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11.11.2005

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Silberstreif am Horizont

Ein Schimmer von Hoffnung taucht auf.

In einer Zeit, in der jeden Tag ein weiteres Stückchen Glaubwürdigkeit aus der Ruine unserer Politik bröckelt und scheppernd auf dem Boden der Tatsachen zerbirst scheint es, als wären wenigstens unsere Verfassungsrichter noch Herr ihrer Sinne und vor allem ihres gesunden Menschenverstandes.

Die Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz, die von vier Rechtsanwälten, einem Patentanwalt und einem Flugkapitän eingelegt worden ist, wird seit Mittwoch in Karlsruhe verhandelt. Und nach ersten Berichten wackelt es bereits, stehen die Aussichten sogar gut, dass es gekippt wird. Die "Verfassungsrichter wundern sich über Schily", titelte der Spiegel, und Richterin Christine Hohmann-Dennhardt sagte: "Mir ist immer unklarer, was der Gesetzgeber eigentlich hatte regeln wollen?"

Jedem denkfähigen Menschen, der sich damit beschäftigt hat, war schon längst klar, wie absurd dieser erneute Hüftschuss unseres Innenministers war. Das Leben einer bekannten Zahl von unschuldigen Menschen, Passagieren eines eventuell zu terroristischen Zwecken eventuell entführten Flugzeuges, zu opfern, um das Leben einer unbekannten Zahl von ebenso unschuldigen Menschen möglicherweise zu retten, sollte das betreffende Flugzeug in ein Hochhaus oder AKW gesteuert werden. Zu opfern, indem dieses Flugzeug abgeschossen werden darf. Wenn eindeutig ist, dass der beschriebene GAU unausweichlich bevorsteht. Also kurz vor dem Einschlag. Im übrigen gehen die Zimmerer dieses Gesetzes offensichtlich davon aus, dass sich das Flugzeug nach dem erfolgten Abschuss in Luft auflöst und nicht etwa in hunderten brennender Einzelteile auf die durch den Abschuss beschützten Menschen niedergeht.

Aber darum geht es hier nicht, es geht schlicht um die Verfassungswidrigkeit eines solchen Gesetzes (s. auch den Fachartikel von Professor Reinhard Merkel -->). Und es silberstreift eben am Horizont, dass unsere Verfassungsrichter noch klar denken können. Das lässt doch hoffen!

Sollte nämlich dieser fundamentale Teil des Luftsicherheitsgesetzes, das seit Januar 2005 in Kraft ist und das selbst von Bundespräsident Horst Köhler nur unter erheblichen Schmerzen unterschrieben wurde, kippen, stehen die Chancen, die auf ebenso tönernden Grundrechtfüßen stehende Zuverlässigkeitsüberprüfung von Piloten gleichfalls ins Wanken zu bringen, außerordentlich gut. Weil die, die uns eigentlich regieren und uns neue, bessere Perspektiven schaffen sollten, sich nur noch um sich selbst kümmern, weil sie täglich in jedem nur erdenklichen TV-Talk auftauchen und Kindergarten spielen ("Wenn ich das nicht kriege oder der nicht mehr mitmacht, mach ich auch nicht mehr mit! So!"), deshalb machen die Länder halt, was sie wollen. Wenn die Katze aus dem Haus ist, tanzen die Mäuse auf dem Tisch. Und so ist bereits der erste Pilot, der sich weigerte, einen kostenpflichtigen Antrag auf Ausforschung seiner eigenen Person zu stellen, zur Strafe gegroundet. Übrigens vom RP Münster, das in Luftfahrerkreisen nicht gerade für behutsames Anwenden seines Ermessensspielraumes steht. Steht also zu hoffen, dass dann auch Möchtegern-Gauleiter schnellstens zurückgepfiffen werden.

Ein Silberstreif von Hoffnung taucht also auf. Und so lange wir nicht fürchten müssen, dass beschlossen wird, Richtersprüche aus Karlsruhe seien zukünftig nur noch als Empfehlung zu werten, dürfen wir diesem Silberstreif hoffentlich optimistisch entgegen sehen.

Euer


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