ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mo, 10 Mai 2004, 18:17 Titel: |
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Hallo Holger,
stimmt, die Aussage ist u.U. mißverständlich .
Man braucht keine explizite Flugverkehrskontrollfreigabe (wohl aber einen Flugplan) im unkontrollierten Luftraum, sie gilt mit Flugplanaufgabe als erteilt!
Hier nochmals wie es korrekt und vollständig ist:
Grundlage: NfL I-185/01
"Mit Änderung des §25 Abs. 1 Nr.2 LuftVO ist für sämtliche VFR-Flüge bei Nacht, soweit sie über die Umgebung des Flugplatzes hinausführen, ein Flugplan zu übermitteln und nach §26 Abs.1 Satz 1, Nr.1 LuftVO eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen."
Hintergrund ist u.a. die Einführung eines kontrollierten Luftraums Klasse E entlang der milt. Nachttiefflugstrecken... |
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