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Axel eddh.de-Premium-User
Hier seit: 30.03.2003 Beiträge: 140 Ort: Halle
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Verfasst am: Di, 06 Dez 2005, 18:22 Titel: Luftbilder mit PPL |
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Sagt mal, wie ist das mit Luftbildern? Wenn ich auf Rundflügen die Kamera zücke - evtl. auch mal über einem Flughafen -, darf ich die Fotos veröffentlichen oder ist für sowas eine Genehmigung erforderlich? |
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metal eddh.de-Premium-User
Hier seit: 24.07.2004 Beiträge: 106 Ort: EDMM
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Verfasst am: Di, 06 Dez 2005, 18:35 Titel: Re: Luftbilder mit PPL |
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Axel schrieb: | Sagt mal, wie ist das mit Luftbildern? Wenn ich auf Rundflügen die Kamera zücke - evtl. auch mal über einem Flughafen -, darf ich die Fotos veröffentlichen |
ja
Zitat: | oder ist für sowas eine Genehmigung erforderlich? |
Lediglich das fotografieren "sicherheitsrelevanter Anlagen" ist verboten!
Grüsse
Andreas |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Di, 06 Dez 2005, 19:42 Titel: Rechtlicher Hintergrund |
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Hallo
zwar ist das Aufnehmen von Luftbildern (nach LuftVG) nicht mehr genehmigungspflichtig, jedoch gilt:
Zitat: | StGB § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer von einem Luftfahrzeug aus eine Lichtbildaufnahme von einem Gebiet oder Gegenstand im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes anfertigt oder eine solche Aufnahme oder eine danach hergestellte Abbildung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in Absatz 1 mit Strafe bedroht ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Gefahr nicht wissentlich, aber vorsätzlich oder leichtfertig herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat ist jedoch nicht strafbar, wenn der Täter mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hat. |
Die Seite der DFS für Foto- und Bildmessflüge wird gerade überarbeitet!
Du kannst Dich aber an folgende Kontaktperson wenden:
Zitat:
Zitat: |
Andreas Miltner
Telefon: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 13
Telefax: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 99
eMail: Andreas.Miltner@dfs.de |
Grundsätzlich ist von der DFS ggf. eine Genehmigung erforderlich, wenn in entsprechend hochfrequentierten Lufträumen z.B. in der Nähe von Verkehrsflughäfen, fotografiert werden soll. |
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Axel eddh.de-Premium-User
Hier seit: 30.03.2003 Beiträge: 140 Ort: Halle
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Verfasst am: Mi, 07 Dez 2005, 15:23 Titel: |
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Ich danke euch für die ausführlichen Antworten. Noch eine Frage: Du schreibst, dass eine Genehmigung der DFS für Flughafenfotos nötig ist, ATCler. Es geht zum Beispiel um ein paar Bilder von der Riesenbaustelle in EDDP (neue Südbahn). Ich hatte natürlich die Einfluggenehmigung in die CTR. Hatte aber nicht nach einer speziellen Foto-Erlaubniss gefragt. Sind die Bilder jetzt illegal entstanden? Ich rufe einfach mal auf dem Turm an. Die Leute sind dort eigentlich immer obernett.
Viele Grüße,
Axel |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 07 Dez 2005, 16:59 Titel: |
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Hallo Axel,
die DFS-Genehmigung bezog ich auf gewerbliche Firmen, die Luftbilder anfertigen. Habe selber mal solch einen Fotografen geflogen und da wollte der Radarlotse in FRA die Genehmigungsnummer per Funk haben, weil wir im Bereich Darmstadt im Approach-Sector rumgegaukelt sind...
Das mit der Erlaubnis des Towers geht schon in Ordnung, wenn es dem Lotsen egal ist, aber er weiß, dass Du noch ein Paar Kreise fürs Fotografieren drehst. Das ist für Ihn maßgeblich zwecks Verkehrsplanung.
Die Baumaßnahmen zu fotografieren ist aber eine Sache des Flughafens Leipzig. Schließlich bildest Du dort Eigentum des Platzhalters ab.
