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Luftfahrtrolle

 
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Softwareminister



Hier seit: 20.04.2007
Beiträge: 4
Ort: Niedernhausen / Taunus

BeitragVerfasst am: Fr, 27 Apr 2007, 11:08    Titel: Luftfahrtrolle Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

angeblich kann ja jeder in Braunschweig eine Anfrage zu Einträgen in der Luftfahrtrolle machen ... es scheint aber nicht Web - basiert zu gehen, zumindest habe ich nichts finden können.

Weiß jemand genaueres ? Tut sich das die LBA wirklich an, den Aufwand per schriftlicher / telefonischer Anfragen "von Hand" abzuarbeiten ?

Danke für jede Info ....

Alex
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ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Fr, 27 Apr 2007, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alex,

Zitat:
Tut sich das die LBA wirklich an, den Aufwand per schriftlicher / telefonischer Anfragen "von Hand" abzuarbeiten

Ja, genauso ist es! - Datenschutz!!!
Dies ist auch der Grund, warum es keine Meldungen über Neuzulassungen, Löschungen oder Änderungen mehr in den NfL´s zu lesen gibt.

Zitat:
Presseinformation 01/2005 vom 11. Februar 2005
30.000ster Eintrag in die Luftfahrzeugrolle


Ein Flugzeug des Musters McDonnell Douglas (MD) -11 F ist als 30.000stes Luftfahrzeug in die deutsche Luftfahrzeugrolle, das amtliche deutsche Luftfahrzeugregister, eingetragen worden. Eigentümer des Flugzeuges mit dem Kennzeichen D-ALCP ist das Luftfahrtunternehmen Lufthansa Cargo AG mit Sitz in Kelsterbach.

Die Luftfahrzeugrolle wird seit dem 01. August 1959 beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig geführt. Mit dem Eintrag in die Luftfahrzeugrolle und der Vergabe des amtlichen Kennzeichens wird ein Luftfahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen. Das LBA darf aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle nur mit Einverständnis des Eigentümers veröffentlichen.

Weitere Informationen und Rückfragen:
Luftfahrt-Bundesamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: + 49 (0) 531 2355 552
Fax: + 49 (0) 531 2355 751
E-Mail: Cornelia.Eichhorn@lba.de


Die Auskunft, z.B. eine Halterabfrage ist übrigens gebührenpflichtig!

Übrigens: Eine webbasierte Variante wie z.B. bei den USA (www.landings.com) gab es noch nie vom LBA. Es gab mal eine Lfz-Rolle in Buchform, die allerdings wurde nicht vom LBA, sondern vom französischen Verkehrsministerium herausgegeben.
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luftauge
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Sa, 28 Apr 2007, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:

...
Die Auskunft, z.B. eine Halterabfrage ist übrigens gebührenpflichtig!


Soweit mir das mal erklärt wurde, bekommt man die Auskunft auch nicht mehr "einfach so", sondern man muss auch einen triftigen Grund nennen, damit sich jemand die Arbeit macht, also einfach anrufen, und fragen "wem gehört die D-EABC" geht nicht, da sollte man schon etwas vorweisen können.

Gruß Andreas
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