zu eddh.de ... eddh.de
Das eddh.de-Forum
 
 FAQFAQ   SUCHENSUCHEN   MitgliederlisteMitgliederliste   UsergruppenUsergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LOGINLOGIN 

Neues Haftungsrecht?
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    eddh.de Foren-Übersicht -> Air-Laws
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cbrauweiler
eddh.de-Stamm-User


Hier seit: 06.01.2003
Beiträge: 74
Ort: EDBX/ EDAB

BeitragVerfasst am: Mi, 28 Jul 2004, 14:47    Titel: Neues Haftungsrecht? Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,
also, irgendwo habe ich aufgeschnappt, dass ein neues Haftungsrecht für Luftfahrer gilt.
Nachdem der Begriff der Selbstkosten im Gesetz erst vor einigen wenigen Jahren abgeschafft wurde, die Verwirrungen dadurch nur noch größer wurden, bin ich jetzt vollkommen verzweifelt, denn die Haftung soll sich verschärft haben.
Wer weiß was genaues, ab wann gilt es, welche Auswirkungen hat das für Gästeflüge, PAX-Mitnahme etc. ?
(Kann ja ein interessantes Thema sein..... hoffe auf viele Beiträge.
Christian
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Axel
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 30.03.2003
Beiträge: 140
Ort: Halle

BeitragVerfasst am: Mi, 28 Jul 2004, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der AOPA steht was dazu. Wie ich es verstehe, muss man prinzipiell eine Passagierhaftpflichtversicherung abschließen, wenn man jemanden mit Beförderungsvertrag mitnehmen will (also z.B. durch einen Flugschein mit Selbstkostenregelung). Will man das nicht, darf man keinen Beförderungsvertrag abschließen - haftet dann aber wiederrum unbegrenzt nach BGB.

Korrigiert mich. Bin nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe.

http://www.aopa.de/NEWS/2004juli/Haftung.html
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mi, 28 Jul 2004, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

da kann ich Axel nur zustimmen...
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der andere Thread in dieser Forumsrubrik lesenswert.

Sollten bei den Fluggästen zivile Ansprüche nach BGB als Folgeschäden noch auftauchen, so sind diese meines Wissens nicht durch die Insassenversicherung gedeckt.

Es haftet also der Luftfrachtführer bzw. der PIC voll und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für Ansprüche die über die abgeschlossenen Versicherungen hinausgehen.

Helfen kann hier nur eine CSL-Versicherung. Diese deckt auch zivilrechtliche Ansprüche nach BGB ab und zwar mit dem restlichen Geld, was nach der Regulierung der eigentlichen Schäden noch übrig ist.
Möglich ist auch eine private, auf den Piloten abgeschlossene Passagierhaftpflichversicherung. Nachteil: Hohe Prämien!

Infos hierzu beim Fliegermagazin unter "Streitfragen" > 3. Seite
> Thema: "Sind Sie beim Fliegen richtig versichert? - Blechen bis ans Lebensende!"
Hier der Link:
http://cm.jahr-tsv.de/fliegermagazin/internet/streitfragen/fragen/blechen_bis_ans_lebensende.php

Confused
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Axel
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 30.03.2003
Beiträge: 140
Ort: Halle

BeitragVerfasst am: So, 22 Aug 2004, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wie handhabt ihr das, wenn ihr enge Freunde/Bekannte oder Familienmitglieder mitnehmt? Lasst ihr die auch immer den „Beförderungsvertrag“ unterschreiben?

Ich denke z.B. konkret an meine Freundin. Einerseits fände ich es blöd, ihr jedesmal einen Zettel vorzulegen. Andererseits gehen mir Sprüche wie: „Die meisten Ehepaare lernen sich erst bei der Scheidung richtig kennen.“ nicht aus dem Sinn. Zu Deutsch, wir kennen uns gute zehn Jahre. Trotzdem weiß ich nicht, auf welchen Rechten sie im Falle des Falles bestehen würde (vielleicht angestachelt duch eifrige Anwälte).

Klingt vielleicht etwas dusslig und engstirnig. Aber die Frage beschäftigt mich gerade. Ich bin gerade erst glücklicher Lizenzinhaber geworden und befördere nun langsam meine ersten Gäste.
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 23 Aug 2004, 0:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Axel,

der "Beförderungsvertrag", der wie jeder Vertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann bzw. wird, ist eigentlich der berühmte "Flugschein", der dem Passagier ausgehändigt wird.

Aber auch dieser entbindet Dich nicht von zivilen Ansprüchen im Fall des Falles. Auch die Sache mit der Haftungsbeschränkung gemäß "Warschauer Abkommen", die auf jedem dieser Scheine aufgedruckt ist, hilft da nicht endgültig weiter.

Siehe o.g. Link zum Thema aus dem Fliegermagazin.
Man sollte nicht vergessen, dass es zweierlei Dinge sind, über die wir uns unterhalten:
1. Die Schadensregulierung im Luftfahrtbereich durch die gesetzl. vorgeschriebenen Versicherungen.
2. die Haftungsansprüche, die im Nachhinein zivilrechtlich gestellt werden können. Dazu zählen ggf. auch Regressfordeungen seitens der Luftfahrtversicherung bei grober Fahrlässigkeit etc.

