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Ausnahmen von der Flugplanpflicht NfL-I 129/08
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 05 Jun 2008, 15:48    Titel: Ausnahmen von der Flugplanpflicht NfL-I 129/08 Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

es wird ja gerne über die Bürokratie geschimpft, hier einmal ein erfreuliches NfL...

Zitat:
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Übermittlung von Flugplänen
NfL-I 129/08 vom 09. Mai 2008

Auf Grund des § 25 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung macht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt:

Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die und aus den nachfolgend genannten Staaten sind von der Flugplanpflicht nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 befreit:
  • Belgien,
  • Frankreich,
  • Luxemburg,
  • Niederlande,
  • Österreich,
  • Dänemark,
  • Polen und
  • Tschechische Republik


Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln aus bzw. nach
Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Schweden, Finnland,
Norwegen, Island, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei,
Slowenien, Ungarn und Malta,
soweit sie ohne Zwischenlandung über die o. g. Länder in die Bundesrepublik Deutschland ein- oder ausfliegen, sind von der Flugplanpflicht ebenfalls befreit.
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Die Bekanntmachung in den NfL I – 209/01 werden hiermit aufgehoben.

Anmerkung:
Mit Ausnahme der Republik Österreich haben bisher die o. g. Staaten nicht zu erkennen gegeben, dass sie für Flüge nach Sichtflugregeln die gleichen Ausnahmen zugelassen haben.

NfL I – 209/01 wird hiermit aufgehoben.

Bonn, 09. Mai 2008
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
LR23 6163.2/6

i. A. Marc-Andreas G i e r m a n n



Mit anderen Worten:
Eigentlich braucht man von Nach Deutschland ins EU-Gebiet, sofern die o.g. Bedingungen erfüllt sind, gar keine Flugpläne mehr...

ABER:
In aller Regel (ausgenommen Österreich) verlangen praktisch fast alle genannten Länder für sich selbst immer noch einen Flugplan.... Leider!

Grüße,
Thomas
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thborchert
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Hier seit: 14.05.2003
Beiträge: 447
Ort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Do, 05 Jun 2008, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht bin ich zu blöd, aber was soll so eine Regelung jetzt, außer Verwirrung stiften? Das funktioniert doch nur, wenn's beide Seiten machen. Und warum gibt es zwei Arten von Listen, erst die eine oben, dann die nächste im Absatz danach?
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Flying Friese
eddh.de User


Hier seit: 13.02.2008
Beiträge: 31
Ort: Norddeutschland und Süddeutschland

BeitragVerfasst am: Do, 05 Jun 2008, 18:03    Titel: Re: Ausnahmen von der Flugplanpflicht NfL-I 129/08 Antworten mit Zitat

ATCler schrieb:
Hallo zusammen,

es wird ja gerne über die Bürokratie geschimpft, hier einmal ein erfreuliches NfL...

Zitat:
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Übermittlung von Flugplänen
NfL-I 129/08 vom 09. Mai 2008

Auf Grund des § 25 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung macht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt:

Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die und aus den nachfolgend genannten Staaten sind von der Flugplanpflicht nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 befreit:
  • Belgien,
  • Frankreich,
  • Luxemburg,
  • Niederlande,
  • Österreich,
  • Dänemark,
  • Polen und
  • Tschechische Republik


Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln aus bzw. nach
Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Schweden, Finnland,
Norwegen, Island, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei,
Slowenien, Ungarn und Malta,
soweit sie ohne Zwischenlandung über die o. g. Länder in die Bundesrepublik Deutschland ein- oder ausfliegen, sind von der Flugplanpflicht ebenfalls befreit.
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Die Bekanntmachung in den NfL I – 209/01 werden hiermit aufgehoben.

Anmerkung:
Mit Ausnahme der Republik Österreich haben bisher die o. g. Staaten nicht zu erkennen gegeben, dass sie für Flüge nach Sichtflugregeln die gleichen Ausnahmen zugelassen haben.

NfL I – 209/01 wird hiermit aufgehoben.

