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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mi, 16 Feb 2005, 12:58 Titel: Zahn gezogen - Lizenz weg! |
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Wer war den neulich gerade beim Zahnarzt, und hat eine örtliche Betäubung bekommen? Keiner? Na, der eine oder andere hat sich vielleicht eine Grippeschutzimpfung geholt? Ja? Prima. Dann lebst Du ja gesund - nur fliegen darfst Du dann nicht mehr!!
Auszug aus dem JAR-FCL 3.040 c - Eingeschränkte flugmedizinische Tauglichkeit:
"Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses hat in folgenden Fällen unverzüglich die Weisung der zuständigen Stelle, eines flugmedizinischen Zentrums oder eines flugmedizinischen Sachverständigen einzuholen:
(1) nach einem stationären Klinik- oder Krankenhausaufenthalt von mehr als 12 Stunden; oder
(2) nach einem chirurgischen Eingriff oder *EINER INVASIVEN MASSNAHME*; oder
(3) bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten; oder
(4) wenn das ständige Tragen einer korrigierenden Sehhilfe erforderlich wird."
Im Klartext: das LBA sagt, dass jede der oben aufgezählten Massnahmen eine invasive Massnahme ist, die die Flugtauglichkeit einschränkt; nicht nur vorübergehend, sondern bis auf Weiteres fluguntauglich macht. Das Medical ruht - und damit wird die Lizenz ungültig!
Und nun? Telefonische Rücksprache mit dem Fliegerarzt, der das vielleicht in der Akte vermerkt und der mir dann pro Anruf jeweils ein neues "Go" bzw. eine neue Weisung gibt? Wird das in der Akte vermerkt, damit der Versicherungsschutz bzw. die Lizenz aktiv bleibt und man das nachweisen kann? Vielleicht hat der Arzt dann bald eine 0190... Nummer, damit die Gebühren gleich mit eingezogen werden?
Also: Nach einem Zahnarztbesuch fliegen? Der Zahn kann Dir gezogen werden...
ATC'ler, Du bist doch fit in den Gesetzen - weißt Du einen Rat oder kannst mir das erklären?
Rick
(ungeimpfter Gebissträger) |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mi, 16 Feb 2005, 13:27 Titel: |
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Ich würde da jetzt nicht gleich in Panik verfallen.
"Invasiver" Eingriff klingt zwar heftig, und mag auch Zahnbehandlungen und einige andere Eingriffe beinhalten, am besten beim Flugmediziener nachfragen, der sollte es am Genauesten wissen.
Wäre wohl absolut lächerlich, wenn man wegen eines ehemals schmerzenden und darum entfernten Zahns nicht mehr fliegen dürfte, bzw. ein Gutachten einholen müsste, oder ?
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Kollegen über diese Thema, es sieht so aus:
Trifft eine der von Dir aufgezählten Voraussetzungen zu, ohne dass du Deinem Flugmediziner es mitgeteilt hast, und das LBA oder der ME erfährt es nachträglich, ist er zur Anzeige verpflichtet. Es ging dabei um einen konkreten Fall, in dem ein Pilot zu einer dieser Fachuntersuchungsstellen muss, und sich die Flugtauglichkeit wiederholen muss.
Andererseits ist heutzutage wirklich Alles denkbar...
Gruß Andreas |
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metal eddh.de-Premium-User
Hier seit: 24.07.2004 Beiträge: 106 Ort: EDMM
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Verfasst am: Mi, 16 Feb 2005, 14:07 Titel: Re: Zahn gezogen - Lizenz weg! |
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Grumman Tiger schrieb: |
Und nun? Telefonische Rücksprache mit dem Fliegerarzt, der das vielleicht in der Akte vermerkt und der mir dann pro Anruf jeweils ein neues "Go" bzw. eine neue Weisung gibt? |
Exakt! Kannst ja berichten, wie's ausgegangen ist!
Grüsse
Andreas |
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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mi, 16 Feb 2005, 14:24 Titel: |
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Hi Andreas,
nein, nein, Panik habe ich nicht Aber zu denken gibt mir das hier schon.
Wie das ausgeht? Ganz einfach - ich geh' nicht mehr zum Zahnarzt (iiiggit!) - oder unmittelbar vor meiner Verlängerungsuntersuchung.
luftauge schrieb: |
Wäre wohl absolut lächerlich, wenn man wegen eines ehemals schmerzenden und darum entfernten Zahns nicht mehr fliegen dürfte, bzw. ein Gutachten einholen müsste, oder ?
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Ja, für Lächerlichkeiten sind schon einige Bestraft worden... und wie.
