburg hatte, um die Genehmigung für seinen Wasserflug zu erhalten - Oh Mann...!! Er wollte z.B. auch einen kleinen Linienverkehr, ich glaube, nach Rostock, aufnehmen, aus nostalgischen Gründen, denn das war früher mal ein berühmter Wasserflugzeug-Linienverkehr... - was ist daraus bisher geworden? Nix!
Wenn man sich die Stimmung gegen die GA in D ansieht, ist es wenig vorstellbar, dass wir jetzt auch auf dem Wasser, und zwar überall, wo Bootsverkehr herrscht, landen dürfen sollen...!! - Ich kann das nicht glauben!
Wir zerstören damit doch sofort die Umwelt! Die Pflanzen und Wasertiere! Dass ein Seaplane weit weniger (nämlich garnix!) an z.B. Öl ins Wasser verliert, im Gegensatz zu den Kähnen der Freizeit- und Berufs-Kapitäne, spielt da natürlich überhaupt keine Rolle...!
Ich hab in Finnland mal Seaplane geflogen. Hab das Rating schließlich nur deshalb nicht gemacht, weil es hier eh' keine Chance gibt, das auszunutzen... Sollte das ein Trugschluss gewesen sein...?
Ich glaube (leider) nicht...
Aber trotzdem sollte man der Sache mal nachgehen... vielleicht weiß jemand mehr...?
Grüße
Sig |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Di, 11 Jun 2002, 10:15 Titel: Ernüchterung auf dem Fuße.. :-( |
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Hallo sigi,
stimmt leider! Unseren Optimismus müssen wir wieder begraben...*heul*
Die Sache mit Jörg Steber ist mir auch bekannt... schade!
Ich hatte mich per auch per Mail an die "Luftrecht-Online" Redaktion gewandt und erhielt auch schnelle Antwort, leider keine positive... Folgendes wurde da geschrieben:
Zitat: |
... vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich habe zurzeit keine Möglichkeit an das Urteil zu gelangen. Soweit ich mich noch erinnern kann, wurden in dem Urteil Wasserflugzeuge solange, wie sie sich auf dem Wasser wie normale Wasserfahrzeuge bewegen (z.B. Zu- und Abfahrt zu einem Wasserflugplatz), den Schiffen gleichgestellt. D.h. für sie gelten die Rechtsvorschriften der Wasserstraßenordnung, etc.. D.h. aber nicht, dass nun überall auf den Wasserstraßen gestartet und gelandet werden kann. Hierfür gelten natürlich weiterhin die Vorschriften des Luftrechts: Außenstart- und Landeerlaubnis, Flugplatzgenehmigung.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter von Elm
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.... typisch Deutsch... ohne Genehmigung geht nix...!
Na, denn... beneiden wir weiter unsere europäischen Nachbarn um diese Möglichkeit (von den geschilderten deutschen Ausnahmen mal abgesehen). |
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