Bonn, 09. Mai 2008
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
LR23 6163.2/6

i. A. Marc-Andreas G i e r m a n n



Mit anderen Worten:
Eigentlich braucht man von Nach Deutschland ins EU-Gebiet, sofern die o.g. Bedingungen erfüllt sind, gar keine Flugpläne mehr...

ABER:
In aller Regel (ausgenommen Österreich) verlangen praktisch fast alle genannten Länder für sich selbst immer noch einen Flugplan.... Leider!

Grüße,
Thomas



... wer mir das verständlich mit ein paar Sätzen erklärt, bekommt ein Bier.
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ATCler
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Hier seit: 01.06.2002
Beiträge: 947
Ort: Berg bei Hof (EDQM) / Bayern

BeitragVerfasst am: Do, 05 Jun 2008, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

ich versuch mal die Logik der DFS zu verstehen... Wink

Die Regelung ist praktisch für die DFS, weil - egal wie sich andere Länder in Zukunft verhalten oder entscheiden - man von deutscher Seite für EU-Staaten nichts ändern oder nachführen muss.

Die 1. Liste sind alle die Staaten, die direkt an Deutschland angrenzen.
Die 2. Liste ist der Rest der EU.
Die Formulierung "soweit sie ohne Zwischenlandung.." bezieht Flüge aus Liste 2 auf die der Liste 1.

Beispiel (jeweils ohne Zwischenlandung):
Kein FPL ist von deutscher Seite notwendig bei:
Flug aus Spanien über Frankreich nach DE

FPL ist von deutscher Seite notwendig bei:
Flug aus Spanien über die Schweiz (=Drittland) nach DE

Aber wie gesagt:
Letztlich ist derzeit alles beim alten, weil ja die anderen Staaten noch nicht soweit sind... Also weiter FPL schreiben!

Ist es schon irgendwie kurios, dass mal Deutschland voran geht, wenns um Erleichterungen geht? Wink


Grüße,
Thomas
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einpilot
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Hier seit: 25.01.2007
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: Do, 05 Jun 2008, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich find's absolut verständlich. Vielleicht hilft mir dabei, dass ich noch ohne GPS navigieren gelernt habe, so dass ich über elementare Geografiekenntnisse verfüge...

Grundsätzlich gilt mal: Wenn Du in den Luftraum eines andern Landes einfliegst, musst Du einen Flugplan anmelden, und zwar unabhängig davon, ob Du dann dort in der Fremde landest oder nicht. (Beispiel: Von München aus einen Kringel um die Zugspitze fliegen und wieder in München landen ist erst mal flugplanpflichtig.)

Liste 1: Diese an Deutschland grenzende Länder darfst Du ohne Flugplan anfliegen und ebenda auch landen.

Liste 2: Diese nicht an Deutschland grenzenden Länder darfst Du ebenfalls ohne Flugplan anfliegen und dort landen. Das gilt aber nur, wenn Du dabei keine Länder überfliegst, die nicht nicht einer der beiden Listen aufgeführt sind, und falls Du keine Zwischenlandung ausserhalb Deutschlands machst.

Und dann kommt noch die an sich selbstverständliche Einschränkung: Deutschland verlangt in diesen Fällen zwar keinen Flugplan mehr, aber ob das andere Land das auch so sieht, ist sein Bier.

A propos Bier: Krieg ich den Kasten nun versandkostenfrei nach Hause geliefert?
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cirrus123
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Hier seit: 18.06.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: Do, 05 Jun 2008, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Solange es noch Länder in der EU wie Spanien gibt, in denen man sogar einen Flugplan für alle Füge, auch nationale und sogar für eine 8 min Platzrunde aufgeben muss (1 Stunde vorher!), sind solche einseitigen "Befreiungen" als Vorratsbeschluß für die Zukunft zu sehen. Bevor ich mir all die Regelungen, welcher Flug von wo nach wo über wen mit welchen Konsequenzen merke, file ich bei jedem Flug über ´ne Grenze einen Flugplan. Nur nach Bayern verkneife ich mir das.

