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Bumelbee eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 19.06.2002 Beiträge: 48 Ort: Wasserburg/Inn - EDMY
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Verfasst am: Sa, 29 März 2003, 11:42 Titel: Warum JAR machen ? |
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Hallo!
1.)
Ich hab einen deutschen PPL-A ohne CVFR.
Wenn nach Einführung der JAR mein deutscher PPL-A, sofern ich die Verlängerungsauflagen nach JAR erfülle, uneingeschränkt gültig bleibt, für was brauche ich dann den JAR-PPL-A???
Warum soll ich versuchen, meine Lizenz in einen PPL-A nach JAR umzuschreiben?
Leute, ich verstehs einfach nicht. Hat irgendjemand für mich einen nachvollziehbaren Grund?
2.)
Kann ich nach einführung der JAR immer noch die "alte" Variante des CFVR´s zu meinem deutschen PPL-A erwerben?
Danke für eure Anworten. Mal sehen, ob Ihr mich aufklären könnt |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Sa, 29 März 2003, 23:45 Titel: |
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Antwort zu Frage 1
Wir hier in der Schweiz konnten nach Einführung von JAR-FCL keine Lufträume der Klassen F und aufwärts mehr befliegen und auch nicht mehr ins Ausland (selbst wenn man dort in unkontrolliertem Luftraum bleiben wollte). Wer also nur im unkontrollierten Luftraum in Deutschland bleibt, kann weiter ohne JAR Ausweis und mit dem ICAO Ausweis ohne CVR / Voice Eintrag weiterfliegen.
Antwort zu Frage 2
In der Schweiz konnte man das nachträglich machen. Mit einem 2 stündigen Theorie Kurs war man zudem fit, sich seine ICAO Lizenz in eine JAA Lizenz umschreiben zu lassen.
Umwandeln macht dann Sinn, wenn man im JAA Ausland ohne weitere Formalitäten Flugzeuge chartern oder weitere Einträge in seinen Ausweis erwerben will.
Erneuern muss man bei uns nun ohnehin exact nach den Regeln ders JAR-FCL auch dann, wenn man noch einen ICAO Ausweis hat.
Ich selber habe aber trotzdem nicht umgewandelt, da mir persönlich mit CVR und Voice Eintrag in der ICAO Lizenz und mit einem eigenem Flugzeug, das ich ausschliesslich fliege, keine Nachteile erwachsen. Hauptäschlich aber auch darum nicht, weil ein Zürückwechseln von der JAA auf die ICAO Lizenz ausgeschlossen ist.
Hans |
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crossflight eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 02.06.2002 Beiträge: 53 Ort: Heppenheim/Bergstraße
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Verfasst am: So, 30 März 2003, 21:35 Titel: |
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Hallo Bumelbee,
ein deutsche Lizenz ohne CVFR wird nicht umgeschrieben. Man darf damit nur noch national Fliegen.
Ein nachträglicher Erwerb von CVFR wird bei der Verlängerung automatisch in eine JAR-Lizenz umgeschrieben.
Die nationale Lizenz wird weiterhin bleiben und zu erwerben sein, weil sie einfach billiger ist. Halt auch mit den Nachteilen, nur national Fliegen zu dürfen! :oops: |
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