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Platzrunde - Rechtlich verbindlich oder nur Anhaltspunkt??
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Bogyman
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Sa, 26 Okt 2002, 8:21    Titel: Rechtssicherheit ? Antworten mit Zitat

Hi Thomas,

jetzt komm ich schon wieder mal nicht mehr richtig mit .

Deine Frage (ganz zu Anfang) hieß doch "Platzrunde - Rechtlich verbindlich oder nur Anhaltspunkt??", wenn ich mich recht erinnere.

Über die rechtliche Verbindlichkeit konnten wir uns auch nach mehrmaligem Zitieren der entsprechenden §§ der LuftVO nicht einig werden. Also kann uns doch nur die Rechtssprechung selbst weiterhelfen. Denn die rechtliche Verbindlichkeit muss letztlich von den Gerichten festgestellt und evtl. ausgeformt werden.

Thomas schrieb:
Ob wir von Details einiger einzelner noch anhäniger Fälle, hier bei der Diskussion, profitieren würden wage ich fast zu bezweifeln. Schließlich läuft alles auf die von uns angeprangerte Rechtsunsicherheit hinaus, mit der die angeblichen Verstöße behandelt werden und das wissen wir ja schon!


Woher sonst wollen wir erfahren, ob die veröffentlichten Platzrunden mehr sind als ein "Anhaltspunkt"?

Und wenn die Platzrunden rechtlich nicht verbindlich sind, dann brauchen wir uns auch keine Gedanken mehr darüber zu machen, ob wir nun 50 m oder 250 m davon abweichen können, ohne eine OWi zu begehen.

Have a nice Saturday

Bogyman
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Sa, 26 Okt 2002, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bogyman,

sorry, Da hab ich mich wohl echt etwas unklar ausgedrückt...!

Natürlich wäre die Einsicht in ein richtiges, gültiges Urteil mal ganz interessant! Aber so wie es aussieht, ist von Bußgeldbescheiden der Behörde die Rede, von denen einige nun gültig sind. Und ich denke, die helfen uns nicht besonders weiter... schließlich haben wir die Gesetzesquellen, nach denen hier geahntet wird schon zitiert bzw. durchgekaut! Die liefern höchstens weiteren Gesprächsstoff...

Wichtig wäre einmal ein gerichtliches Urteil, in dem der Angeklagte eben mal nicht verurteilt wird und die "Lärmfreunde" eben mal nicht recht bekommen. Die Begründung dafür zu lesen, wäre viel interessanter, finde ich!
Dann würde man mal sehen, was der Richter an Beweisen brauchen würde, um überhaupt etwas zu unternehmen oder anders gesagt, unter welchen Umständen dann überhaupt eine rechtliche Würdigung möglich wäre.
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swisscubpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 03.06.2002
Beiträge: 218
Ort: CH-6052 Hergiswil

BeitragVerfasst am: Mo, 28 Okt 2002, 0:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin total erschlage. Soviel kann ja kein Mensch lesen. Sigi kannst Du, wenn alle sich erleichtert haben, irgendwo auserhalb des Forums zusammen fassen, was nun wirklich gilt?

Hans ders gerne in drei Sätzen hätte
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 28 Okt 2002, 1:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans,

sorry, daß wir Dir hier soooo eine Bürde aufhalsen, aber leider kann man dieses Thema nicht in nur 3 Sätzen formulieren und schon gar nicht, was denn nun gilt...
Wäre dies der Fall, dann bräuchte es diese ganze Diskussion nicht!

Aber ich versuchs doch mal... Also:

Satz 1:
Behördlicherseits und auch von den Lärmschützern werden gern die "Regelungen" ins Feld geführt, die die LuftVO, LuftVG die Sichtanflugkarten und eventuelle örtliche Regelungen "vorschreiben".

Satz2:
Diese in Satz 1 genannte Verfahrensweise birgt aber genau diesen Gesprächsstoff der letzten 112 Postings, da hier die Meinungen der Interpretation bzw. Rechtsverbindlichkeit der sog. "Regelungen" immens in Frage bzw. hinterfragt werden. Zumal sie auch in gewissen Widersprüchen mit dem NFL I 37/00 der DFS sowie dem ICAO Doc 8168 stehen.

