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Der Übungsflug
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Di, 24 Aug 2004, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Dann lag ich mit der Ergänzung "erst kürzlich" doch nicht so daneben (bzw. falsch) - bei meiner letzten Fluglehrerfortbildung incl. der JAR-Ratifizierung vor ca. 2 Jahren war davon definitiv noch nicht die Rede.
edit:
das muss natürlich "JAR-Zertifizierung" heißen...

Ich habe mit dem LV Kontakt aufgenommen, mal sehen, was es an offiziellen Infos zum Stand der Dinge gibt.

Bin mal gespannt, was in den noch kommenden Ergänzungen und Nachträgen noch für Überraschungen lauern...
...vielleicht, dass "einfache" Scheininhaber nach 5 Jahren auch eine Theorienachprüfung ablegen müssen... ? - heutzutage weis man abends um 1800 nie, ob das von mittags 1200 noch gilt... Evil or Very Mad

Gruß Andreas
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Rolf
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Di, 24 Aug 2004, 20:46    Titel: PIC beim Übungsflug Antworten mit Zitat

Hallo Robin,

ich möchte noch ein Mal auf Deine Einwände bezüglich der Rechtsinterpretation zum Thema "Wer ist PIC bei Übungsflügen ?" zurückkommen, weil Du schriebst:
Zitat:

Auch wenn dabei gegensätzliches im Cockpit verabredet wurde (wie Rolf diese Festlegung gerne wünscht), wird der Fluglehrer aufgrund seiner Klassifikation und Berechtigung als FI, jedes Gericht feststellen, dass in diesem Fall nur der Fluglehrer für den Flug als PIC verantwortlich sein kann.


Es ist kein Wunsch, sondern Rechtslage: Auch der Übende kann PIC sein:

JAR-FCL schweigt sich konkret zu PIC und Übungsflug aus.

§4 Abs 4 LuftVG lautet:

(4) Bei Übungs- und Prüfungsflügen in Begleitung von Fluglehrern (§ 5 Abs. 3) gelten
die Fluglehrer als diejenigen, die das Luftfahrzeug führen oder bedienen. Das gleiche... ..., es sei denn, daß ein anderer als verantwortlicher Luftfahrzeugführer bestimmt
ist.


(Für die inhaltliche Argumentation ist nebenbei wichtig, dass sich der Begriff Übungsflug in §4 LuftVG eigentlich auf die Schulung noch nicht linzenzierter Flugschüler bezieht.)

Wie ein anderer zu bestimmen ist, geht aus §2 LuftVO hervor:

(2) Luftfahrzeuge sind während des Flugs und am Boden von dem verantwortlichen
Luftfahrzeugführer zu führen. Er hat dabei den Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
einzunehmen, ausgenommen bei Ausbildungs-, Einweisungs- und Prüfungsflügen oder im
Falle des Absatzes 3, wenn der Halter etwas anderes bestimmt hat.
(3) Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist
verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. Die Bestimmung ist vom
Halter
oder von seinem gesetzlichen Vertreter, bei einer juristischen Person von dem
Vertretungsberechtigten Organ zu treffen. Den nach Satz 2 Verpflichteten steht gleich, wer
mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen beauftragt oder von
diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach Satz 1 in eigener
Verantwortlichkeit zu treffen.
(4) Ist eine Bestimmung entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 nicht getroffen, so ist
derjenige verantwortlich, der das Luftfahrzeug von dem Sitz des verantwortlichen Luft-
Fahrzeugführers aus führt.
Ist in dem Flughandbuch oder in der Betriebsanweisung des
Luftfahrzeugs der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers nicht besonders bezeichnet,
gilt.

Ich könnte also spitzfindig argumentieren, wenn nichts verabredet ist, ist sogar der Pilot ohne Lehrberechtigung im zweifelsfall PIC! Wesentlich ist also auch die Auffassung des Halters.

Viele Grüße
Rolf
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Rolf
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Mi, 01 Sep 2004, 20:22    Titel: Übungsflug und VFR-Unfallursachen Antworten mit Zitat

Im Thread hier wurde mal die Frage aufgeworfen, was denn sinnvoll beim Übungsflug zu Üben sei, so dass ich dieses Posting einfach hier mal rein stelle, auch wenn es vielleicht nicht ganz passt.

