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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Sa, 21 Aug 2004, 14:44 Titel: |
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@ATCler
Zitat: | §8 1.DV LuftPersV "Eintragungen in Lizenzen durch anerkannte Personen" |
diese § bezieht sich nur auf die Eintragung auf der Rückseite des Scheins... also der Verlängerung der Classrating... und hat mit den Übungsflug nur indirekt zu tun. Eigentlich dürfen nur Examiner diese Eintragung vornehmen (steht auch "Examiner" drauf), ein Ausnahme hierfür wird aber in Deutschland durch u.a. § gemacht, dass auch die Fluglehrer dies vornehmen dürfen, wenn sie auch den Übungsflug gemacht haben. In diesem Fall wirkt es wie ein Befähigungsüberprüfung... aber sonstige Übungsflüge sind ein andere Kategorie... sie werden nur im Flugbuch bestätigt.
@metal
Zitat: | Das ist jedoch gar nicht so einfach, denn die Sicherheitsmindesthöhe darf ohne Genehmigung nicht unterschritten werden. Auch wenn die RF oder FTO im Rahmen Ihrer Ausbildungsgenehmigung eine Genehmigung zur Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe hat, gilt diese nur nicht für Übungsflüge. Wenn also der Fluglehrer/CRI keine persönliche Genehmigung zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe hat, ist die Sache illegal!
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richtig... ist aber nicht überall bekannt.
Skytanzen |
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metal eddh.de-Premium-User
Hier seit: 24.07.2004 Beiträge: 106 Ort: EDMM
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Verfasst am: Sa, 21 Aug 2004, 14:48 Titel: |
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Skytanzen schrieb: |
@metal
Zitat: | Das ist jedoch gar nicht so einfach, denn die Sicherheitsmindesthöhe darf ohne Genehmigung nicht unterschritten werden. Auch wenn die RF oder FTO im Rahmen Ihrer Ausbildungsgenehmigung eine Genehmigung zur Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe hat, gilt diese nur nicht für Übungsflüge. Wenn also der Fluglehrer/CRI keine persönliche Genehmigung zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe hat, ist die Sache illegal!
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richtig... ist aber nicht überall bekannt.
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Du kennst doch den dummen Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...
Grüsse
Andreas
PS: Diese Genehmigung ist nicht gerade billig... |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Sa, 21 Aug 2004, 15:02 Titel: |
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Hallo skytanzen,
Zitat: | aber sonstige Übungsflüge sind ein andere Kategorie... sie werden nur im Flugbuch bestätigt. |
Nicht sonstige sondern bei anderen PPL-Arten, nämlich:
PPL A (national) bzw. ICAO-konform:
> Ü-Flug im Flugbuch
> Verlängerung durch die Behörde
PPL A - JAR-FCL: Verlängerung durch Eintrag des Ü-Fluges im Schein
Beispiel guckst Du hier:
http://ausbildung.bwlv.de/uebungsflug.htm |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Sa, 21 Aug 2004, 15:41 Titel: |
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Zitat: |
Du kennst doch den dummen Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...
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Der Spruch ist nicht dumm, er steht sogar wörtlich im Gesetz, im allgemeinen Teil des StGB
- wird von Richtern aus gegebenen Anlässen fast routinemäßig in der Urteilsbegründung mitverlesen.
Im Ernst, es wird wohl tatsächlich auch in den Behörden darüber diskutiert, wie man das "besser" handhaben sollte oder könnte, meiner Meinung nach besteht auch hier eine Lücke, die dringend geschlossen werden sollte, und sei es nur für den Übungsflug und dann unter genau definierten Bedingungen.
Vor allem:
Wenn gewerbliche Luftbildfotographen diese Genehmigung bekommen, teuer dafür bezahlen müssen, ist das "recht und billig", weil sie damit auch ordentliches Geld verdienen (wenn sie denn gut in ihrem Fach sind),
da sollte man Flugschulen/-lehrern für diese Angelegenheit schon aus Gründen der Vollständigkeit und sachgemäßer "Aufgabenwahrnehmung" entgegenkommen, schließlich ist der Flug gesetzlich gefordert.
Gruß Andreas
Zuletzt bearbeitet von luftauge am Sa, 21 Aug 2004, 15:49, insgesamt einmal bearbeitet |
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thborchert eddh.de-Premium-User
Hier seit: 14.05.2003 Beiträge: 447 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Sa, 21 Aug 2004, 15:43 Titel: |
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luftauge schrieb: |
Zitat: |
Es ist nicht festgelegt, was genau absolviert werden soll.... es liegt an den Scheininhaber und den Fluglehrer, das Beste daraus zu machen.