Satz 3:
Auch die AOPA sieht hier die Sachlage als völlig unbefriedigend an und hat deshalb u.a. eine Juristendiskussion am 16.11.02, in der es auch und wiedermal um das Problem Platzrunde und, in diesem Zusammenhang, um die §6 LuftVO (=Sicherheitsmindesthöhe) geht.

Wie Du unschwer erkennen kannst, gilt eigentlich gar nichts verbindlich, denn die Interpretation, wann ein Verstoß vorliegt, ist heiß umstritten und dieser Streit wird meistens auch noch vor Gericht entschieden... Gäbe es eindeutige Vorgaben oder zumindest Regelungen, bräuchte man die Gerichte nicht zu bemühen!

Es besteht also weiter Klärungsbedarf!
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 28 Okt 2002, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi all !

Ich sehe das aus allem, was mir bisher bekannt war und was für mich aus diesem Thread hervorgegangen ist, so:

1. Die Platzrunde ist ein Flugverfahren, ebenso wie ein Final oder ein Flare, wo genausowenig vorgeschrieben ist, in welchem Vertikal-Winkel ich z.B. anfliege oder wie ich abfange.

2. Besonders deutlich wird das dadurch, dass man an kontrollierten Plätzen immer wieder angewiesen wird "enter left-hand- (or right-hand-) traffic-pattern" und kein Controller anschließend sagt "Sie sind 100 m neben dem Platzrunden-Track!"... Man entert die Platzrunde, indem man sich auf den gedachten Track begibt, der für Flugzeug und Geschwindigkeit ein sicheres Eindrehen in den Endanflug ermöglicht.

3. Somit sind die eingezeichneten Platzrunden-"Tracks" für mich nur Anhaltspunkte, die mir an fremden Plätzen zeigen, wo beispielsweise besonders lärmempfindliche Gebiete sind, die ich natürlich meiden möchte (und soll).

4. Da der RP keine Befugnis hat, in den fliegenden Verkehr einzugreifen, geschweige denn, Flugwege vorzugeben, kann die veröffentlichte Platzrunde an unkontrollierten Plätzen nur Anhaltspunkt, Empfehlung sein. Da die DFS, die in den fliegenden Verkehr eingreifen darf und somit auch Platzrunden-Tracks anweisen könnte, wiederum an unkontrollierten Plätzen nicht zuständig ist, unterstreicht dies das eben Gesagte.

Das sind für mich die Fakten. Es juckt beinahe in den Fingern, mal einen Präzedenzfall zu schaffen, indem man bei einer Anzeige wegen 'Nichteinhaltung der Platzrundenführung an einem unkontrollierten Platz schlicht Widerspruch mit den eben angeführten Begründungen einlegt, und dann vor Gericht geht. Dort wäre es interessant, den Richtern zu beweisen, dass überhaupt keine rechtsverbindliche Grundlage für das Nicht-Einhalten der empfohlenen(!) Platzrundenführung gibt...! Und vielleicht könnte ein daraus resultierendes Urteil, bzw. ein Gerichtsentscheid dann Grundlage für alle weiteren ähnlichen Vorwürfe sein.

Weil in diesem Fall der Anzeigende die Kosten tragen muss, würden vielleicht die Damen und Herren Anzeiger statt Anzeigen aufzugeben, dann lieber das Anzeigen aufgeben... Wink

Wir sind in Deutschland das Reglementiert-Sein so sehr gewöhnt, dass wir nervös werden, wenn's mal keine exakt vorgeschríebene Regelung gibt. Wenn die Leitlinien auf der Straße fehlen, werden 95% aller Autofahrer unsicher, als wenn sie nicht wüssten, dass und wie man auch ohne weiße Fahrbahnstriche Auto fahren kann... Und so interpretieren wir dann eben gern in Empfehlungen ('Hurrah! Mit eingezeichneten Linien!') festgelegte Vorschriften hinein... zur Freude der leidenschaftlichen 'Anzeiger'... Sad

Viele Grüße

Sigi
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Matthias
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 02.06.2002
Beiträge: 41
Ort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: Mo, 28 Okt 2002, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

sigi schrieb:

