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Volksbegehren zu Tempelhof ist zulässig
Welt (
2007-05-04)
Das von der Interessengemeinschaft City Airport Tempelhof (Icat) beantragte Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen" ist zulässig. Das geht aus einer vertraulichen Senatsvorlage der Innenverwaltung hervor, die WELT ONLINE vorliegt. Damit wird früheren Äußerungen der Stadtentwicklungssenatorin widersprochen.
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