Angeregt durch das Thema habe ich mir die Angaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen für das Jahr 2003 über die Unfälle und schweren Störungen bei den Flugzeugen bis 2t (als das Gerät, welches die meisten PPL-A-VFR Piloten ja fliegen) zu Gemüte geführt (http://www.bfu-web.de/fustat/2003/V164-05FLZbis2t.pdf).

Zu Grunde gelegt habe ich dabei einen angenommenen „Durchschnitts“- VFR PPL-A Privatpiloten, der zwar Rund- oder Reiseflüge nach VFR macht, aber keinen Kunstflug, Bannerflug, Segelschlepp, Absetzflug für Springer und auch keine als unklar gekennzeichneten Flugzeuge entwendet und keinen Selbstbaukit fliegt. Weiter habe ich 5 Unfälle beim Rollen (keine Verletzten) wegen der anzunehmenden hohen Dunkelziffer und da es sich auch um keinen Unfall beim Flugbetrieb handelt genau so wie 4 schwere Störungen, nämlich die gefährliche Annäherung zwischen zwei Flugzeugen in der CTR, nicht berücksichtigt.

Unter dieser Annahme reduzieren sich die 119 Unfälle und Ereignisse mit 32 Toten auf 98 Unfälle mit 19 Toten im Jahre 2003 :

Die Mehrzahl der Unfälle, nämlich 59 ( 60%), sind wohl ärgerlich, aber bezüglich des Schadens am Menschen harmlose Bruchlandungen (abgebrochene Bugräder, Überschiessen oder Abkommen von der Bahn usw.). Hierbei gab es keine Toten oder Schwerverletzten. Nebenbei ereigneten sich 12 der 59 Landeunfälle bei der Schulung, 8 davon mit Lehrer an Bord und 4 beim Solo.

Die zweithäufigste Gruppe sind die echten Notlandungen auf dem Acker oder wo auch immer - nur nicht auf einer Landebahn. 22 Notlandungen gingen ohne Verlust an Menschenleben mit nur einem Schwerverletzten aus. Leider sind bei der Ursachenangabe (2 mal Feuer bzw. Rauch) nicht die Ursachen für die vielen Triebwerksausfälle – bis auf eine Ausnahme, bei der Spritmangel explizit erwähnt wurde - angegeben. 3 der Notlandungen wegen Triebwerksausfalls traten während der Schulung mit Lehrer an Bord auf.

Zusammenfassend kam es 2003 also bei zusammen 82% der gemeldeten „typischen“ VFR-Unfälle zu keinen tödlichen Verletzungen und nur einem Schwerverletzten. Die Mehrzahl der Unfälle sind Bruchlandungen gefolgt von Notlandungen wegen Triebwerksausfällen.

Die offenbar für das Leben der VFR-Piloten und seiner Fluggäste gefährlichsten Unfälle sind a) die Unfälle beim Starten (auch wegen Triebwerksproblemen !!!). 7 Unfälle mit 2 Toten und 8 Schwerverletzten fallen in diese Kategorie, einer während der Schulung mit Lehrer.
b) typische Sight-Seeing-Unfälle durch zu tiefes, langsames, steiles Kurven über dem Objekt der Begierde (3 Abstürze mit 4 Toten)
c) Vermutlich VFR in IMC eingeflogene und dann unkontrolliert abgestürzte oder dabei gegen den Berg geflogene Piloten (5 Unfälle mit 8 Toten)

Nicht einzuordnen, da ein ausführlicher Untersuchungsbericht noch nicht vorliegt, sind ein weiterer Absturz in die Nordsee mit 3 Toten und ein Schulungsflug mit Lehrer, bei dem am nächsten Tag das Flugzeug mit beiden Toten aufgefunden wurde.