P.S.
Und ausdiskutieren könnte man jetzt noch, wie das denn nun mit Helgoland aussieht. Hat da jemand ´nen Plan?
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Mayday
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Hier seit: 28.12.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: Do, 05 Jun 2008, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

einpilot schrieb:
Beispiel: Von München aus einen Kringel um die Zugspitze fliegen und wieder in München landen ist erst mal flugplanpflichtig.



Was habe ich jetzt nicht verstanden?

Von München um die Zugspitze soll flugplanpflichig sein Question

Grüße

Mayday
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luftauge
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Hier seit: 29.06.2002
Beiträge: 400
Ort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: Fr, 06 Jun 2008, 8:25    Titel: Antworten mit Zitat

Flying Friese schrieb:

ATCler schrieb:
hier einmal ein erfreuliches NfL...

  • Niederlande,

Anmerkung:
Mit Ausnahme der Republik Österreich haben bisher die o. g. Staaten nicht zu erkennen gegeben, dass sie für Flüge nach Sichtflugregeln die gleichen Ausnahmen zugelassen haben.


Eigentlich braucht man von Nach Deutschland ins EU-Gebiet, sofern die o.g. Bedingungen erfüllt sind, gar keine Flugpläne mehr...

ABER:
In aller Regel (ausgenommen Österreich) verlangen praktisch fast alle genannten Länder für sich selbst immer noch einen Flugplan.... Leider!

Grüße,
Thomas



... wer mir das verständlich mit ein paar Sätzen erklärt, bekommt ein Bier.[/quote]

Das heist, dass die deutsche (unsere) DFS keine Flugpläne mehr für diese EU-internen VFR-Flüge verlangt, aber einige benachbarte Flugsicherungsunternehmen dies weiterhin verlangen, mit Ausnahme von Austrocontrol - die verlangen es vermutlich auf Gegenseitigkeit auch nicht mehr.

Auch wenn es einige wenige Plätze gibt, an denen nach dem Prinzip "kleiner Grenzverkehr" verfahren wird, beispielsweise Twenthe/Enschede - Nordhorn/Lingen oder Stadskanaal - Dankern.

Die niederländichen Piloten sind mit der Situation auch nicht glücklich, und beklagen die dort weiterhin bestehende Flugplanpflicht für VFR-Flüge, teils auch für Inlandsflüge, das ist bei den Nachbarn seit etwa 12 Jahren unverändert so. Darüber hatte ich vor einigen Tagen ein längeres Gespräch mit einem Gast aus EHLE an unserem Platz.

Gruß Andreas
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cirrus123
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Hier seit: 18.06.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: Fr, 06 Jun 2008, 8:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht nicht eindeutig in dieser NFL, ob ein Flugplan weiterhin aufzugeben ist bei Fügen aus Deutschland über ein Nachbarland mit Landung wieder in Deutschland. Obwohl es schon viele Dinge ohne Sinn gegeben hat, glaube ich in diesem Fall, dass man auch für den Flug ex/nach München um die Zugspitze KEINEN Flugplan braucht. Denn dabei würde Österreich überflogen und die haben sich laut NFL der Befreiung vom Flugplan angeschlossen. Damit läge einpilot mit seiner Meinung falsch.
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einpilot
eddh.de-Premium-User


Hier seit: 25.01.2007
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: Fr, 06 Jun 2008, 9:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte nicht gedacht, dass mein Beispiel so viel Staub aufwirbelt!

Also: Einmal um die Zugspitze fliegst Du durch den Luftraum zweier Länder. Damit brauchst Du grundsätzlich erst mal einen Flugplan.

Wenn nun sowohl Deutschland wie auch Österreich darauf verzichten, dann brauchst Du natürlich keinen. Deutschland tut das spätestens mit der genannten NfL, Österreich offenbar auch. Damit brauchst Du also keinen Flugplan mehr für den Kringel um die Zugspitze.

Und falls es jemand nicht gemerkt haben sollte: Natürlich habe ich bewusst dieses idiotische Beispiel gewählt. Kein Mensch käme wohl auf die Idee, auch nicht ohne solche NfLs.
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