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"Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben"
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Andreas



Hier seit: 09.12.2004
Beiträge: 2
Ort: Düsseldorf (bzw. EDLE)

BeitragVerfasst am: Do, 09 Dez 2004, 14:38    Titel: "Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben" Antworten mit Zitat

Liebe eddh.de-Gemeinde,

wie Ihr alle wisst, wurde im Juni das oben genannte Gesetz, kurz 'Luftsicherheitsgesetz', verabschiedet. Vom Bundespräsidialamt habe ich vorgestern erfahren, dass bis jetzt der Bundespräsident dieses Gesetz (immer noch) nicht unterschrieben hat. Da ich davon ausgehe, dass dieses jedoch noch bis zum Jahresende erfolgen wird (und wir Piloten uns nicht alles gefallen lassen dürfen), erwäge ich - unter anderen - die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde.

Leider ist das nicht so einfach, da hier die Zulässigkeitshürde relativ hoch gehängt ist. So muss nachgewiesen werden, dass dieses Gesetz für den Betroffenen (oder eine ganze Gruppe wie uns Privatpiloten) einen 'bleibenden, nicht mehr reparablen rechtlichen Nachteil' beinhaltet.

Also, ich freue mich über jeden Input zu diesem Thema und insbesondere über tatsächliche "Erlebnisse" mit den Auswirkungen dieses unsinnigen Gesetzes.

Mit besten Fliegergrüßen

Andreas Thielmann
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Rolf
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Mo, 13 Dez 2004, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,

ich persönlich finde den Artikel von Reinhard Merkel (Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg) in der Zeit 29/2004 zu diesem Thema am treffensten.

Irgendwie finde ich den Link auf die Seite nicht mehr... :-(

Essenz des Juristen ist jedenfalls, dass man mit Einstieg in ein Flugzeug sein Grundrecht auf Leben prinzipiell verloren hat, und dass das Gesetz im wesentlich zur Entlastung der Politiker taugt.

Mich persönlich macht nachdenklich, wie wenig Presseresonanz das ja auch jeden Billig-Passagier putativ angehende Thema hat.

Zynismus erspare ich mir, wenn ich daran denke, dass der momentane Amtsinhaber des Ministeriums der Verteidigung (nach Herz- und Hirninfarkt) innerhalb Minuten über einen Abschuss eines Verkehrsfliegers entscheiden soll OHNE dass an Medicals für solch wichtige Entscheidungsträger gedacht wurde. Einen Segelflug-Schnupper-Kurs dürfte er wohl zur Zeit in der BRD nicht machen.

MfG Rolf
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di, 14 Dez 2004, 1:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Rolf!
Rolf schrieb:

ich persönlich finde den Artikel von Reinhard Merkel (Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg) in der Zeit 29/2004 zu diesem Thema am treffensten.

Irgendwie finde ich den Link auf die Seite nicht mehr... Sad

Den Artikel haben wir ja mit der Erlaubnis des Autors auch bei uns veröffentlicht! Guckst du hier: http://www.eddh.de/community/abschussgesetz.html Wink

Viele Grüße!
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Rolf
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Mi, 15 Dez 2004, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Sigi

*sorry, dass ich es übersehen hatte*
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Robin
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 17.11.2002
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: Di, 21 Dez 2004, 5:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gegen dieses von Dir genannte Gesetz wurde von mir schon im Oktober 2004 eine Petition bei dem EU-Parlament eingereicht.

Meine eingereichte Petition wurde auf Zulässigkeit geprüft und dieser dann schriftlich und postalisch stattgegeben.

Mit dem Hinweis, dass meine Petition im EU-Rat "diskutiert" werden wird und darüber dann entschieden wird, soll ich dann schriftlich die entsprechende Entscheidung erhalten, ob in Deutschland dieses Gesetz nach Auffassung der EU rechtskonform ist und ob die EU einen Gesetzesvorschlag unterbreitet bzw. die Gesetzgebung von Deutschland bemängelt.

Bei dieser Feststellung geht es unter anderem, ob gegen allgemeine Interessen einzelner Länder der EU oder Menschenrechte verstoßen wird und meine Petition, bezüglich der Frage, ob Menschen für Menschen aufgeopfert werden dürfen, rechtlich gesehen, gesetzlich erlaubt ist.