Zusammenfassend wäre von der Unfallhäufigkeit her gesehen wohl das fliegerische Handwerk bei der Landung zu üben (Dunkelziffer der gemeldeten Unfälle?). Die Notlandungen funktionieren, hier stellt sich ja eher die Frage, waren die Triebwerksausfälle vermeidbar bzw. was waren die Gründe ?. Die Ursache der traurigen VFR - Flüge gegen die Berge oder der VFR-Absturz in IMC führe ich persönlich auf mangelnd geschultes In-Flight-Decision-Making und mangelnd geschulte navigatorische Flexibilität zurück. Gegen die Abstürze beim zu tiefen, zu langsamen, zu steilen Kurven beim Sight-Seeing hilft m.E. nur Aufklärung.

Viele Grüsse
Rolf
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Robin
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Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Do, 02 Sep 2004, 2:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rolf,


Dein Posting LuftVG , verantwortlicher Luftfahrzeugführer und Definition, richtig. Trotzdem möchte ich nicht in der Haut eines Fluglehrers sitzen, der seinen "Übenden" als PIC bestimmt, außer dieser hat die gleichen Berechtigungen, ist also wiederum selbst Fluglehrer.

Also nur in diesem Fall würde für mich der Gesetzestext einen Sinn machen, wenn der Zufall es will und zwei gleich klassifizierte Piloten sich im Cockpit treffen, die halt einmal einen Übungsflug durchführen wollen.

Ziel soll es ja nicht sein, den anderen zu "Nötigen", sondern bei Übungs- und Ausbildungsflügen die Person als verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu benennen, die nun mal das Fluggeschehen bestimmt und eine Überwachungs- bzw. Ausbildungsfunktion besitzt.

Aus diesem Grund haftet auch ein Fluglehrer unter Umständen, wenn er einen Flugauftrag einem Flugschüler erteilt, der zum Beispiel seinen Alleinflug durchführen soll, also in diesem Moment zwar verantwortlicher Luftfahrzeugführer während dem Alleinflug ist, aber der Fluglehrer sich noch erreichbar auf dem Flugplatzgelände befindet und auf die Durchführung des Flugauftrages wartet.

Der Fluglehrer ist nun mal für seine Übenden und Auszubildenden Personen verantwortlich. Aus diesem Grund ist er ja auch Fluglehrer geworden. Er möchte angehenden und bestehenden Piloten etwas beibringen, sein Wissen und seine Erfahrungen weitergeben und auch auf die dann angewiesene Handlung an den Piloten, bestehen. Er kann aber nur dann darauf bestehen, wenn er auch die entsprechende Weisungsbefugnis, bei der Flugdurchführung besitzt. Aus diesem Grund ist er PIC.

Um es nach meiner persönlichen Meinung und eigenen Verhaltensweise, einmal zu beschreiben:

Kommunikation während einem Flug sehe ich als sehr wichtig an. Bei Fragen, welche das Ergebnis einer gegensätzlichen Bewertung und Meinung hervorgerufen hat, werden, wenn diese nicht unbedingt einer sofortigen Entscheidung bedürfen, zurückgestellt und dann nach dem Flug geklärt (Flugnachbereitung).

Ist jedoch eine Entscheidung notwendig, um dem Flugverlauf fortführen zu können, entscheidet dies der PIC und dies auch entgegen meine Entscheidung. War diese Entscheidung falsch und es kommt zu einem Flugunfall, ich überlebe diesen glücklicherweise, dann werde ich diesem PIC mehr als nur höflich in den Hintern treten. Dies habe ich mit Absicht überzogen geschrieben um es nicht übermäßig Dramatisch darzustellen, denn Flugunfälle enden im Extremfall meist mit tödlichem Ausgang.

Damit möchte ich jedoch nur auf einen ganz bestimmten Punkt hinweisen: Der verantwortliche PIC trägt nicht nur eine Verantwortung gegenüber seinem eigenen Leben, sondern auch gegenüber den Personen, die sich mit an Bord befinden. Der PIC geniest eine Reihe von gesetzlichen Weisungsbefugnissen, die er Situationsbedingt und während einer Flugdurchführung anwenden kann. Im Gegensatz ist er aber auch für all diese möglichen Handlungen, im vollen Umfang verantwortlich.

Für mich sind also "verantwortlicher Luftfahrzeugführer" nicht nur zwei Worte. Nein, sie sagen viel mehr: "Verantwortlich - für das was Du als Pilot entscheidest und durchführst."

