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Sunsetregel (+30)

 
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dEMaStEr
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 02.02.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Mo, 16 Okt 2006, 8:00    Titel: Sunsetregel (+30) Antworten mit Zitat

Hi @ all,
ich habe folgendes in der Theorie gelernt:
Man muss bis Sunset + 30 Minuten gelandet sein.

Nun hat mir ein zweiter Fluglehrer gesagt dies sei falsch. Sunset + 30 Minuten gilt nur wenn man ein weißes drehendes Beacon auf dem Hangardach hat.

Weis jemand nun was richtig ist? Ich habe im AIP nachgeschaut. Im AIP habe ich jedoch dazu nichts gefunden. Zusätzlich habe ich noch im Kür nachgeschaut, jedoch auch nichts gefunden.

Kann mir jemand sagen wo das steht?

Gruss Michael
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dEMaStEr
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 02.02.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: Mo, 16 Okt 2006, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habs schon:

Zitat:
§ 33 LuftVO Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht

Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht gelten die §§ 28 bis 32. Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht mit Luftsportgeräten, ausgenommen einsitzige Sprungfallschirme, sind nicht erlaubt.


§ 17 LuftVO
Von Luftfahrzeugen zu führende Lichter

1) Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang haben im Betrieb befindliche Luftfahrzeuge die Lichter nach Anlage 1 zu führen……


Michael
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 16 Okt 2006, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

Ergänzung:
Welche Lichter die Maschine zu führen hat, wenn sie VFR-N eingesetzt wird, ist in der gesagten Anlage geregelt.

Ein weißes, drehendes Beacon (Flugplatzdrehlicht) ist in der Regel nicht auf dem Hangardach sondern auf dem Tower / Turm der Flugleitung installiert. Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, ob Du VFR-N fliegen darfst oder nicht.

Ausschlaggebend hierfür ist Deine Qualifikation (Nachtflugberechtigung), die Ausrüstung des Flugzeug sowie die Ausstattung des Flugplatzes, d.h. ob der Flugplatz für den Betrieb bei Nacht (SS+30 bis SR-30) zugelassen (= Befeuerung vorhanden) ist.

VFR darfst Du ohne Nachflugberechtigung nur von SR-30 bis SS+30 fliegen.
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