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MWST Erstattung auf Avgas bei Ausreise

 
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Max
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 09.05.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: Sa, 08 Okt 2005, 18:23    Titel: MWST Erstattung auf Avgas bei Ausreise Antworten mit Zitat

Hallo,

mal eine vielleicht etwas blöde Frage.
Wenn ich hier in D tanke und fliege danach mit dem Sprit ins Ausland, dann wird dieser ja exportiert. Folgedessen müßte ich ja eigentlich die Möglichkeit haben, mir der MWST wieder erstatten zu lassen?

Weiß da jemand was dazu??

Max
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Gast






BeitragVerfasst am: Mo, 10 Okt 2005, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

kann ich mir nicht vorstellen. erklärung (die ich mir grad selbst ausgedacht hab): der sprit verlässt den tank ja nur über den motor - du willst ihn ja nicht verkaufen. vielleicht hat das was mit eigenverbrauch zu tun (müsste eigentlich selbstverbrauch heißen???) klingt irgendwie unvollständig,gell...
also gut, mal so rum: was ist mit den kleidern, die du trägst oder gleich mit dem ganzen flugzeug oder mit keksen, die du exportierst?
bin halt auch kein spezi. grüße paddy
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Geier
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 14.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: Di, 11 Okt 2005, 10:03    Titel: Mehrwertsteuer bei Flug ins Ausland Antworten mit Zitat

Bin kein Experte, aber hier mein Verständnis:

1. Für Privatpersonen gilt:
Erstattung von Umsatzsteuer erfordert
- direkte Ausreise aus der EU,
- Verbrauch oder Verbleib der Waren außerhalb der EU. Dies wird in der Regel --unter anderem-- dadurch glaubhaft gemacht, daß der Ausführende seinen Wohnsitz außerhalb der EU hat.

Der Nachweis obliegt dem Ausführenden. Er wird im privaten Reiseverkehr regelmäßig durch Vorweisen der zum Export vorgesehenen Neuware und eines Nachweises über den Wohnsitz (Paß) bei einer Zolldienstelle eines EU-Mitgliedstaats unmittelbar vor Ausreise aus der EU geführt (bei Ausreise auf dem Landweg bei Überqueren der EU-Außengrenze -- also zum Beispiel bei Fahrt von Deutschland nach Kroatien durch Vorlegen beim slowenischen Zoll an der kroatischen Grenze; bei der hier angesprochenen Ausreise auf dem Luftweg durch Vorweisen bei der Zolldienststelle auf dem letzten angeflogenen Zollflughafen in der EU).

Dieser Nachweis dürfte für AVGAS kaum führbar sein (Theoretische Ausnahme: Ich tanke hinreichend viel Sprit für meinen Flug aus der EU bis ins nicht-EU-Ausland und versiegele meinen Tank. Dann fülle ich einige Reservekanister mit AVGAS. Die Umsatzsteuer auf den Treibstoff in den Kanistern könnte ich mir wohl erstatten lassen, wenn ich glaubhaft machen kann, daß ich vorhabe, den Inhalt der Kanister vor Wiedereinreise in die EU verbrauchen zu wollen. Viel Vergügen bei den Verhandlungen mit den freundlichen Damen und Herren vom Zoll)

2. Für gewerbsmäßig durchgeführte Flüge gelten andere Regeln, die mir nicht detailliert bekannt sind, und die zu erläutern den Rahmen des Forums sprengen dürfte.

Vielleicht weiß jemand anders im Forum etwas Genaueres (Fundstellen im Gesetz)?

Gruß, der
(leider nicht steuerfrei fliegende)
Geier
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Max
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 09.05.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: Di, 11 Okt 2005, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Geier,

danke für die Antwort.

Hört sich alles logisch an und wird wohl auch so sein. Trotzdem schade, wäre ne Möglichkeit gewesen wenigstens die Auslandsflüge zu verbilligen;-)

Max
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Gast






BeitragVerfasst am: Di, 11 Okt 2005, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

lohnt sich für viele länder wahrscheinlich eh nicht, da dort der sprit ja mehr als 16%billiger ist als hier :-) (ich kenne übrigens keine beispiele, ich kanns mir aber vorstellen) also geier hat da recht: ne billige tankstelle zu finden ist (bürokratisch) einfacher.
grüße paddy
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DEACN
eddh.de User


Hier seit: 11.10.2004
Beiträge: 19
Ort: EDTM Mengen-Hohentengen

BeitragVerfasst am: Di, 18 Okt 2005, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo allerseits!

Als Süddeutscher finde ich die umgekehrte Frage genauso interessant:

Kann ich mir bei einem Flug aus dem EU-Ausland - konkret Schweiz - die anfallende MwSt rückerstatten lassen?

Bislang bin ich noch nicht dahinter gekommen. Schaut man sich diverse Internet-Einträge in der Vergangenheit an, so könnte man fast meinen, es geht. Aber auf dem Flugplatz Les Eplatures erhielt ich letztes Jahr die gegenteilige Auskunft. Rückerstattung nur für Geschäftsflieger.

Weiß jemand etwas zu diesem Thema?

Weiterhin meine ich gelesen zu haben, dass bei Rückflügen aus England die dortige VAT erstattet zu werden pflegt.

Kennt sich hierzu jemand aus?

Danke schön im voraus,

Axel
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Geier
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 14.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: Mi, 19 Okt 2005, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo DEACN (Axel),

die Frage "Kann ich mir bei einem Flug aus dem EU-Ausland - konkret Schweiz - die anfallende MwSt rückerstatten lassen?" können nur die Eidgenossen beantworten. Europarechtlich steht dem (nach meiner laienhaften Kenntnis) nichts entgegen. Aber dennoch Vorsicht: Bei Einflug aus der Schweiz in die EU die Zollfreimengen für den privaten Reiseverkehr beachten (also zum Beispiel keine Schokolade für mehr als 175 Euro einkaufen...).

Zur Erstattung der britischen VAT bei Rückflügen aus England: Das ging nach meiner Kenntnis vor Inkrafttreten des Gemeinsamen Marktes (01.01.93). Seither müßte man schon ein paar Meilen weiter westlich starten...

"Sorry" says,
der Geier
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