Aus diesem Grund, gerade weil Ihr beiden, Luftauge und Rolf, Fluglehrer seit, denke ich, dass ihr es sicherlich nicht zulassen würdet, mit einem Übenden- oder Auszubildenden , auch Übungsflug, nicht als PIC im Flugzeug zu sitzen, wenn ihr Anweisungen an den Piloten erteilt.

Und hier ein drastisches und übertriebenes Beispiel ( ich nehme einfach an, der übende Pilot ist total neben der Sache, lizenziert und als PIC bestimmt worden ):

Rolf oder Luftauge steigen bei einem Piloten ein, der seinen Übungsflug durchführen muss, wegen Klassenberechtigung zum Beispiel. Ihr seit im Landeanflug, der Pilot fliegt 1200 Fuss Ground in den Gegenanflug, will nun in den Queranflug, so richtig schön langsam mit einer 2TOW mit 70 Knoten und rollt dann das Flugzeug im Einflug in den Queranflug, langsam aber sicher Richtung 60° Marke. Spätestens dann würdet ihr sicher voll in das "Querruder", sprich Steuerhorn, greifen.

Aber langsam!!! Ihr greift in das Fluggeschehen ein, ohne PIC zu sein? Wie kann das sein? Ihr habt euch entsprechend der Gesetzeslage an die Anweisungen des PIC zu halten, auch wenn ihr in diesem Moment genau wisst, wir laufen gerade bitterböse Gefahr, in den Acker einzuschlagen.

Natürlich würde in diesem Fall kein PIC lautstark Protest ankündigen, sondern eher dann kleinlaut nach der Landung, vom Flugplatzgelände verschwinden.

Aus diesem Grund gibt es für mich keine Situation, die für mich erklärbar wäre, dass bei Übungs- und Ausbildungsflügen, der Fluglehrer nicht PIC ist.

Die Fluglehrer, mit den ich bis heute zu tun hatte, sind überwiegend nur positiv zu bewerten. Und diejenigen, die bei mir "leichte Gänsehaut" über den Rücken jagen, mit den fliege ich einfach erst überhaupt nicht Cool

Ihr seit die Fluglehrer, also besteht auch auf eure Fachkompetenz. So einfach ist das. Dafür habt ihr genug Hürden nehmen müssen.

Liebe Grüße
Robin
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thborchert
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Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 02 Sep 2004, 8:22    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf,

das deckt sich mit dem, was ich aus den US-Unfallstatistiken kenne. Hauptunfallursachen sind:

- Runway loss of control - mit anderen Worten: z.B. Seitenwindlandungen, die schief gehen

- Fuel exhaustion/mismanagement - da ist, glaube ich, ein großer Teil der Außenlandungen beteiligt

- VFR into IMC - tja, was soll man sagen. Wäre schön, wenn ein IFR-Schein billiger wäre - die Sicherheit würde profitieren. Aber die Behörden möchten den Schein ja künstlich verteuern...

- Low Level Maneuvering - wie lauten die letzten Worte des Piloten: "Hey, watch this!"

Übrigens: Die drei Toten in der Nordsee dürften in dem Wasserflugzeug gewesen sein, das nördlich von Sylt mit ausgefahrenem Fahrwerk gelandet ist.
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Rolf
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Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Do, 02 Sep 2004, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

@Robin:

Hallo Robin,

ich beziehe mich einzig und allein auf den Übungsflug nach JAR zur PPL-VFR-Scheinverlängerung.

Ich stimme Dir in allem zu, wenn es um Verantwortung eines Fluglehrerers (was ich nebenbei bemerkt nicht bin) für Schüler, die noch keine Lizenz haben, geht. Beim JAR-Übungsflug zur VFR-Scheinverlängerung ist der zu "Übende" im Besitz einer Lizenz, auch mal länger linzensiert und als PIC im tatsächlichen Fliegerleben nicht selten wesentlich erfahrener, als einzelne PPL-Fluglehrer sind. Auch wenn der "Übende" null Ahnung und Ausbildung im Bereich der Schulung von PPL-Aspiranten hat - die braucht er auch für seine Aufgaben gar nicht. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich nach dem auch mir aufkommenden unguten Gefühl, wie es swisscubpilot formulierte, sagen.

