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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 12:14 Titel: LuftSiG von BVG für nichtig erklärt! |
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Hallo zusammen,
gerade wurde das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt!
Damit ist sowohl die Möglichkeit des Abschusses von Flugzeugen (vorerst) vom Tisch als auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern.
Das Gesetz widerspricht in vielen Teilen den Grundrechten (Menschenwürde, Recht auf Leben) sowie verstößt gegen die derzeit für die Bundeswehr geltenden Regelungen im Grundgesetz. |
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Abuelo eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 28.01.2006 Beiträge: 48 Ort: HB
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Verfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 12:47 Titel: |
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Hallo ATCler and all,
gute Meldung! Sollte es in Deutschland tatsächlich noch "normale" Richter geben? Fast nicht zu fassen
Es grüßt Euch der
Abuelo |
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Jan M eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 07.10.2002 Beiträge: 93 Ort: Marzling
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Verfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 13:25 Titel: |
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Ja, für den Moment ist Ruhe. Aber als nächstes steuert Herr Schäuble eine Grundgesetzänderung an - die Union träumt ja schon seit Jahrzehnten vom Einsatz der BW im Inneren.
Mal sehen, was vom Gesetzgeber als nächstes aufgelegt wird.
Gruß,
Jan |
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.chs eddh.de-Stamm-User
Hier seit: 17.02.2003 Beiträge: 76 Ort: EDSH
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Verfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 13:46 Titel: |
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Noch habe ich nirgends gefunden, dass das LuftSiG in Gänze kassiert wurde. M.W. zielten die anhängigen Klagen auch nur auf den Abschussparagraphen.
Schlimmstenfalls wird nur nachgebessert, d.h. der entsprechende Paragraph aus dem LuftSiG entfernt!
Endgültige Klarheit kann nur die komplette Urteilsbegründung liefern. Liegt die schon irgendwo zum Nachlesen vor? |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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luftauge eddh.de-Premium-User
Hier seit: 29.06.2002 Beiträge: 400 Ort: Norddeutschland
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Verfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 14:42 Titel: |
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Naja, noch ist es bestimmt zu frisch, um endgültig zu trauern, war es nicht so vorgesehen, dass erst über diesen "Abschußparagraphen" entschieden werden sollte ?
Mir war es so im Hinterkopf, als wenn man auch über weitere Unklarheiten/Kritikpunkte entscheiden wollte.
Gruß Andreas |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 14:58 Titel: |
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Hallo Andreas,
nein, nur der §14 Abs. 3 LuftSiG wurde behandelt und für nichtig erklärt!
Der für uns wichtige §7 LuftSiG wurde lediglich erwähnt in dem Teil des Urteils, wo das LuftSiG mit dessen Umfang und Aufgaben beschrieben wurde.
Es gilt also die ZÜP nach wie vor!... leider. Aber dies wird Sache eines neuen Verfahrens sein! |
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sigi Redaktion
Hier seit: 24.05.2002 Beiträge: 292 Ort: Hamburg
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Verfasst am: Mi, 15 Feb 2006, 16:28 Titel: |
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Ist schon toll in unserem Plem-Plem-Land:
Wenn ein Gesetz, das die Regierung erlassen hat, vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird, werden eben ganz einfach die für diese Entscheidung dienenden Grundlagen, hier unsere Verfassung, geändert. Und wenn das dann nicht reichen sollte, könnte man ja kurzerhand Urteile des Bundesverfassungsgerichts für unwirksam erklären, oder notfalls diese ganze Einrichtung außer Kraft setzen...
Unser Land hat Erfahrung in der Beugung des Rechts für die rücksichtslose Durchsetzung ganz bestimmter Interessen.
Sigi
Übrigens hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg06-011 mit Link zum Urteil. |
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ATCler Family-Member
Hier seit: 01.06.2002 Beiträge: 947 Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern
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Verfasst am: Do, 16 Feb 2006, 14:33 Titel: |
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Hallo Sigi,
genauso ist es!
Was nicht paßt, wird passend gemacht!
Trotzdem kann die Politk nur den Artikel ändern, der sich mit den Aufgaben der Bundeswehr beschäftigt und diesen ggf. erweitern.
Die Tatsache, dass elementare Bürger- und Grundrechte die Entscheidung des BVG begründet haben, können auch unsere Politiker nicht ändern (Recht auf Leben, Menschenwürde). Gott sei dank...  |
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