Mit einem "Zettelchen" allein ist es da leider nicht getan!
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 23 Aug 2004, 5:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im neuen Forum der AOPA-Germany hab ich folgende Antwort zum Thema CSL-Versicherung gefunden:

Zitat:
Quelle: AOPA-Forum / Beitrag von Norbert Klassen:

.... Die CSL - Deckung ( Combined Single Limit ) stellt eine kombinierte Halter-, Passagier- und Luftfrachtführer - Haftpflichtversicherung dar.

Die Deckungssumme beträgt hierbei für alle Sparten pauschal für Personen und Sachschäden je Schadenereignis die hohen Halter - Haftpflichtsummen (mindestens 3 Mio. € bis 1.200 kg MTOW).

Die CSL - Deckung schließt die Haftung nach BGB (unbegrenzte Verschuldenshaftung) mit ein. Ein Beförderungsvertrag ist hierbei nicht notwendig.

2. Verschuldenshaft nach BGB

LuftVG § 48 (1) .......Ist jedoch der Schaden ....vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden, so bleibt die Haftung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften unberührt; die Haftungsbeschränkungen dieses Unterabschnitts gelten in diesem Falle nicht.

Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Fehlen eines Beförderungsvertrages nützt eine normale Passagierhaftpflichtversicherung herkömlicher Art nichts, selbst wenn diese vorhanden ist, zahlt sie nicht (oder fordert es zurück), es tritt eine Haftung des Luftfrachtführers / Piloten unbegrenzt nach BGB ein.

(Schadenrisiko: hoch, Schmerzensgeld, Unterhalt, Invalidität, etc.)

Da es sich hier um das größte Risiko handelt, sollte hier unbedingt Vorsorge getroffen werden, die beste Möglichkeit hierzu ist eine CSL - Versicherung, diese stellt die hohen Haftungssummen aus der Halter - Haftpflichtversicherung auch für die BGB - Verschuldenshaftung gegenüber Passagieren zur Verfügung. - sehr empfehlenswert, da größtes Risiko abgedeckt - (...)

Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Axel
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 30.03.2003
Beiträge: 140
Ort: Halle

BeitragVerfasst am: Mo, 23 Aug 2004, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, d.h. ich muss mich bei meinem Verein erkundigen, ob eine CSL-Versicherung für die Flugzeuge abgeschlossen ist.

Wenn nicht, brauche ich IMMER einen Beförderungsvertrag und darf selbstverständlich keinen Unfall grob fahrlässig verschulden, um der unbegrenzten BGB-Haftung zu entgehen.

Wenn ja, deckt diese immerhin 3 Mio. pro Schadensfall ab. Ungeachtet eines Beförderungsvertrages und einer evtl. groben Fahrlässigkeit (?).

So habe ich das jetzt verstanden. Ich werde mal unseren Vorsitzenden kontaktieren. Irgendjemand müsste ja eigentlich wissen, welche Versicherungen existieren und was genau drin steht.

Ich danke dir ATCler!
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ATCler
Family-Member


Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 24 Aug 2004, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Axel,

dazu mußt du nicht unbedingt deinen Vorstand fragen...

Zzwar müssen deutsche Flugzeuge i.d.R. nicht wie ausländisch zugelassene, ihren Versicherungsschein ständig mitführen, aber in 90% aller Fälle findest Du zumindest eine Kopie davon im Bordbuch, da wo alle Unterlagen des Lfz, zu finden sind.

Dann mußt Du einfach nur mal den Vers-Schein ansehen, ob da was von CSL oder Combined Single Liability steht.

Übrigens, die Überprüfung der Vollständigkeit, Gültigkeit und Korrektheit der Unterlagen des Lfz, zählen neben dem Abhaken auf der Checkliste, auch zu §3a LuftVO "Flugvorbereitung".
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Axel
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 30.03.2003
Beiträge: 140
Ort: Halle

BeitragVerfasst am: Di, 24 Aug 2004, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Übrigens, die Überprüfung der Vollständigkeit, Gültigkeit und Korrektheit der Unterlagen des Lfz, zählen neben dem Abhaken auf der Checkliste, auch zu §3a LuftVO "Flugvorbereitung".


Stimmt. Erwischt. Ich merke, ich muss mir noch einige regelmäßige Handlungsweisen angewöhnen.
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Axel
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 30.03.2003
Beiträge: 140
Ort: Halle

BeitragVerfasst am: Mo, 08 Nov 2004, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Gehört zwar nicht in diesen Thread...

... aber ich habe mir eine persönliche Checkliste gebastelt, die direkt am Flugdurchführungsplan hängt. Da hake ich alles ab, was nötig ist - neben Sprit, Gewicht und dergleichen, alle "Zettel", die ich dabei haben muss (von Lizenz bis Lufttüchtigkeitszeugnis).

Ich starte seit dem sehr viel entspannter. Der Gedanke "Haste was vergessen?" ist nicht mehr im Kopf.
Nach oben
User-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    eddh.de Foren-Übersicht -> Air-Laws Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB 2 © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de