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JAR-FCL - Wer darf was fliegen - Verwirrung komplett
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Mo, 22 Aug 2005, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die FAA meint mt "issued" tatsächlich "ausgestellt" und nicht etwa "gültig in". Bzgl. des Einwands betreffend VFR-Day-Einschränkung bei foreign license auf N-reg. enthält Part 61 wohl tatsächlich nichts, es gibt aber noch weitere Regularien. Ich werde das nochmal prüfen und dann Bescheid geben.
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rth
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 12.08.2005
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Fr, 21 Okt 2005, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Also, nach etwas Rechereche ein paar genauere Infos den Betreib von N-registrierten Luftfahrzeuge:

Es wird entweder eine US-Lizenz benötigt, oder eine entsprechende Lizenz, ausgestellt in dem Land, in dem das N-registrierte Luftfahrzeug betrieben wird (61.3(a) und (b)). Es gab sogar einen Fall, in dem offiziell festgestellt wurde, dass eine Nicht-US-ATPL als ATPL gilt, wenn damit im Ausstellerstaat ein N-registriertes Luftfahrzeug gewerblich geflogen wird (FAA Order No 2000-12 (6-2-2000)).

Damit man legal ein N-registriertes Luftfahrzeug als PIC fliegen darf, benötigt man ein bestätigtes Flight Review mit US-CFI, das nicht älter als 24 Monate seit dem Vormonat des Flugs sein darf (61.56(c)). Das gilt unabhängig, ob mit US-Lizenz oder anderer Lizenz geflogen wird.

Ggf. werden noch Endorsements eines US-CFI benötigt, für complex airplanes (61.31(e)), high-performance airplanes (61.31(f)), operating at high altitudes (61.31(g)), type-specific training (61.32(h)) und tailwheel airplanes (61.31(i)), bevor man entsprechend als PIC tätig werden darf. Auch das gilt unabhängig, ob mit US-Lizenz oder anderer Lizenz geflogen wird. Diese Regelung gilt jedoch nicht für z.B. Experimantals (61.31(k)(2)(iii)).
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