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Fragen vor dem Flugzeugkauf

 
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OLLIgator
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 18.06.2004
Beiträge: 126
Ort: EDFE/EDFV

BeitragVerfasst am: Di, 08 Aug 2006, 12:00    Titel: Fragen vor dem Flugzeugkauf Antworten mit Zitat

Hallo EDDH'ler,

ich spiele mit dem Gedanken, mir ein Gebrauchtflugzeug zu kaufen. Neben 1000 anderen Fragen stellen sich mir folgende:

- Darf ich als Privatperson den Flieger gelegentlich an andere verchartern, ohne gleich eine Firma, Haltergemeinschaft oder einen Verein zu gründen?

- Ist ein generalüberholter Lycoming-Motor gleichzusetzen mit einem neuen? Kann man einen Lycoming beliebig oft überholen lassen? Nach wie vielen Stunden muss ein O-320 überholt werden?

- Wo findet man einen Gutachter zwecks neutraler Bewertung eines Fliegers? Was kostet so ein Gutachter ungefähr?

Etwas zusammenhanglose Fragen, ich weiß. Trotzem vielen Dank!

Oliver
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Markus
eddh.de User


Hier seit: 30.03.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: Di, 08 Aug 2006, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Oliver,

ich fange mal mit den Gutachtern an:

http://www.flugzeugbewertung.de/

http://www.luftfahrt-sv.de/

Liebe Grüße,

Markus
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Derk



Hier seit: 24.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Fr, 25 Aug 2006, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Olli,

natürlich ist ein grundüberholter Motor nicht gleichzusetzen mit einem neuen. Sieht man schon am Preis. Ist ja aber auch egal, hauptsache er hat wieder 0 Stunden auf der Uhr.

Zum Thema TBO hat Lycoming eine "Service Instruction" herausgegeben.
Der O-320 hat ne TBO von 2000h.
Quelle: http://www.lycoming.textron.com/support/publications/maintenancePublications/serviceInstructions/SI1009AS.pdf

Soweit ich aber weiß ist man als privater Halter nicht verpflichtet diese genau einzuhalten. Müsste ich aber nochmal nachschauen, bevor ich Dir da ne rechtliche Grundlage nennen kann.

Gruß,

Derk
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Derk



Hier seit: 24.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Fr, 25 Aug 2006, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, die NfL II-70/99 könnte weiter helfen, was die Pflichten des Halters angeht:

"Der Halter hat nach
§ 3 Abs. 1 LuftBO das Luftfahrtgerät in einem lufttüchtigen Zustand zu erhalten. Die Entscheidung ob
Maßnahmen befolgt oder nicht befolgt werden, ist vom Flugzeughalter unter der ihm übertragenen
Verantwortung für den sicheren Betrieb und unter der Maßnahme, daß keine Gefährdung vom
Zustand des Luftfahrzeuges ausgeht, zu treffen."

Quelle:http://www.lba.de/cln_003/nn_53958/SharedDocs/download/NfLs/nfl__ii7099,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/nfl_ii7099.pdf


Derk
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