Es könnte durchaus sein, das der Platzhalter schon wissen will, was, warum und wozu Du fotografiert hast, vor allem wenn du es veröffentlichen willst. |
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Axel eddh.de-Premium-User
Hier seit: 30.03.2003 Beiträge: 140 Ort: Halle
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Verfasst am: Fr, 23 Dez 2005, 2:19 Titel: |
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ATCler schrieb: | Die Baumaßnahmen zu fotografieren ist aber eine Sache des Flughafens Leipzig. Schließlich bildest Du dort Eigentum des Platzhalters ab. |
Gibt es denn dafür ein Gesetz? Ich meine, wenn es um die Abbildung fremden Eigentums geht - das macht man doch täglich und überall, sobald man eine Kamera nur anfasst. Kaum ein Foto, auf dem nicht ein Haus, ein Auto etc. drauf ist. |
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Grumman Tiger Family-Member
Hier seit: 11.06.2002 Beiträge: 153 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Fr, 23 Dez 2005, 7:53 Titel: |
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... klar gibt es dafür ein Gesetz. Was sage ich: Gesetze. Das meiste findest Du z.B. im UHG (Urhebergesetz). Z.B steht dort sehr viel über "Titelschutz" (§16 glaube ich), oder "das Recht am eigenen Bild". Echte Kuriositäten. Wenn Du z.B. jemanden fotografierst, mußt Du ihn normalerweise vorher fragen, ob Du das darfs. Das geht bis hin zu 7 Personen auf einem Bild. Ab der 8. Person hebt sich dieses kuriose Gesetz dann auf, gilt als Gruppenaufnahme...
Oder wie geht man mit "Persönlichkeiten der Öffentlichkeit" um etc. Auch das Thema Luftbilder wird dort mit abgehandelt. Sehr interessant: Nachbars Garten und sein Luftrecht...
Also: bevor man sich in die Nesseln setzt: besser kurz informieren, z.B. in den Büchern "Fotorecht".
Gruß
Rick |
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Pepe eddh.de User
Hier seit: 22.01.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: Di, 24 Jan 2006, 14:39 Titel: |
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Hallo Axel,
Das Stichwort düfte hier "Panoramafreiheit" sein. Du darfst jedes Gebäude oder Bauwerk so fotografieren, wie Du es von öffentlichen Orten aus ablichten kannst. Weiter darf man keine Hilfsmittel wie eine Leiter oder ein Flugzeug benutzen, wenn man nur so diese Aufnahmen machen kann.
Geregelt ist das wohl im §59 UrhG.
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Gruss
Pepe |
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Axel eddh.de-Premium-User
Hier seit: 30.03.2003 Beiträge: 140 Ort: Halle
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Verfasst am: So, 29 Jan 2006, 0:16 Titel: |
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Das Thema wird immer interessanter. Danke für den Hinweis mit der Panoramafreiheit, Pepe. So was gehört ja fast zwingend zum Allgemeinwissen. Ich hatte bisher noch nie was davon gehört. Allerdings scheint da vieles eine Einzelfallentscheidung zu sein. Zum Beispiel, dass sie für den unverpackten Reichstag gilt - nicht aber für den verpackten.
Wahrscheinlich muss man doch Jura studieren, bevor man eigene Fotos ins Netz stellen darf....
Da fällt mir grad auf: Nach dem Panoramarecht wären doch ALLE Luftbilder verboten. Sie sind ja immer mit Hilfsmittel entstanden. Schon sonderbar.
Ich danke euch für die Tipps und Hinweise.
Viele Grüße,
Axel |
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: So, 29 Jan 2006, 11:09 Titel: |
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hm..
Wikipedia sollte man nie als alleinige Referenz heranziehen, ist ja schön, wenn dort Begriffe erläutert werden, aber sicherer wäre mir da eine Rechtsgrundlage (KUG + LuftVG), die ich nachlesen kann. In der Wikipedia kann schließlich jeder etwas reinschreiben, wenn er Lust und Laune hat
Ist sie eigentlich wieder online ?
Vor Tagen war sie abgeschaltet, wegen irgendwelcher juristischer Streitigkeiten betreffend einige Inhalte dort...
Ich hatte vor Jahren auch eine Luftbildgenenehmigung (just for fun), und die war auch nach der Wiedervereinigung noch minimal beschränkt, z.B. auf nichtgewerbliche Aufnahmen, und keine Bilder von JVA's beispielsweise.
Sollte mich nicht wundern, wenn es mitlerweile wegen der "Luftsicherheit" neue Einschränkungen an den Haaren herbeigezogen worden sind...
Es gab übrigens auch einen ganz bekannten Rechtsstreit zwischen einem Fotografen und der Bahn:
Der Mann hatt einen ICE im Hintergrund auf seinem Bild, und wurde dann auf Unterlassung verklagt, weil der ICE ein geschütztes Motiv/Objekt der deutschen Bahn ist - genaue Hintergründe habe ich vergessen, aber die Bahn hat Rechte am Bild und der Vermarktung bestätigt bekommen, obwohl der ICE nicht Hauptmotiv des Bildes war
Also aufpassen
Gruß Andreas |
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