Weil in diesem Fall der Anzeigende die Kosten tragen muss, würden vielleicht die Damen und Herren Anzeiger statt Anzeigen aufzugeben, dann lieber das Anzeigen aufgeben... ;-)

Leider nicht. Sonst würde sich das ja wirklich mal lohnen.
Aber dummerweise sind nur RP und Pilot die Streitparteien in diesem Verfahren.
Vielleicht hätte man ja nach diversen abgeschmetterten Verfahren mal die Möglichkeit, den Meckerer wegen übler Nachrede oder sowas anzugehen, aber im Bußgeldverfahren kann der erstmal grinsend zugucken.

Matthias
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sigi
Redaktion


Hier seit: 24.05.2002
Beiträge: 292
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo, 28 Okt 2002, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Matthias!

Ach ja, stimmt ja... Sad

Aber, richtig, es gibt da ja noch den Tatbestand der 'falschen Anschuldigung'...!

Jedenfalls würde ich das mit Freuden angehen! Mr. Green

Grüße

Sigi
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Bogyman
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.10.2002
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Mo, 28 Okt 2002, 16:05    Titel: Test it ! Antworten mit Zitat



Wer fliegt da schon morgens durch Regen und Wind ?
Es ist der Sigi, voll Zorn fliegt er blind.
Nach Herzogenaurach, da muss er hin,
um zu überprüfen der Platzrunde Sinn.

Er will es nicht glauben, es kann doch nicht sein,
dass ein "Flugverfahren" soll kosten den Schein.
Er huscht deshalb erst einmal kreuz und quer
über Hammerbach, Falkendorf hin und her.

Ein Looping bei Welkenbach ist richtig für heute,
ob Lempels, ob Krauses, es freut alle Leute.
Und dann macht er noch mal richtig Rabatz
im Ten Miles Long Final mit Schleppgas zum Platz.

Lang hat ihn das Radar von Nürnberg gepackt,
und zwei Tage später - da wird er verknackt.
Weil nicht Boris Becker muss er in den Knast,
den Lempels und Krauses das auch bestens passt.

Und die glauben schon, dass jetzt Ruhe beginnt,
und freu'n sich darüber auch fast wie ein Kind.
Doch abends da ist das Entsetzen sehr groß,
im Knast steigt 'ne Party, da ist mächtig was los.

Das Fliegerbier zischt und die Musik ist heftig,
das Lachen ist laut, und die Witze sind deftig.
Aus fast jeder Zelle dröhnt's mächtig heran:
"Don't worry, be happy and ... fly with fun !"

(Die graue Stadt am Meer und ihr großer Sohn mögen mir verzeihen)

Have a very nice Tuesday

Bogyman
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elton
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Hier seit: 09.06.2002
Beiträge: 89
Ort: da bei Frankfurt....

BeitragVerfasst am: Fr, 01 Nov 2002, 10:45    Titel: CTR Egelsbach ? Antworten mit Zitat

Hi, ich bins mal wieder...

Matthias schrieb:

So richtig deutlich wird das, wenn man mal einen Satz aus der AIP zu Egelsbach betrachtet : "Sonder-VFR-Flüge sind möglich".
Unter SVFR hat die zuständige Flugverkehrkontrollstelle besondere Pflichten in Sachen Separation. Das führt dazu, daß ein nach SVFR operierendes Lfz. allein in der CTR ist, bis es das Verlassen der CTR oder Erreichen von VFR Bedingungen meldet. Preisfrage: Wie kann mir Frankfurt RADAR eine SVFR Freigabe zum Einflug geben, wenn kein Einfluß auf in Egelsbach startende Lfz. vorhanden ist. INFO kann deren Start nicht verbieten. Der startende Pilot kann in Grenzsituationen nicht von alleine darauf kommen, das die Minima unterschritten sind, denn ein lokales METAR ist nicht verfügbar. Andersherum hat der startende Pilot keine Flugverkehrkontrollstelle, von der er eine SVFR Abflugfreigabe bekommen könnte.
Tja..... ratlos.
Hat vielleicht jemand Erfahrung, wie das in EDLF nur wirklich läuft?