Besonders stimme ich Dir zu, dass Kommunikation, aber auch Absprache und Vertrauen wichtig ist, wenn sich 2 Scheininhaber im Cockpit befinden.

@thborchert:

hallo Thomas

Zitat:
- Fuel exhaustion/mismanagement - da ist, glaube ich, ein großer Teil der Außenlandungen beteiligt


Ja, dass glaube ich auch, traute es mich aber nicht so deutlich zu schreiben.


Rolf
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luftauge
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Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Do, 02 Sep 2004, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Tja Rolf,

da stimme ich Dir auch zu, was die Sache mit der möglichen Mehrerfahrung betrifft, aber auch das kann eine zweischneidige Sache sein.
Ist es nicht oft auch so, dass gerade "alte Hasen" mit 30 Jahren Flugerfahrung bei sagen wir mal 1000 - 1500h zwar die Flugerfahrung haben, aber trotzdem diese oder jenes vergessen haben, nur weil sie es einfach nicht mehr von sich aus geübt haben ?

Nicht falsch verstehen,
da steckt von mir kein Hintergedanke drin, aber mit solchen Piloten habe ich die Erfahrung gemacht, dass sie zwar sehr sicher und routiniert fliegen, aber auf manche Nachfrage zu ihrer Wunschübung nicht selten gelacht haben, mit den Worten "...das habe ich nur noch in der Schulung gemacht, aber danach nie wieder...", und sei es nur eine Ziellandung aus 2000ft, oder evtl. mal der Kompassdrehfehler.

Von mir werden die Kandidaten auf den reinen Auffrischungscharakter hingewiesen, den ich selbst dort reininterpretiere, ich weis,
dass diese Piloten fliegen können, und das sage ich ihnen auch - auch dass ich mir manchmal ziemlich blöd dabei vorkomme, eben weil ich um deren Flugerfahrung weis, das sind nur in den allerseltensten Fällen Fremde gewesen, mit denen ich bisher geflogen bin Confused

Aber in einem Punkt muss ich Dir deutlich widersprechen:

Es ist völlig egal, ob ein Pilot mehr oder weniger Flugerfahrung hat, als ein Pilot mit Lehrberechtigung - vor dem Gesetz zumindest. In diesem Fall ist der Fluglehrer verantwortlich, weil:

- Er ist dazu aus- und regelmäßig fortgebildet worden, Fehler zu bemerken und zu korrigieren, egal, ob der (bezogen auf die gleiche Klassenberechtigung wohlgemerkt) links oder rechts sitzende "Pilot Flying" (ich hasse diese neuen englischen Begriffe...) mehr oder weniger Stunden hat, als er selbst. .

Das macht den entscheidenden Unterschied aus, und darum ist der Fluglehrer haftbar, egal, ob der Flugzeugbesitzer meint, er sei verantwortlich oder nicht !

Gruß Andreas
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Robin
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Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Fr, 03 Sep 2004, 1:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Rolf,


Zitat:
...Verantwortung eines Fluglehrerers (was ich nebenbei bemerkt nicht bin)...



Sorry, hatte Dich versehentlich mit Holger Dell verwechselt, der nach seinen Postings, auch Fluglehrer ist.

Grüße
Robin
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Robin
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Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Fr, 03 Sep 2004, 2:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Luftauge,


Zitat:
Von mir werden die Kandidaten auf den reinen Auffrischungscharakter hingewiesen, den ich selbst dort reininterpretiere, ich weis, dass diese Piloten fliegen können, und das sage ich ihnen auch - auch dass ich mir manchmal ziemlich blöd dabei vorkomme, eben weil ich um deren Flugerfahrung weis, das sind nur in den allerseltensten Fällen Fremde gewesen, mit denen ich bisher geflogen bin...


also ich würde mir diesbezüglich wirklich keine Gedanken machen. Wenn ein Pilot meint, den "Klugscheißer" spielen zu wollen, weil er der Auffassung ist, er verfüge über mehr praktische Erfahrung und könne dankend auf einen Übungsflug mit einem jüngeren Fluglehrer, der über weniger Flugpraxis verfügt, verzichten, dann soll er doch einfach selbst seine Lehrberechtigung machen. Das kann es also wirklich nicht sein.