Die EU kann zur Zeit keine Gesetzesänderungen eines jeweiligen Landes erwirken bzw. aufheben, jedoch darauf abzielen, eine einheitliche Gesetzgebung in der EU zu erlangen und ein Land der EU dazu auffordern, nach Maßgabe der EU, ein Gesetz anzupassen oder einzuführen, welches dann innerhalb der EU eine grundsätzliche Gültigkeit besitzt.

Liebe Grüße
Robin

Meine eingereichte Petition lautet wie folgt, wobei ich mich auch auf die Argumentation von EDDH berufen hatte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich als Pilot im Luftverkehr selbst tätig bin und die damit verbundene theoretische und praktische Thematik verstehe, reiche ich eine Petition beim Europäischen Parlament ein.

Dies auch aus diesem Grund, um eine einheitliche europäische Zielsetzung beim Versuch der Abwehr von terroristischen Angriffen im Bereich des Luftverkehrs zu erzielen.

Am 18. Juni 2004 hat der Deutsche Bundestag mit rot-grüner Mehrheit das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet. Damit macht die Bundesregierung zweieinhalb Jahre nach dem 11. September 2001 und über ein Jahr nach dem Irrflug eines Kleinflugzeugpiloten über Frankfurt den Versuch, Sicherheitslücken bei der Luftsicherheit zu schließen.

Dieses Gesetz erlaubt nun zur "Gefahrenabwehr", auch zivile Flugzeuge durch Hilfenahme von militärischen Mitteln (Amtshilfe), Flugzeuge im Luftbereich abzuschießen.

Dieses Luftsicherheitsgesetz ist unpraktikabel, weil die Befehlskette und die abgestuften Maßnahmen beim Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr einer terroristischen Bedrohung aus der Luft mit der Lebenswirklichkeit nichts zu tun haben. Ebenso ist dieses Gesetz verfassungswidrig, weil der Einsatz der Bundeswehr, wie er im Gesetz vorgesehen ist, vom Grundgesetz nicht gedeckt ist.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass die zivile Maschine vor einem möglichen Abschuss abgedrängt oder zur Landung gezwungen werden soll. Außerdem könnten die Streitkräfte Warnschüsse abgeben. Spricht man mit Kampfpiloten der Bundeswehr bleibt von diesen Möglichkeiten in der Praxis nichts mehr übrig: Von Warnen und Abdrängen lässt sich ein zu allem entschlossener Terrorist nicht beeindrucken. Warnschüsse sind nicht möglich, weil es dem dafür vorgesehen Kampfjet an Leuchtspurmunition fehlt oder sonstige Mängel für diese Zielsetzung fehlt. Ein Kampfjet ist entwickelt worden um feindliche Flugzeuge zu eliminieren und nicht zu vorab zu warnen!

Unabhängig von dieser Problematik in Deutschland, muss eine einheitliche Regelung innerhalb der EU gefunden werden.

Es kann nicht zulässig sein, dass Menschen für Menschen geopfert werden. Die Frage lautet somit: Wie verantwortlich kann eine Entscheidung überhaupt sein, die eine Katastrophe, die vorsätzlich herbeigeführt wurde, um damit eine andere, echte oder vermeintliche Katastrophe, damit abzuwenden? Soll mit diesem Gesetz erlaubt sein, Fünfzig, Hundert oder Zweihundert Passagiere eines entführten Flugzeugs getötet zu werden, weil ein Minister dies entschieden hat und damit das Leben dieser weniger wichtig ist, als ein mutmaßliches Angriffsziel?

Es gibt seit Jahrzehnten und nach einhelliger Rechtsprechung keine solche Rechtfertigung. Kein Gesetz kann einen Minister oder General dazu berufen, Schicksal zu spielen, indem er die einen Menschen opfert um damit, echt oder vermeintlich, andere zu retten.

Die Abwägung von Menschenleben ist ausnahmslos unzulässig. Das gilt auch dann, wenn wenige Menschenleben zur Erhaltung vieler geopfert werden und wenn die Geopferten ohnehin todgeweiht gewesen wären.

1983 hat die Sowjetunion ein voll besetztes koreanisches Passagierflugzeug wegen einer mutmaßlichen Gefährdung der nationalen Sicherheit abgeschossen. Alle 269 Passagiere starben. Der Westen sprach damals von einem Akt ungeheuerer Brutalität. Die Sowjetunion sprach von Spionage. Später stellte sich heraus, dass im Bordcomputer versehentlich falsche Koordinaten eingegeben worden waren.


