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Toemmes eddh.de User
Hier seit: 30.09.2004 Beiträge: 21 Ort: EDAZ
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Verfasst am: Sa, 18 Nov 2006, 18:46 Titel: CVFR Erweiterung |
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Frage an die Spezialisten :
- Ist für die CVFR Prüfung ein Theoriekurs zwingend oder kann man selber lernen + sich dann zur Prüfung anmelden ?
- Wer prüft ???? (Flugschule???)
- Gibt es eine Frist zwischen bestandener Theorieprüfung und der praktischen Prüfung ?
Grüße ausm kalten Berlin
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rth eddh.de-Premium-User
Hier seit: 12.08.2005 Beiträge: 163
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Verfasst am: Sa, 18 Nov 2006, 21:25 Titel: |
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Gem. § 135 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV (aktuelle Fassung) sind für den Erwerb der CVFR-Berechtigung die Vorschriften der LuftPersV vom 23.12.1998 anzuwenden. Die "Berechtung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge" wurde in § 82 LuftPersV (alte Fassung) geregelt.
Gefordert werden:
- 30 Unterrichtsstunden (à 45 min) theoretische Ausbildung in Luftrecht, Navigation und Technik (§ 82 Abs. 3)
- 300 Gesamtflugstunden
- oder 60 Stunden PIC ab Erhalt der PPL innerhalb der letzten drei Jahre, daovn 20 Stunden Überland (§ 82 Abs. 4)
- 10 Stunden praktische Ausbildung mit Fluglehrer (§ 82 Abs. 5)
- theoretische und praktische Prüfung (§ 82 Abs. 6)
Die Prüfungen sind bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde abzulegen (§ 22 Abs. 1, 2 LuftVZO). Die theoretische und praktische Ausbildung muss jeweils innerhalb der letzten 5 Monate vor der entsprechenden Prüfung erfolgen (§ 82 Abs. 3 und 5). Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung zumindest teilbestanden werden (§ 128 Abs. 9 LuftPersV (alte Fassung)). |
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Toemmes eddh.de User
Hier seit: 30.09.2004 Beiträge: 21 Ort: EDAZ
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Verfasst am: So, 19 Nov 2006, 12:18 Titel: |
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...viiiiiiieln Dank für die Info, hoffe, die 10 Ausbildungsstunden lassen sich für die Verlängerung anrechnen (als PIC).
Gruß |
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Axel eddh.de-Premium-User
Hier seit: 30.03.2003 Beiträge: 140 Ort: Halle
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Verfasst am: Sa, 25 Nov 2006, 12:39 Titel: |
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Ja, lassen sie sich. Bei mir ging's jedenfalls. Ich habe mit der neuen Lizenz nach der CVFR-Prüfung gleich die Verlängerung mitbekommen - ohne extra einen Antrag gestellt zu haben. Ich war ehrlich überrascht von der Freundlichkeit der Behörde. Sie wollten nicht mal die fehlenden zwei Stunden nachgewiesen haben. "Das sie die geflogen sind, glaube ich ihnen auch so". Hab mich fünfmal bedankt und mir innerlich versprochen, mein Vorurteil gegen jede Art von Verwaltung zu überdenken. |
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Toemmes eddh.de User
Hier seit: 30.09.2004 Beiträge: 21 Ort: EDAZ
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Verfasst am: Sa, 25 Nov 2006, 14:06 Titel: |
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...mit den Damen vom Referat VII in Berlin lief auch alles reibungslos...
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SaFu eddh.de User
Hier seit: 12.04.2007 Beiträge: 38 Ort: Stuttgart
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Verfasst am: So, 11 Nov 2007, 20:57 Titel: |
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Hallo!
Dazu habe ich noch eine Anschlussfrage:
Ich möchte im Frühjahr auch meine CVFR-Berechtigung machen (habe momentan GPL (TMG). Dann hätte ich mit Bestehen ja den JAR-FCL mit CR TMG.
