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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 21 Nov 2002, 0:26 Titel: |
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Hallo Christian,
zunächst bin froh richtig gelegen zu sein in der Annahme, daß Du nicht zu den "Verfahren-Schnitzern" gehörst...
Airway hat recht, wenn er bemängelt, daß vieles was ICAO-mäßig abgesegnet ist, aber in DE nicht verwendet wird, bei uns auch eingeführt werden sollte. Es würde nämlich zum größten Teil mehr Sicherheit bringen.
Zitat: | IFR im unkontrollierten Luftraum meint dann im G, denn E ist ja bereits kontrolliert. Würde das dann bedeuten, daß eine Radarkontrolle auch im G stattfinden kann und der IFR Flieger um die evtl. vorhandenen VFR Flieger herumgeleitet wird? |
Kontrollierter Luftraum E bedeuted nicht automatisch, daß dort Radarkontrolle durchgeführt wird oder gar gestaffelt wird. (da geht´s um Wx-Minina etc.).
In DE hat die Tatsache, ob Radarservice in vollem Umfang und damit auch Verantwortlichkeit des Lotsen provided wird oder nicht etwas mit der MRVA zu tun, weniger mit dem Airspace. Das es sich meist so ergibt, wie erwähnt, hängt mit der deutschen Luftraumstruktur zusammen. Unterhalb der MRVA findet keine Radarkontrolle statt. Sagt auch irgendwie der Name schon...
Zitat: | MRVA:
Mit Minimum Radar Vectoring Altitude / Radarführungsmindesthöhe wird eine Flughöhe beschrieben, unter welche keine Freigabe erteilt oder keine Radarführung durchgeführt werden darf.
Quelle:Luftfahrt-Presse-Club: Werner Fischbach´s ATC Glossary
| Anm.: In DE beträgt die MRVA bis auf wenige Ausnahmen überall 3000ft GND.
Denkbar wäre, wie es Airway genannt hatte, eine Art Advisory-Service, der hätte aber mit Sicherheit keine staffelnde oder gar lenkende Funktion.
Hierzu wie auch zum Thema IFR in uncontrolled Airspace, gibt es übrigens auch interessante Ausführungen von Herrn Teegen. |
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AirWay eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 14.11.2002 Beiträge: 67
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Verfasst am: Do, 21 Nov 2002, 13:40 Titel: |
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Natürlich meine ich den Luftraum G und dort darf es keine Radarführung oder Staffelung geben, sondern nur ne advisory, wer noch so da rumfliegt.
Übrigens wird in Luftraum E IFR zu VFR nicht gestaffelt, es gilt see and avoid. Auch die nach IFR fliegende 757 muss dem VFR Motorsegler ausweichen, wenn er in E von rechts kommt. Diese Tatsache scheinen aber nicht alle IFR Piloten reflektiert zu haben und denken, der Controller wirds schon Richten während dieser davon ausgeht, dass die Piloten wissen, in welchem Luftraum sie sich bewegen. |
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Pohleair Family-Member
Hier seit: 02.06.2002 Beiträge: 179 Ort: Dorfen i. Obb., N 48 16 3 E 12 09 7
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Verfasst am: Do, 21 Nov 2002, 14:21 Titel: Airspace E |
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Danke für den Hinweis,
ich war bisher auch der Meinung, in E würde IFR von VFR gestaffelt. Allmählich keimt mein Interesse am Ordner "Luftrecht" meines Gröger IFR/CPL Lehrgangs hoch, den ich schon so lange vor mir herschiebe, weil ich ihn für uninteressant hielt (und sowas macht man ja immer zuletzt). Ich glaube, ich werde ihn jetzt doch mit etwas mehr Begeisterung anpacken |
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AirWay eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 14.11.2002 Beiträge: 67
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Verfasst am: Mo, 25 Nov 2002, 13:05 Titel: |
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Übrigens, fast alles findet man auch im Jeppesen Airway Manual, General, unter Air Traffic Control.
Grüsse |
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