Ich habe damit auch kein Problem, wenn sich ein 28 jähriger Fluglehrer, mit mir in das Flugzeug setzt und mir ein Übungsflug durchführen würde. Es ist für mich auch keine verschwendete Flugzeit, denn für mich ist jeder Flug immer wieder ein Neuanfang. Dies schon aus dem Grund, weil ich erst gar nicht der Gefahr erliegen möchte, eine Routine aufkommen zu lassen.

Oft schaue ich mich auf verschiedenen Flugplätzen bei einem oder mehreren guten Kaffeetassen um, was andere Piloten so auf dem Vorfluggelände treiben. Und dabei stelle ich mir bei manchen die Frage, ob das Erlernte einfach "vergessen" wurde oder diese einfach nur zu faul geworden sind, bestimmte Verhaltensregelen einzuhalten, sich dabei lächerlich vorkommen, als Routine ansehen, oder wer weiß was sonst,...

Da wird ein Flugzeug morgens aus dem Hangar gerollt, ohne dabei mit der Checkliste in der Hand um das Flugzeug zu gehen, sondern gerade mal der Ölstand kontrolliert, nicht mal der Tankdeckel geöffnet um den Tankfüllstand explizit optisch oder mit Tankfüllmessstab zu prüfen, eingestiegen und abgeflogen.

Hilfsbereit und wirklich nett gemeint, wirft ein Pilot einem anderen Piloten, dessen Batterie nicht mehr ordentlich geladen ist, den Propeller an und bemüht sich dabei sichtlich, nicht einen Arm dabei zu verlieren und schafft es dann auch tatsächlich, dies unfallfrei an einer Cessna durchzuführen.

Andere verwechseln den Rollweg mit einem Highway, die Verwechslung des korrekten Einflug in die Platzrunde, dass korrekte Abrollen von der Piste, durfte ich schon miterleben.

Und was es halt noch so vieles auf Flugplätzen mit allgemeinen Flugverkehr, ab und zu an ungewöhnlichen Ereignissen, zu sehen gibt...

Alles "erfahrene" Piloten und im gestandenen Alter.

Es kann also meiner Ansicht nach kein Grund gefunden werden, einen Fluglehrer aufgrund seiner tatsächlichen und praktischen Flugerfahrung, zu bewerten.

Vielmehr ist es eine Bewertung des Piloten nur insofern relevant, wie er im Umgang mit einem Flugzeug, seinen Flugbegleitern oder Fluggästen umgeht und einen Flug von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung, durchführt. Wie konsequent und ernsthaft er dem Interesse einer sicheren Flugdurchführung nachgeht.

Ob der Pilot nun über 100 oder 1000 Flugstunden verfügt, ist nur dahingehend ein Unterschied, dass der "erfahrene Pilot" bestimmte Flugsituationen schon "erfahren" hat. Zum Beispiel hohes Verkehrsaufkommen auf einem Flugplatz, Einflug in Kontrollzonen, Starten- und Landen von Flugzeugen bei bestimmten Wetterlagen, usw. , usw.

Das grundsätzliche Verhalten beim Fliegen eines Flugzeuges und das Wissen über Gesetze, Vorschriften und Anweisungen im Luftverkehr, sind aber bei beiden Piloten die Basis, für einen sicheren Flugbetrieb. Das Sammeln von Erfahrungen während dem Flugbetrieb, ist lediglich der dazu gewonnene "Wissensbonus" beim Fliegen.

Bei einem Übungsflug geht es jedoch nicht darum, Erfahrungen auszutauschen, sondern festzustellen, ob überhaupt noch die von mir bezeichnete Basis vorhanden ist, ein Flugzeug führen zu können.