Gruß
Rick
PS: Soll ich jetzt ernsthaft jedesmal den Fliegerarzt anrufen? Ich glaub, ich geh' ab sofort zum Homöophaten, da gilt das nicht. |
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Ninety eddh.de User
Hier seit: 05.12.2004 Beiträge: 15 Ort: HH
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Verfasst am: Mi, 16 Feb 2005, 14:58 Titel: |
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also, wenn es um medikamente geht, soll man doch nur seinen fliegerarzt fragen, ob das klar geht. das wird auch nirgens vermerkt. ich hab im sommer ein bisschen heuschnupfen, da nehm ich regelmäßig lorano. die hat mein fliegerarzt mir gesagt, da die nicht müde machen oder so. ich würde immer als erstes den fliegerarzt befragen. der wird das schon wissen. und der wird einen da wohl nicht irgendwo reinreissen, wo es nicht nötig ist. man sollte nur auf ihn hören!! :D irgendwo stand auch, wie lange man nach gewissen eingriffen nicht fliegen soll. bei impfungen z.b. war das glaub ich ne knappe woche. wenn es nach den gesetzestexten gehen würde, dürfte man ja gar nichts mehr machen. :?
und sonst, gibt es eben keinen zucker mehr oder du kaufst dir ein gebiss! :wink: |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mi, 16 Feb 2005, 15:00 Titel: |
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Zitat: | PS: Soll ich jetzt ernsthaft jedesmal den Fliegerarzt anrufen? |
Ja klar, das wäre am Sichersten
Nee, ich würde beim Doc anrufen, und mir so eine Liste kopieren lassen, das sollte kein Problem sein, zumindest hat man sich das ewige Anrufen gespart. Vielleicht gibts auch Zusammenfassungen, so dass man sich nicht auch noch extra eine richtig fette "Flugmedizinische Checkliste" ins Regal stellen muss.
Mit lächerlich meinte ich eigentlich den Behördenwahnsinn - aber hast schon Recht, man kann gar nicht so dumm denken, wie es passieren kann...
Gruß Andreas |
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swisscubpilot eddh.de-Premium-User
Hier seit: 03.06.2002 Beiträge: 218 Ort: CH-6052 Hergiswil
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Verfasst am: Mi, 16 Feb 2005, 19:28 Titel: |
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Das Resultat solcherlei Blödsinn wird einfach sein, dass ein Grossteil sinnvoller Einschränkungen auch nicht mehr beachtet wird.
Es ist wie beim Steuernzahlen: wenn ein gewisser Punkt überschritten ist, dann wird nur noch beschissen, und das sogar mit gutem Gewissen.
Hans |
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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Do, 17 Feb 2005, 6:44 Titel: |
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Hallo Hans -
solche Worte von Dir? Vorsicht - das Finanzamt hat auch Internet
Bei so simplen Themen wie z.B. Blutspenden wird sich doch jeder Pilot in Zukunft überlegen, ober er den anschliessenden Behördenwahnsinn mitmacht, oder nicht. Da liegt man auch immer ein paar Stunden im Krankenhaus, oder man schaut auf die Uhr, und sieht zu, dass man nach 11 Stunden und 55 Minuten die Location verläßt...
Das Beste an dieser Geschichte ist: diese Vorschriften kennt kaum einer, ist wohl auch besser so. Sonst haben wir bald folgenden Zustand:
Woran erkennst Du einen Piloten?
Wenn der berühmte Satz kommt "...ist hier zufällig ein Arzt?" -> ... und einer steht, auf geht
Gruß
Rick
Zuletzt bearbeitet von Grumman Tiger am Fr, 18 Feb 2005, 6:58, insgesamt einmal bearbeitet |
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Roho eddh.de-Premium-User
Hier seit: 13.08.2004 Beiträge: 131 Ort: EDVK
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Verfasst am: Do, 17 Feb 2005, 14:36 Titel: |
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Ich persönlich sehe nur folgende Möglichkeiten des Handelns:
1. Ignorieren = Fliegen ohne Lizenz mit allen straf- und privatrechtlichen Folgen.
2. Nur in Akten (z.B. KrVers) vermerkte Maßnahmen anmelden = Fliegen ohne Lizenz mit allen o.a. Folgen wenn es trotzdem rauskommt.
3. Zähneknirschend akzeptieren in enger Abstimmung mit Fliegerarzt = Fliegen mit Lizenz ohne o.a. Folgen befürchten zu müssen.
Wer was wie macht ist eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft.
Folgendes Szenarium: Harte Landung mit Materialschaden. Haftpflichtversicherung gehört unglücklicherweise zum Konzern meiner Krankenversicherung d.h. Datenabgleich, geht, wie ich befürchte, auch sonst. Dort aufgeführte medizinische Maßnahmen werden abgeglichen mit der Akte beim Fliegerarzt......möglicherweise Hausarzt...
Vielleicht läßt man mich auch vorher noch eidesstattlich versichern...
Lösung 1. + 2. in diesem Fall Fox Alpha
Schmerzverzerrte Grüße, da zur Zeit davon betroffen (Lösung 3.)
Rolf |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Do, 17 Feb 2005, 21:23 Titel: |
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ähm...
das mit dem Ausdruck "...zur Anzeige verpflichtet..." ist vielleicht etwas hart rübergekommen. Damit ist keine Strafanzeige gemeint, sondern
Anzeige = Bekanntmachung, Weitergabe einer Information ans LBA durch den ME.
Wie das hergeleitet oder mit dem StGB verknüpft werden kann, weis ich so direkt auch nicht. Die Unterlassung der ärztlichen Mitteilung ans LBA hat zuerst einmal Folgen für den ME, wenns bekannt wird.
Hat das LBA diese Mitteilung erhalten, werden ggf. weitere Maßnahmen von dort veranlasst. So sähe wohl der "normale" weg aus.
Wie immer in diesen Fällen:
Bin kein Anwalt - ist rein spekulativ und hypothetisch anhand bekannter und gelernter Behördenverfahrensweisen hergeleitet
Gruß Andreas |
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