Bei Flügen nach SVFR bist Du nicht unbedingt allein in der CTR, sondern erhälst lediglich eine Staffelung von anderem Flugverkehr und eine einzuhaltende Flugroute. Insofern kein Problem.
Die AIP sagt aus, dass die Startfreigabe zum Verlassen der CTR Frankfurt / Sektor Egelsbach grundsätzlich als erteilt gilt.

Ein lokales METAR hast Du quasi, ebenso eine ATIS und ein VOLMET, denn die Runway von EDDF ist aus der Nordplatzrunde Egelsbach sehr gut zu erkennen (vielleicht nicht bei SVFR-Bedingungen, sonst schon Wink )
Davon mal abgesehen gibt es auch noch andere Möglichkeiten, SVFR-Bedingungen zu erkennen (Wetterberatung?), und Egelsbach Info wird ebenfalls darauf hinweisen. Generell würde ich mal sagen, wer bei SVFR-Bedingungen ohne pwersönliche Wetterberatung auf Überlandflüge geht, ist ein Narr....

Ablauf: Du bekommst Deine Abflugroute von Egelsbach Info genannt, die der BFLer vorher von dem Frankfurter DFS-Lotsen erhalten hat, und diese fliegst Du ab. Das ist alles. Bei Einflug bekommst Du Deine Route von dem Lotsen genannt, und er wird Dich eher später als früher an Egelsbach Info übergeben, normalerweise erst, wenn Du den Platz in Sicht meldest.

Generell nochmal was zu der welteinzigartigen Situation in Egelsbach: Ich denke mal, dass einer der Hauptgründe für die notwendige Einflugfreigabe in den Sektor Egelsbach ist, dass wir tatsächlich die Platzrunde, insbesondere an schönen Winterabenden, überlastet haben. Daher werden die DFS-Lotsen in einem solchen Fall den anfliegenden Verkehr außerhalb der Kontrollzone parken, und dann den Platzrundenfliegern (die Schüler, die Landungen üben) über Egelsbach Info die Anweisung zur Abschlußlandung erteilen, um dann den draußen wartenden Verkehr in die CTR einfliegen zu lassen.

Abschließend nochmal etwas zur Aufzeichnung des Funkverkehrs:
Bevor man anfängt sich darüber aufzuregen, ob mein Funkverkehr nun aufgezeichnet wird oder nicht, sollte man sich erst mal Gedanken darüber machen, wieviele Unfälle mit Hilfe der Aufzeichnungen rekonstruiert werden konnten. Dies war übrigens oft auch eine große Entlastung für die zuvor beschuldigten Piloten!! Und wenn man den Funkverkehr so abhält, wie er vorgesehen ist, dann wird niemals ein Geheimnis über den Äther gehen, das nicht veröffentlicht werden dürfte.

Viele Grüße
elton
_________________
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Fr, 01 Nov 2002, 12:25    Titel: CTR Egelsbach ? Antworten mit Zitat

elton schrieb:

Hi, ich bins mal wieder...

Abschließend nochmal etwas zur Aufzeichnung des Funkverkehrs:
Bevor man anfängt sich darüber aufzuregen, ob mein Funkverkehr nun aufgezeichnet wird oder nicht, ...


Jo. Das wird immer wieder gern übersehen, nicht immer nur das betonen, was einem selbst unangenehm ist, sondern auch mal daran denken, warum es ursprünglich und ursächlich gemacht wird - es ist nicht selten auch zum Nutzen der (fliegerischen) Allgemeinheit.

Ich vermute jetzt mal, dass wie üblich in solchen Diskussionen nicht die Aufzeichnung selbst, sondern deren Verwendung durch Nicht-Flieger (BI's und Luftfahrtgegner) zur allgemeinen Aufregung geführt hat, da wird um des lieben Friedens willen der Datenschutz wohl etwas lockerer genommen, nur um die Krakehler zu befriedigen, damit nicht der Spruch von der Krähe und dem Augenaushacken kommt...

Erstaunlich ist es aber schon, dass und wie diese Leute sich den Zugang zu eigentlich geschützten Informationen verschaffen können, die einen klar definierten (flugsicherungs- und unfalluntersuchungstechnischen) Zweck haben.

Gruß Andreas
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