Diese Diskussion über, ICH verfüge schon über 200, 300, 400, 800, 1000 Flugstunden - lächerlich und kindisch. Am besten noch eine Fliegerjacke dabei tragen, mit der Aufschrift "Top-Gun". Es spielt doch wirklich keine Rolle! Es ist einfach nur Luftverkehr mit jungen und älteren Piloten. Und die jungen Piloten werden mal die älteren Piloten sein und hoffentlich daran denken, dass sie auch mal junge Piloten waren.

Also anstatt mit hochgezogener Nase durch das Fliegerleben zu laufen, macht es viel mehr Spaß, die Fähigkeiten eines anderen und jüngeren Piloten zu akzeptieren und vielleicht sogar noch etwas von ihm zu lernen.

Diese Erkenntnis lernte ich vorbildlich und schlagartig von einem Piloten, der sicherlich schon über eine Flugerfahrung von mehr als 30 Jahren besitzt und mich, der gerade einmal ein bestimmten Flugzeugtyp 5 mal geflogen war, fragte, wie das Flugzeug sich starten lässt, weil es einfach nicht anspringen wollte.

Diese Erfahrung war für mich gleich zu Anfang meines Fliegerlebens sehr lehrreich und ich bin froh, dass ich das Glück hatte, auf solch einen Piloten zu treffen. Dieser mir also gleich zeigte, wie wir grundsätzlich mit anderen Piloten, auch wenn diese jünger und unerfahrener sind, umgehen sollten.

Aus diesem Grund halte ich persönlich den Daumen für Übungsflüge nach oben. Sie ermöglichen dem Piloten, gerade diese Frage ernsthaft und objektiv zu beantworten.

Liebe Grüße
Robin
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luftauge
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Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Fr, 03 Sep 2004, 7:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das könnte ich genauso gut unterschreiben Robin.

Nur was Rolf schrieb hat mir schon einen zu eindeutig zweideutigen Unterton in Richtung
"...der Schnösel soll froh sein, dass er überhaupt bei mir als Fluglehrer mitfliegen darf..."

Diese Untertöne habe ich auch schon vernehmen können, aber die Vorbehalte seitens der Piloten waren schnell vergessen, nachdem wir kurz besprochen hatten, was gemacht werden soll/kann/muss.

Was ich oben schrieb mit den 30 Jahren/1500h kann auch im Gegenteil wiedergefunden werden, nämlich dass der Pilot ganz genau weis, wo seine Schwächen sind, bzw. dass er irgendwelche Schwächen hat (wie jeder Mensch im Übrigen), und es einfach nicht ertragen kann oder will, dass ein Jüngerer ihm diese Fehler aufzählt und ihn belehren wird.

Ein Fluglehrer, der so einem entschiedenen Piloten gegenübersteht, sollte sehen, dass er Land gewinnt, ich schätze solche Piloten als unberechenbar und nicht ganz ungefährlich ein, zuerst einmal für mich selbst.

Auch, dass das nicht falsch verstanden wird:
Ich unterstelle grundsätzlich keinem Piloten mit dieser Beispiel-Flugerfahrung, dem jungen Fluglehrer grundsätzlich negativ gegenüberzustehen.

Wenn man den Braten nicht riecht, kann das auch gefährlich werden, wenn grundsätzlich verschiedene Ansichten (die im Laufe der Zeit angewöhnte und die jahrzehntelang geschulte) über die Durchführung diese oder jenes Flugmanövers besteht, oder wenn der Pilot einfach nur stur ist, das kann auch passieren, wenn es ganz dumm läuft.

Und das wird wohl einer der Gründe gewesen sein, den Übungsflug einzuführen, damit im Laufe der Zeit angewöhnte "eigene" Methoden vielleicht mal wieder auf einen allgemeinen Stand gebracht werden - spezielle LFZ-Muster mal ganz aussen vor.

Ein Fluglehrer, der in ein Flugzeug steigt, auf dem er nicht genügend Flugerfahrung hat, handelt m.E. verantwortungslos, genau wie der Flugzeugeigner, der es von dem Lehrer weis, und ihn trotzdem um den Übungsflug bittet, nur um dem Lehrer evtl. zeigen zu wollen, wie er mit seinem Flugzeug fliegen kann.

Ich höre jetzt besser auf, bin gerade dabei wieder mal aufzubrausen...

Gruß Andreas
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