Sofern also konsequent eine terroristische Gefahr aus dem Bereich der zivilen Luftfahrt ausgeschlossen werden soll, müsste die zivile Luftfahrt bist zur Beseitigung von Terrorangriffen strikt eingestellt werden. Die Unfähigkeit der Sicherheitsorgane und Ohnmacht der Behörden dieser neuen Bedrohung entgegenzutreten, kann jedoch nicht erlauben, mit willkürlicher Gesetzgebung und nach Versagen dieser, zivile Flugobjekte mit Befehl abschießen zu lassen.

Aus diesem Grund bitte ich um das gesetzliche Verbot, zivile Flugzeuge innerhalb der EU mit militärischen Mitteln zu bekämpfen, auch wenn diese durch Terrorismus in einer fremden Gewalt sind. Menschen dürfen für andere Menschen nicht zu Opfer werden um den mutmaßlichen terroristischen Angriff dieses Flugzeugs zu verhindern.


Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen,
mit freundlichem Gruß,

Robin
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Rolf
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Hier seit: 25.01.2004
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Mi, 12 Jan 2005, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bundespräsident hat das Gesetz nun (mit Bedenken) unterschrieben:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,336485,00.html

Rolf
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metal
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Hier seit: 24.07.2004
Beiträge: 106
Ort: EDMM

BeitragVerfasst am: Mi, 12 Jan 2005, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf schrieb:
Der Bundespräsident hat das Gesetz nun (mit Bedenken) unterschrieben:

sehr schade (nicht das mit den Bedenken sondern das mit der Unterschrift)!

Das Gesetz wird bereits einen Tag nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten!

Ich hoffe, dass AOPA und/oder DAeC das Ruder noch herumreissen können und die Durchsetzung von §7 im Sinne der Luftfahrer entschärfen...

Grüsse
Andreas
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cbrauweiler
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Beiträge: 74
Ort: EDBX/ EDAB

BeitragVerfasst am: Sa, 29 Jan 2005, 8:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sagt mal, haben unsere Politiker eigentlich mal daran gedacht, dass sie mit diesem Gesetz den dritten Weltkrieg auslösen können?
In den zivilen Maschinen sitzen meist Menschen unterschiedlicher Nationalitäten. Wenn nun eine Maschine mit, sagen wir 1 oder 2 US-Amerikanern an Bord, abgeschossen wird (oder gar, wenn es der A 380 ist, rd. 500 - 800 US-Amerikanern), dann wird Deutschland zum Schurkenstaat erklärt und vor Hamburg läuft ein Flugzeugträger auf, von dem Berlin (DD und Leipzig ist weit genug wech, hähä), dem Boden gleich gemacht wird. (Entschuldigt den Zynismus). Weiter möchte ich das Szenario gar nciht spinnen, ist das zu unrealistisch?
Allein die moralische Komponente dabei ist doch wichtig.
Wie seht ihr das?
Gruß an alle, Christian, der sich nun nicht mehr bei Flügen über Wasser mit Schwimmweste, sondern immer mit Schusssicherer Weste in die Katana, TB10, Zlin 42, setzt.
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 29 Jan 2005, 9:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christian,

"unserem" Herrn Bush ist alles zuzutrauen! Man erinnere sich nur an die Aussagen, dass man ggf. mögliche amerik. Angeklagte des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag zur Not mit Waffengewalt da rausholt, weil man ja diese einrichtung per se nicht anerkennt.

Übrigens, wir haben in Deutschland nach wie vor nur Waffenstillstand!
Es gibt keinen Friedensvertrag... Exclamation
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Geier
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Hier seit: 14.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: Mo, 31 Jan 2005, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich teile die Bedenken hinsichtlich des Gesetzes und halte das Vorgehen des Bundespräsidenten -- Unterzeichnen (und damit den Willen des Parlaments respektieren), zugleich aber rechtliche Prüfung durch das Verfassungsgericht anregen -- für richtig.

Aber: Die Horrorszenarios, der Abschuß eines mit Amerikanern besetzten Zivilflugzeugs könne den Dritten Weltkrieg auslösen, erscheinen mir doch ein wenig übertrieben.

Frage: Woher das unausgesprochene Mißtrauen, die Bundeswehrpiloten -- bestens ausgewählte und ausgebildete Profis -- würden im (hoffentlich nie eintretenden) Fall, daß eine zivile Maschine durch Militärflugzeuge 'abgefangen' werden muß, gedankenlos Zivilisten in den Tod schicken?

Der Geier
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