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PPLA und JAR FCL

 
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frankito
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Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Mo, 05 Mai 2003, 11:11    Titel: PPLA und JAR FCL Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nach Auskunft des LBA ist die "alte" PPLA (auch wenn die Ausbildung, VOR dem 1.5.2003 begonnen und NACH diesem Datum abgeschlossen wurde), im Ausland voll gültig. Man muss sie nur "validieren", dh. die Lizenz bei den entsprechenden ausl. Behörden anerkennen und umschreiben lassen.

Andernfalls müssten ja alle Inhaber der "alten" deutschen PPLA die CVFR Berechtigung erwerben, ihre Lizenz anschließend in JAR FCL umwandeln lassen, damit sie (wie vorher auch) im Ausland fliegen dürften. Das dies Quatsch wäre, hat sogar das LBA eingesehen und mir auf der AERO in einem Gespräch auch bestätigt. Das gilt wie gesagt (wie zB in meinem Fall) auch für diejenigen unter uns, die derzeit ihre Ausbildung machen und VOR dem 1.5.2003 damit begonnen haben. Sie erwerben die alte PPLA mit ALLEN Rechten, wie alle anderen Inhaber dieser Lizenz.

Vorteil der JAR-Ihnaber: sie brauchen in vielen europäischen Ländern keine Validierung, also haben sie keinen Papierkrieg mehr, wenn sie im Ausland fliegen möchten.

Wer also CVFR hat oder machen will, kann die neue JAR Lizenz durch Umschreibung erhalten. Das macht vielleicht auch Sinn, denn Behördenstress bei Auslandsflügen zu vermeiden ist ja ne feine Sache.

Very Happy

Soweit mein Senf.

Gruß, Frank
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 05 Mai 2003, 12:10    Titel: PPLA und JAR FCL Antworten mit Zitat

Hallo frankito,

frankito schrieb:

...nach Auskunft des LBA ist die "alte" PPLA (auch wenn die Ausbildung, VOR dem 1.5.2003 begonnen und NACH diesem Datum abgeschlossen wurde), im Ausland voll gültig. Man muss sie nur "validieren", dh. die Lizenz bei den entsprechenden ausl. Behörden anerkennen und umschreiben lassen.


Hier möchte ich darauf hinweisen, daß dies nur für Nicht-EU-Staaten, also Drittstaaten gilt.
Innerhalb der EU gilt der neue §28a LuftVZO. Mit anderen Worten (und nach Rücksprache mit meiner Luftamt) gilt der "Grandfather´s-Rights"-Bestandsschutz.
Es gibt für den "alten Schein" keine Übergangsfristen oder ähnliches! Er ist unbefristet weiter gültig!

Siehe auch den übersichtlichen Prospekt des DAeC, der dort unter der Rubrik "Recht" auch downloadbar ist.
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frankito
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Hier seit: 20.09.2002
Beiträge: 135
Ort: Lissabon

BeitragVerfasst am: Mo, 05 Mai 2003, 16:21    Titel: ... oweh, wie denn jetzt? Antworten mit Zitat

... ähem... nun hast du mich doch etwas verwirrt, dabei dachte ich, ich hätte mittlerweile alles kapiert.

Embarassed

Ich konstruiere mal den folgenden Fall, der für mich real sein wird, da ich bald in den genannten Ländern fliegen möchte.

Ich bin Inhaber der "alten" deutschen PPLA und chartere in Lissabon, Portugal ein Flugzeug. Damit fliege ich nach Spanien (zB Gibraltar) und von dort aus nach Marokko und die gleiche Strecke wieder zurück. Portugal ist ein EU Land, Spanien auch, Marokko nicht.

Wo muss ich nach deiner Ansicht nun validieren? Muss ich überhaupt? Auch für die Einreise in Marokko?

Mein vorangegangener Thread sollte nicht der Weisheit letzter Schluss sein, sondern lediglich wieder geben, was mit das LBA mitgeteilt hat. Nur hast du Thomas mich gerade nicht erhellt, sondern eher etwas verwirrt, daher nun diese Nachfrage und ein Praxisbeispiel zum besseren Verständnis.

Gruß, Frank
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Mo, 05 Mai 2003, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

sorry,... Embarassed wollte Dich nicht ins JAR_FCL-Nirwana schicken.

Ich geb ja zu, dass das Ganze alles etwas gewöhnungsbedürftig ist und auch die Behörden sicherlich ihre Einarbeitungszeit brauchen. Auch ist davon auszugehen, das der neuen 1.DVO zur JAR-FCL für LuftPerV und LuftVZO noch einige folgen werden. Würde mich wundern, wenn´s nicht so wäre...

Also ich verstehe Dein Beispiel so:
Nach Spanien und Portugal: Einsteigen, losfliegen (natürlich unter Berücksichtigung der Vorschriften des jeweiligen LAndes. Dort gibt es sicherlich auch soetwas wie unseren §28a LuftVZO.

Marokko: Validation und sich über die Einfluggegebenheiten und luftrechtlichen Vorschriften erkundigen, die aber mit der Lizenz erst mal nichts zu tun haben sollten.

Jedenfalls fliege ich für meinen Teil innerhalb der EU - schließlich haben wir ja einen ICAO-konformen "alten Schein - weiterhin durch EU-Europa!
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Grumman Tiger
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Hier seit: 11.06.2002
Beiträge: 153
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Di, 17 Jun 2003, 8:10    Titel: Validation ? Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

ich habe das mal bis hierhin verfolgt. Den Fall Portugal -> Spanien und dann nach Marokko spinne ich jetzt mal weiter. Man benötigt eine Validation - klar, ist ja Afrika, was völlig anderes. Meistens wird dann ja auch ein Checkflug gemacht etc.

Aber: gibt es eigentlich eine Regelung, "WANN" (vor Einflug/nach Einflug) man eine Validation machen soll?

Ich habe also z. Zt. einen PPL-A (alt oder neu ist ja für Afrika "wurscht"), und müsste ja theoretisch erstmal zu Fuß nach Marokko, um eine Genehmigung zu bekommen. Denn in dem Moment, wo ich in ein Land einfliege, erlischt die Berechtigung für diesen Teil der Erde, und dann wird's kritisch Rolling Eyes . Und die Marokkanischen Gefängsnisse... Shocked

In Botswana stand ich vor dem Problem nicht, da flog ich mit Linie hin, habe dort den Check gemacht, und konnte los. Aber wie sieht's mit dem direkten Einflug in das "neue Land" aus. Weißt Du da vielleicht irgendwo eine Quelle? Muß ich zur Botschaft?

Gruß Rick
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Di, 17 Jun 2003, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rick,

Shocked also mit Afrika und solchen Geschichten bin ich völlig überfragt!
Sicher ist vermutlich nur eines, dass es mit den neuen Lizenzen vermutlich u.U. ein paar Probleme geben kann, weil sie einfach noch niemand richtig kennt... nicht mal im eigenen Land.. hihi.

Ich denke mal, wenn Du mit dem "eigenen" D-registrierten Flieger dorthin fliegst, wirst Du vermutlich gar keine Validation brauchen. Wenn Du "unten" charterst, wird halt ein wie von Dir erwähnder, Check-Ride erfoderlich sein...
....ist jedenfalls meine Vermutung!

Sorry, mehr fällt mir dazu auch net ein... *schluchtz*
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Grumman Tiger
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Hier seit: 11.06.2002
Beiträge: 153
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mi, 18 Jun 2003, 6:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mach ja nix, Thomas. Du bist ja auch hier "Türmer" und nicht in Afrika...

Viele Grüße
aus Hamburg
Rick
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