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Richtig,
was genau geflogen werden muss/soll ist ebenso (noch) nicht eindeutig festgelegt, mit einer kleinen (lokalen) Ergänzung:
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Oh Gott! Etwas ist nicht genau festgelegt! Mitten in Deutschland!
Leute, lauft doch nicht in die Falle, die uns die Bürokraten und Vereinsmeier aufstellen. Dann ist es eben nicht genau festgelegt. So what?
Da denkt man sich eben mit dem Fluglehrer was Sinnvolles aus, und los geht's! Aber auf keinen Fall rennt man zu irgendwelchen Behörden und bettelt um Klarstellung. Dann müssen die ja glauben, der Bürger will jeden Sch... geregelt haben. Und wie man sieht, kriegen wir genau das, wonach wir verlangen.
Die Erlaubnis zum selbstständigen Denken ist hiermit erteilt...
Thomas |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Sa, 21 Aug 2004, 15:56 Titel: |
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@ Thomas:
Moment,
das war kurz nachdem die Übungsflüge Pflicht wurden, und diente nur der Information.
Dass man sich was Sinnvolles ausdenkt, dürfte klar sein, es gibt auch Leute, die sagen einfach "...lass uns mal nach ED.. zum Kaffeetrinken fliegen, Du weist ja, wie lang ich schon fliege (bla bla)..."
Und im Zweifel fragt man den Kandidaten, ob und was er denn selber gern mal wieder üben möchte, sich aber nie allein getraut hat...
Der Kontakt mit Behörden muss nicht immer den Beigeschmack des Buckelns haben, kann auch manchmal sehr informativ und vor Allem konstruktiv sein !
Gruß Andreas |
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Skytanzen eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 04.05.2003 Beiträge: 84
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Verfasst am: Sa, 21 Aug 2004, 19:12 Titel: |
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noch ein § gefunden... hier ist es ganz deutlich:
JAR-FCL 1.080 (c) (1) (iii): Der Inhaber einer Lehrberechtigung kann alle Flugzeiten, in denen er als Lehrberechtigter in einem Flugzeug tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.
@ATCler
Zitat: | PPL A - JAR-FCL: Verlängerung durch Eintrag des Ü-Fluges im Schein |
z.Zt. gibt es wenig Verlängerungen sondern hauptsächlich "Neuausstellungen"... und das wird von der Behörde gemacht. Und, der Übungsflug darf innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stattfinden. Wenn die andere Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, wird man kaum der Schein unterschreiben.
Skytanzen |
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Robin eddh.de-Premium-User
Hier seit: 17.11.2002 Beiträge: 247
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Verfasst am: So, 22 Aug 2004, 2:45 Titel: |
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Hi ATCler,
Zitat: | Du hast es wieder einmal bestechend korrekt auf den Punkt gebracht! |
ich habe lediglich die Quelle aus dem Fliegermagazin 06/2004 berücksichtigt (wie auch von mir angegeben), welche zu der gestellten Frage einfach perfekt passte und diesbezüglich dort auch gerade eine Diskussion stattfindet.
Also bitte mir in diesem Fall nur den "Treffer" bezüglich der Quelle anrechnen. Ich möchte mich nicht mit fremden Federn schmücken
Liebe Grüße
Robin |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: So, 22 Aug 2004, 8:56 Titel: |
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Hi Robin,
man muss nicht immer alles selber wissen, aber man muss wissen wo´s steht.... Das paßt schon so! |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: So, 22 Aug 2004, 13:09 Titel: |
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Ist zwar OT, zum Vergleich der Ansichten zu/nach Gesetzesänderungen und den Lücken, hier mal ein link zu einer Diskussion aus dem Messerforum, konkret geht es um Unsicherheit, ob ein gewisser Messertyp als legal oder illegal anzusehen ist, und warum darüber noch nichts nachzulesen ist.
Ab Beitrag #18 wird die Sache auf den suspekten Punkt gebracht.
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=19888
Der Punkt in dieser verlinkten Diskussion ist, dass es zwar konkrete Bedingungen gibt, und die besagte Gesetzesänderung schon etwas länger gültig ist, als die JAR, und noch wesentlich länger in der berühmten Schublade gelegen hat..., aber immer noch nicht alle Stellen/Betroffene genau nachlesen können, was denn nun Sache ist.
Das nur zum Punkt, unvollständige und lückenhafte Rechtsgrundlagen, und wer darüber Auskunft geben kann...
Ist nicht nur in der Fliegerei so
Gruß Andreas |
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