Frage: Könnte ich diese Ausbildung auch auf SEP machen (habe ich noch nie geflogen), Prüfung dann auch auf SEP und somit Erhalt von JAR FCL mit CR TMG und SEP? Oder ist für CR SEP und TMG jeweils eine eigene praktische Prüfung erforderlich? [Hintergrund: Will einfach mal vom Weihnachtsgeld so einen Blecklumpen von Cessna bewegen , 10h Praxisausbildung sind drin, aber aus Kostengründen dann zum Sonntagsfliegen weiter Super Dimona fliegen].
Vielen Dank für eine Antwort,
Christoph |
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Holger Dell eddh.de-Premium-User
Hier seit: 22.04.2003 Beiträge: 159 Ort: Deutschland
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Verfasst am: Mo, 12 Nov 2007, 14:02 Titel: |
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Zitat: | Frage: Könnte ich diese Ausbildung auch auf SEP machen |
Nein, aber Du kannst zuerst das CVFR auf TMG machen und damit den JAR-FCL PPL mit TMG CR bekommen. Anschliessend ein SEP CR (Classrating) machen und schon bist Du billigstmöglich zur Berechtigung für E-Klasse Flieger gekommen.
Viel Spass! |
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Piper eddh.de User
Hier seit: 16.05.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: Di, 13 Nov 2007, 8:36 Titel: Schule nach Erleichterungen fragen hilft ! |
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"Gem. § 135 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV (aktuelle Fassung) sind für den Erwerb der CVFR-Berechtigung die Vorschriften der LuftPersV vom 23.12.1998 anzuwenden. Die "Berechtung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge" wurde in § 82 LuftPersV (alte Fassung) geregelt. "
..... ist grundsätzlich richtig, CVFR gab es nur in England und Deutschland und mittlerweile gibt es diese Berechtigung nicht mehr. Benötigt wird die Berechtigung jedoch noch für D alte ICAO - Lizenzen um diese auf JAR FCL PPLA umschreiben zu können (Anhang 1 zu JAR FCL 1.005 (1)b PPL ICAO -> PPL JAR FCL).
Dabei gibts eine Menge Erleichterungen, dann wird die Berechtigung zwar nicht mehr in die Lizenz eingetragen, dafür gibts gleich eine JAR FCL PPL und die Sache hatte sich erledigt (diese ist zwingend mit den Rechten der CVFR-Berechtigung).
Z.B. wurden die 60 Stunden PIC ab Erhalt der PPL nicht mehr verlangt, und auch die Theorie mit Fristen wurde in manchen Ländern recht flexibel gehandhabt (Deine Schule fragen, Ausbildung ist über Schule zwingend erforderlich).
Auch kannst Du von den 10 Flugstunden 5 Flugstunden auf einem Simulator fliegen, das geht wenn die Schule einen FNPT II vom LBA hierfür genehmigt bekommen hat.
Nach wie vor Klasse (wegen seiner Einfachheit und guten Funktionalität) ist der Sim von Tim´s Air Navigation Simulator (benötigt JAVA) link hier:
http://www.mfa.aero/html/menu/training/nav_uebungsgeraet.htm
Die Prüfung wird durch die Schule beantragt, der Prüfer wird vom RP / Luftamt bestimmt.
Besonders interessant ist die Möglichkeit vom früheren PPL B (Motorsegler, jetzt auch PPL C mit TMG) durch einfaches Nachholen der CVFR Prüfung (muss auf TMG sein) einen "vollwertigen JAR FCL PPLA mit Classrating TMG" zu erhalten. Danach classrating SEP erwerben (geht sehr einfach über Schule) und alle Flugzeuge bis zur Antonov 2 stehen im Schein !
Gruß aus Augsburg |
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SaFu eddh.de User
Hier seit: 12.04.2007 Beiträge: 38 Ort: Stuttgart
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Verfasst am: Di, 13 Nov 2007, 9:20 Titel: |
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Okay, dann also erst CVFR-Berechtigung mit TMG um so JAR-FCL Schein zu bekommen. Dann das CR SEP.
Vielen Dank für die Antworten,
Christoph |
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