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Gast
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Verfasst am: Do, 25 Aug 2005, 9:53 Titel: achtung ein bisschen offtopic frage zu feuer-mach-recht |
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hi. hab heute morgen ein wunderschönes feuer in meinem eigenen garten gelegt. da kommt doch tatsächlich mein nachbar und sagt: abfall verbrennen ist verboten. hab keinen abfall. aber die hecke! ok die hecke verbrenn ich nicht mehr. nur noch holz. da sagt er offenes feuer in geschlossenen ortschaften sei verboten. das wär ja zu verbieten zu grillen! oder kerzen im garten aufzustellen. in meinem eigenen garten!! also, weiß jemand von euch das besser? ich würd nämlich gern mal wieder grillen... danke! |
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PitCock eddh.de User
Hier seit: 02.02.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: Do, 25 Aug 2005, 10:46 Titel: |
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Da hat dein Nachbar nicht so ganz unrecht.
Ich kenne es so das die Gemeinde extra Tage festlegt an denen Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, ansonsten muß man, glaube ich, eine Genehmigung einholen.
Grillen und Krerze fallen da aber mit Sicherheit nicht darunter.
Viele Grüße
PitCock |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 25 Aug 2005, 11:39 Titel: |
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Hallo captain_petz,
das Abrennen von Gartenabfällen, Restholz (z.B. auch Baumresten etc. im Wald), Sonnwendfeuer u.s.w. ist anzeigepflichtig bei Deiner Gemeinde oder Stadt. Das Abrennen ist gemäß deren Satzung nur in den Monaten September bis Mai (in etwa) erlaubt. Näheres erfährst Du dort.
Übrigens bekommen wir als Platzkontrollstelle eine Kopie der Anmeldung, wenn es sich um Abbrand in unmittelbarer Nähe zu einem Flugplatz handelt, damit auch wir wissen das dies eine kontrollierte Verbrennung ist.
So kann man auch ggf. eine Info an Piloten geben, falls der Qualm durch den Anflugsektor zieht. |
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EDCG eddh.de User
Hier seit: 14.03.2005 Beiträge: 23 Ort: Güttin
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Verfasst am: Do, 25 Aug 2005, 12:25 Titel: Morjen |
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Also bei uns ist das Verbrennen von Gartenabfällen im Mai und September erlaubt, ist aber halt ein mecklenburger Kaff.
Peter |
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Gast
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Verfasst am: Do, 25 Aug 2005, 13:48 Titel: |
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also wir haben nicht mai noch september, und ich sehe ja ein, dass ich besser keine gartenabfälle verbrenne (vor allem nicht so feucht)
aber wir haben trockenes holz gelagert, das wir schließlich auch IM haus verbrennen dürfen. wo ist nun der unterschied zum grillen, denn wenn ich so schönes holz hab kauf ich mir nicht extra kohle...??
danke schonmal für die hilfreichen hinweise! paddy |
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Holger Dell eddh.de-Premium-User
Hier seit: 22.04.2003 Beiträge: 159 Ort: Deutschland
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Verfasst am: So, 28 Aug 2005, 22:17 Titel: |
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Zitat: | wo ist nun der unterschied zum grillen, denn wenn ich so schönes holz hab kauf ich mir nicht extra kohle...?? |
Wie, Du hinterfragst die Entscheidungen der Obrigkeit, elender Untertan?!
Das wäre ja noch schöner, wenn hier jeder Fragen stellen könnte wie er wollte.
Wenn die Obrigkeit entscheidet, daß Feuermachen verboten ist, dann hat das schon seine Gründe.
Also aus das Feuerchen und artig den Elektrogrill eingeschaltet - Sonst gibts Anzeige!!!!!!!!! |
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