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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Di, 07 Feb 2006, 11:00 Titel: Piloten und der ZOLL - oder hier bin ich - aber nicht lange! |
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Moin EDDH'ler,
ich frage mich schon seit längerem, wo es "Unterlagen" bzw. Informationen gibt, was ein Pilot haben/einführen darf, und was nicht.
Hintergrund:
Ich bin öfters im Ausland unterwegs. Wenn ich mir z.B. nun ein Funkgerät im Amerika kaufe, wieder zurück fliege - darf ich dann das Funkgerät mit in meinem Pilotenkoffer aus der Maschine nehmen und den Flugplatz (Zoll-Gebiet) verlassen? Es ist ja postalisch nicht zugelassen, nicht angemeldet , nicht verzollt etc., da gibt's ja 1000 Dinge.
Oder am Beispiel "Headset". Gekauft in Schweden, das Teil ist ja bestimmungsgemäß nun mal nur für die Fliegerei bestimmt: wie sieht es aus mit der "Einfuhr" nach Deutschland?
Beim Sprit wird ja z.B. darüber "hinweg gesehen". Günstig tanken in Dänemark - fliegen aber in Deutschland - nur mal so als Beispiel. Wo hört die Grenzenlosigkeit auf - wo fangen die Gesetze an? Ist das Ländereinheitlich? Wahrscheinlich nicht... Fragen über Fragen.
Ich weiß, dass Piloten anders behandelt werden - nur ich weiß nicht wie und würde mich gerne "aufschlauen" lassen
Gibt's hier einen "fliegenden Zöllner"?
Rick |
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Geier eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 14.12.2004 Beiträge: 49
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Verfasst am: Di, 07 Feb 2006, 17:35 Titel: |
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Grundsätzlich werden Privatpiloten im internationalen Reiseverkehr behandelt wie jeder andere Reisende auch.
So gilt für das als Beispiel angeführte Headset aus Schweden die Regel, daß Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden dürfen, sofern sie nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden (z.B. Kanarische Inseln), weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, und keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.
Komplizierter sieht es aus bei der Einreise aus nicht-EU-Ländern. Für die Funke aus den USA werden vermutlich Abgaben fällig, wenn der Wert der Reisemitbringsel (außer Alkohol, Kaffee, Tabak etc., für die Sonderquoten gelten) über dem zulässigen Warenwert von insgesamt 175 EUR liegt.
Nach meiner Erfahrung reagieren die Zollbeamten äußerst gelassen, wenn man offen und ehrlich mit ihnen umgeht.
Allgemeine Informationen gibt es z.B. bei
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/index.html.
In Zweifelsfragen ist auch ein Anruf bei der zuständigen Zolldienststelle eine gute Idee.
Gruß,
der Geier |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Mi, 08 Feb 2006, 3:08 Titel: |
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Es gibt einen unumstösslichen Grundsatz im Umgang mit Behörden, will man einigermassen zügig, stressfrei und ungerupft durchs Leben kommen. Dieser lautet:
JA NIE VORHER ETWAS FRAGEN.
Der liebe Deutsche Seglerkollege, der in Korfu am 8. August 1985 vom Zöllner wissen wollte, wann denn der Zoll sein Büro aufmachen werde, steht sicher heute noch da .... Wetten?
Hans |
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